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Widerrufsfrist bei Vertragsänderung

Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsfrist bei Vertragsänderung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 26.05.2011, 23:03
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Widerrufsfrist bei Vertragsänderung

Hallo zusammen,

angenommen, es gibt einen Vertrag V1 mit der Widerrufsfrist von 14 Tagen. Da es sich von Kundenseite her um ein Missverständnis handelt und die Konditionen für ihn schlechter sind als angenommen, klärt dieser die Situation und schließt mit dem Anbieter nach 4 Tagen einen Vertrag V2 (statt V1 zu widerrufen, was auch möglich gewesen wäre), der Anbieter bestätigt das als "Vertragsänderung". Es ändern sich nun die Umstände und der Kunde beschließt innerhalb der Frist, V2 zu widerrufen, z.B. nach 12 Tagen.

Frage: Ist es jetzt einfach so, als sei V2 nie geschlossen worden und es gilt V1?

Oder ist ein Widerruf von V2 vielleicht auch ein Widerruf von V1, da es ein- und derselbe Vertrag ist?

Und wie ist es mit der Widerrufsfrist für den Ursprungsvertrag V1, ist die nach dem Widerruf von V2 schon abgelaufen oder beträgt sie weiterhin 10 Tage (14 - 4, am 4. Tag wurde geändert)?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 14:37
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AW: Widerrufsfrist bei Vertragsänderung

Zitat:
Zitat von pooh_der_baer Beitrag anzeigen
Frage: Ist es jetzt einfach so, als sei V2 nie geschlossen worden und es gilt V1?
Meines Erachtens, ja.
Denn V2 ist ein eigenständiger Vertrag. Selbst wenn dadurch nur der Inhalt des ersten Vertrages geändert wird, ist der zweite ein selbstständiger "Änderungsvertrag". Wird der Änderungvertrag widerrufen, lebt mithin das alte Schuldverhältnis wieder auf, so als hätte es den Änderungsvertrag nie gegeben.

Zitat:
Oder ist ein Widerruf von V2 vielleicht auch ein Widerruf von V1, da es ein- und derselbe Vertrag ist?
Es ist eben nicht ein und der selbe Vertrag, es sind zwei verschiedene. Sie betreffen lediglich das selbe tatsächliche Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Widerrufen wird auch streng genommen nicht der Vertrag, sondern die eigene Willenserklärung. Man könnte vielleicht durch Auslegung im Einzelfall dazu kommen, dass der Widerruf sich auf beide Verträge beziehen soll, dass also zwei Widerrufserklärungen enthalten sind. Wie erfolgreich das ist, hängt aber letztlich davon ab, ob jeweils ein Widerrufsrecht (noch) bestanden hat.

Zitat:
Und wie ist es mit der Widerrufsfrist für den Ursprungsvertrag V1, ist die nach dem Widerruf von V2 schon abgelaufen oder beträgt sie weiterhin 10 Tage (14 - 4, am 4. Tag wurde geändert)?
Sollte nicht vertraglich etwas besonderes geregelt sein, laufen die Fristen unabängig voneinander. D.h. wenn die 14 Tage Widerrufsfrist um sind, dann sind sie um. Das wird nicht künstlich verlängert.

Alles andere würde auch dem Sinn des Widerrufsrechts zuwider laufen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 14:58
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AW: Widerrufsfrist bei Vertragsänderung

Hm, das klingt natürlich logisch. In diesem Fall hätte der Kunde also zum Zeitpunkt der Änderung auf V2 den Vertrag V1 widerrufen müssen, dann hätte er die Möglichkeit gehabt, den Vertrag ganz zu kündigen.

Zum Unterschied Willenserklärung <-> Vertrag: Ein synonymer Gebrauch von Kundenseite her führt hier aber nicht zu Unwirksamkeiten, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 15:14
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AW: Widerrufsfrist bei Vertragsänderung

Nein.
Eine Willenserklärung ist das, was eine Seite sagt. Der Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (=Einigung). Man kann aber immer nur die eigenen Willenserklärungen widerrufen.
Im Ergebnis macht es aber auch keinen Unterschied. Denn so oder so ist der Vertrag vernichtet.
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