
01.06.2007, 17:33
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
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| AW: Recht am eigenen Bild Eine Klage ohne RA beim zuständigen AG wäre zulässig aber nicht ratsam.
Es drohen viele "Gefahren" im Verfahren bei denen man am Ende doch verliert obwohl der SV eindeutig ist - sich aber nicht an die Verfahrensvorschriften gehalten hat.
Wie Oliver schon geschrieben hat, muss die RA-Kosten ebenfalls der Verursacher tragen. |