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Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Dies ist eine Diskussion zu Wem gehören die Inhalte einer Interetseite? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 12:06
Boardneuling
 
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Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Hallo, ich bin neu hier und hoffe mit meinem ersten Posting nicht gleich alle Regeln zu verletzen.

Im Spiel sind A, B und C.

A stellt Webspace zu Verfügung, B mietet dort und vermietet an C.

Die Inhalte werden von C gepflegt inclusive eigener Bilder. C wird von B vollständig gesperrt, hat keinen Zugriff mehr auf die Inhalte. A wird informiert und bemerkt erst durch Hinweis von C nach vielen Jahren, dass der Eigentümer der URL falsch eingetragen war. Wie kann so etwas möglich sein?

In der Zwischenzeit werden sämtliche Inhalte von B auf eine andere Domain umgeleitet.
A wird von C mehrfach informiert. Einzige Reaktion: B kann die Inhalte behalten. B wäre der Vertragspartner. Lediglich die Url müsse heraugegeben werden.
Sind solche Vetragsbedingungen im Internet üblich? Kann A solchen Vorkommnissen tatenlos zusehen und sich auf die Verträge berufen?

Ich hoffe nicht in sämtliche juristische Fallstricke geraten zu sein, und mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Vielen Dank und Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 00:12
V.I.P.
 
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Die Inhalte auf einer Website darf jeder Mensch zunächst benutzen und kopieren und speichern - es ist ja kein Auto und kein Schinken.

Der gesperrte Nutzer von Webspace hat ja die Möglichkeit, seine Daten auch zu Hause in Kopie aufzubewahren - oder seinen Space-Vermieter um eine Kopie zu bitten, wobei ich dafür keine Rechtsgrundlage sehe auf den ersten Blick.

Ausnahmen von "zunächst" bieten:
Urheberrecht
Kunsturheberrecht
Markenrecht
Wettbewerbsrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Und so weiter

Gegen welches dieser Rechte hat der B denn nun verstoßen?

Nutzt er im Netz z. B. ein Foto, für das C das ausschließliche Nutzungsrecht hat, dann hat C sämtliche Möglichkeiten des Urheberrechts, dem B das zu untersagen und Schadensersatz zu fordern und ihn anzuzeigen.

Zu den anderen genannten Rechtsgebieten kommen wir dann morgen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 08:51
Boardneuling
 
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Guten Morgen.
Vielen Dank zunächst. Ich bin ja froh nicht in sämtliche juristischen Fallstricke getreten zu sein. ;-)

B nutzt nicht nur ein Foto, sondern viele Bider von C, samtliche Texte ebenfalls. Es ist eine komplette Kopie der Urspungsseite im Netz. Samt Forum mit Antworten von C. Lediglich das Impressum wurde natürlich geändert. Der Kundenservice von A sagt das dürfe er. Sie wären nicht mein Vertragspartner.

Da B alle Rechte von A hat konnte sehendes Auges alles übernommen werden. Auch das Design, von C gekaufte Inhalte usw..
Da C nicht klar war welche Macht B über den Webspace hat, wurde natürlich nicht die gesamte Datenbank an anderer Stelle gesichert. Muss man das?

Die Inhalte sind da und werden in den nächsten Tagen unter der gleichen URL wieder eingestellt.

Das größere Problem ist die Datenbank samt Programmierung. Es war kein Serverumzug damit möglich. Alleine die leere Webadresse zu bekommen hat schon zwei Wochen gedauert.
A hatte ja zudem noch einen falschen Eigentümer eingetragen.

C wurde von B vorgeschagen die Seite doch einfach mit anderen Inhalten neu zu machen und ihm alles zu lassen. (weil ja sowieso alles seins ist)Von daher kann C zwar fordern, aber es ist sinnlos.

Viele Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 09:28
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Die Gescichte kling für mich sehr verwirrt - ich verstehe absolut nicht, wo genau das Problem ist, außer dass C über irgendwas verärgert ist.

So wie ich die Ausgangsfrage verstehe ist A ein Hosting-Anbieter. B ist auch Hosting-Anbieter (nämlich Reseller von A) und C ist der Hosting-Kunde.
C hat sich eine Website programmiert (bzw. programmieren lassen) und wurde jetzt von B ausgesperrt, B hat sich die Website "geklaut" und A interessiert das nicht. Außerdem ist B und nicht C - wie C sich das vorgestellt hat - bei der DENIC als Domaininhaber eingetragen.

