Dies ist eine Diskussion zu WG - Internetanschluss - Haftung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| WG - Internetanschluss - Haftung angenommen man wohne in einer WG mit mehr als 3-4 Mitbewohnern. Alle Personen möchte einen Internetanschluss haben. Wenn nun Person A den Internetvertrag über seinen Namen lässt(den Mitbewohnern den Wlan Key gibt, alle wollen ja Inet haben und es sich somit auch die Kosten teilen), wie kann sich der Inhaber absichern, dass bei einem illegalen Download von Person XYZ nicht er für haften muss. Generell wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Muss bei einem illegalen Download dieser auch auf dem Rechner des Beschuldigen gefunden werden etc.? |
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| AW: WG - Internetanschluss - Haftung Na ja, manche tun ihre geraubten Kopien schnell auf eine CD oder so. Was den Staat manchmal nicht daran hindert, den gesamten PC für ein paar Wochen zu beschlagnahmen. Kaum aber bei Downloads einiger Songs. Und verfolgt werden auch eher Uploads - die meist parallel automatisch zum Download starten, was man früher aber mal unterbinden konnte (durch Benennen eines anderen, leeren Ordners z. B.). Absicheren bei Mitbewohnern/Mitbenutzern kann man sich z. B. durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, oder durch Sperren gewisser Sachen im Router. Ansosten gildet: http://www.juraforum.de/forum/t299921/s.html http://www.juraforum.de/jura/news/news/id/306092/f/111/ http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/358.html Gruß aus Berlin, Gerd |
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