Thema
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Akteneinsicht
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14.08.2006, 00:11
Monodome
V.I.P.
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
AW: Akteneinsicht
Nein, dass darf der Polizeibeamte A natürlich nicht.
Liegen konkrete Beweise vor so kann man sich beim Dienstherren darüber beschweren.
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In dubio pro reo
Monodome
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