Verstehe ich das richtig?

Im weiteren Verlauf hört es sich irgendwie so an als hätten A, B und C mehr miteinander zu tun als lediglich das Hosting. Content-Erstellung zum Beispiel (Weil "B alle Rechte von A hat" wurde z.B. geschrieben^^).

Wenn es so ist wie ich oben vermutet habe:
B hat das Vertragsverhältnis mit C verletzt (außer er konnte fristlos Kündigen oder so)
B verletzt die Urheberrechte des C und möglicherweise weiterer Urheber. Er verstößt wegen des klauens der ganzen Seite (nachmachen des C) wohl gegen das UWG. Markenrecht etc. könnte natürlich auch betroffen sein. Auch Datenschutzrecht, wenn in dem Forum personenbezogene Daten der User sind.

A hat damit grundsätzlich nichts zu tun. Wird die geklaute Seite aber weiter über A gehostet, könnte A auch Probleme bekommen, wenn er den Content nach den Hinweisen des C nicht offline nimmt. (Die Privilegien des §§7 ff TMG hätte er sich dann verspielt)

Was den Domaininhaber angeht: Es ist bei einigen Anbietern soweit ich weiß üblich, dass die Anbieter sich selbst und nicht den Kunden bei der DENIC eintragen. Je nach Vertragsgestaltung ist das rechtlich nicht zu beanstanden.


EDIT: C wird wohl keinenfalls Schadensersatz für die komplette Neuprogrammierung bekommen, die darauf zurückzuführen ist, dass C selbst keine Backups hat. Wenn man selbst keine Backups macht ist das höchst fahrlässig und ergibt ein riesiges Mitverschulden. Ob es zu solchen Konstellationen direkt Urteile gibt weiß ich nicht - aber vergleichbare gab es schon, wo der Kunde auf den Kosten sitzen blieb. Anders ist es natürlich, wenn DAtensicherung Vertragsbestandteil war.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 10:45
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Guten Morgen, das ging aber schnell.

C ist in der Tat mehr als verägert und kann sich von daher vielleicht auch nicht ganz korrekt ausdrücken. Aber die Ursprungsfrage ist schon richtig verstanden worden.

Die Datensicherung war Vertragsbestandteil, jawohl. C bekommt sie aber nicht.

C hat noch eine weitere relativ große Seite, die mit allen Daten umgezogen ist. Nicht ohne organisatorische Probleme, aber die Inhalte sind da.

Mit Rechten ist gemeint, das der Reseller sozusagen Volladmin ist und der Seiteninhaber (also C) nur halb. Weder Herr über seine eigenen Inhalte noch über die URL.

Es sind diverse C`s von sehr zögerlichen Umzügen betroffen. Aber keinem wurde die Seite geklaut.

Die URL war schon lange korrekt registriert. Lediglich nicht bei eben diesem Hoster. Zum Zeitpunkt des Umzuges zu A gab es sie bereits einige Jahre. Da ich sie nun habe frage ich mich lediglich wie so etwas passieren kann?

Wenn nun A die Kopie aus dem Netz nimmt, fehlen C die Beweise. Es existieren von beiden Versionen Sreenshots. Mehr dann nicht.

Möglicherweise wird dann auch vom Reseller alles glöscht. Im Moment muss man wohl mit allem rechnen. Er geht gerade beruflich unter.

Irgendwie hatte die naive Hostingkundin sich vorgestellt, dass der Hoster den Reseller zu einem Zugang zwingen kann wenn ein so offensichtlicher Straftatbestand besteht. Oder auch, dass A die Backups zur Verfügung stellt.

Kommt ein kompletter Webseitenklau eigentlich öfter vor? Muss man wirklich damit rechnen?

Vielen Dank für die Mühe, und sorry dass die Kundin etwas fassungslos ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 17:25
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen
A hat damit grundsätzlich nichts zu tun. Wird die geklaute Seite aber weiter über A gehostet, könnte A auch Probleme bekommen, wenn er den Content nach den Hinweisen des C nicht offline nimmt. (Die Privilegien des §§7 ff TMG hätte er sich dann verspielt)
Mutmaßlich weiß Ur-Hoster A das - und mutmaßlich noch mehr. Möglicherweise schließt Unter-Hoster B aus irgendwelchen Umständen oder Abreden, er hätte das Recht, die Website inklusive Forum selbst weiterzuführen.

