
07.01.2009, 02:22
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Dec 2008
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| Briefunterschlagung und bewusste Briefzurückhaltung Wenn ein privates Postzustellunternehmen, aufgrund von zu wenig Personal, bewusst die Zustellung von Briefen verzögert, indem sie ihren Mitarbeiten auferlegt Briefe zurück zuhalten und erst 1 bis 2 Tage später zuzustellen, wie kann man hier als Betroffener und als Person mit Kenntnis über die Machenschaften eines solchen Unternehmens handeln?
Wie kann man Vorgehen, wenn man dann einen normalen Brief einer Behörde mit Fristen bekommt und die Zustellung erfolgte 8 Tage später, als es der aufgestempelte Poststempel ausweist?
Welche Behörde ist für die gesetzlichen Bestimmung in Bezug auf Zustellungfristen zuständig? In welchem Gesetz sind die Mindestzustelllaufzeiten geregelt?
Danke! |