(Oder könnte z. B. der Hoster von juraforum.de so doof sein, sowas zu riskieren? )

Mutmaßlich war der Unterhoster B Mit-Macher der Website und des Forums - möglicherweise sogar mehr. Und daraus (oder aus sonstwas) schließt er (wohl fälschlich - oder doch nicht?), er hätte das Recht, beides selbst und alleine weiter zu betreiben.

Falls diese meine Vermutung nicht zutrifft, sollte binnen Stunden eine einstweilige Anordnung gegen Unterhoster B auf Unterlassung des Betreibens von Website und Forum zu erhalten sein vom Amtsgericht.

Und auf Herausgabe der Datenbank usw.

Und später dann Schadensersatz für alles, Bilderklau sowieso, bei Texten nur manchmal (wegen meist mangelnder Schöpfungshöhe).

Auch ein Strafverfahren wäre nicht ausgeschlossen.

Ausnahme: Wenn die Poster einer juristischen Person (e. V., GmbH, OHG, GBR usw.) Nutzungsrechte eingeräumt haben, die immer noch die Website betreibt, dann wurde kein Urheberrecht verletzt.

Und wenn von den Postern einer Übertragung der Nutzungsrechte zugestimmt wurde an eine andere (natürliche oder juristische) Person durch die alte Person, dann muss man kucken, ob eine solche Übertragung stattgefunden hat und wirksam ist. Auch dann ward "keinem ein Leids getan" .

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 09.04.2011, 10:30
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Hallo vielen Dank, an eine einstweilige Verfügung habe ich natürlich nicht gedacht.

Zitat:
Mutmaßlich weiß Ur-Hoster A das - und mutmaßlich noch mehr. Möglicherweise schließt Unter-Hoster B aus irgendwelchen Umständen oder Abreden, er hätte das Recht, die Website inklusive Forum selbst weiterzuführen.
Was soll der Urhoster wissen? Ihm wurde der Vorgang mitgeteilt, und zwar von C. Die Auskunft vom Kundenservice lautete:
1. sie wären nicht der Vetragpartner
2. der Reseller müsse die URL freigeben, nicht die Inhalte.
Zu diesem Zeitpunkt war die Seite gespiegelt und der Umzug noch nicht über die Bühne. Will sagen: auf beiden Seiten die gleichen Inhalte. Auch das Design identisch.

Das fühlt sich ziemlich seltsam an. Von daher war ja eine der Fragen ob solche Konditionen normal sind? Für Inhalte die einem nicht gehören ist der Seiteninhaber auch noch haftbar...

Der Unterhoster war bis vor ca. 10 Jahren der Eigentümer der URL, hat sie dann abgegeben und ärgert sich darüber. Daraus schließt er sicher seine Rechte. Vermutlich auch durch die o.g.
Adminrechte, feierlich verliehen von der Serverfirma.

Insgesamt ist der Rechtsweg vehältnismäßig aussichtslos. Da gibt es nichts zu holen von wegen Schadensersatz.
C bleibt schon auf den Kosten für die Neuerstellung sitzen.

Wen muss C auffordern die Seite zu entfernen? Beide (denkt C). Mit kurzen Fristen.
Würde B evtl. der Server entzogen?
Es gibt noch andere Kunden dort. Die Verantwortung für das Abschalten von deren Seiten würde C nur ungern tragen.

Viele Grüße
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  #8 (permalink)  
Alt 09.04.2011, 12:50
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Wie gesagt. Der Haupt-Hoster A ist vermutlich voll in der HAftung drinnen für das Hosten der seite. Es läuft über seien Server und er hat postitive Kenntnis von einem Rechtsverstoß und tut nichts dagegen...

B haftet sowieso für alles (wenn er wirklich rechtswidrig handelt). Bevor er die Seite löscht sollte man ihn auf Herausgabe des Codes und der DB verklagen. Da gibt es sicherlich einen Anspruch drauf. Und das kann er auch wenn er pleite ist. Dann muss man auch nix neu programmieren...
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  #9 (permalink)  
Alt 09.04.2011, 12:56
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AW: Wem gehören die Inhalte einer Interetseite?

Dankeschön!!!

Damit komme ich schon wesentlich weiter.

Sachen gibt`s
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  #10 (permalink)  
Alt 09.04.2011, 17:28
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Wenn man so pennt...

Sofern es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, wird C unter Umständen einen Anspruch auf Zugang zu Werkstücken geltend machen können. B ist allerdings nicht verpflichtet, den Krempel von C zu sichern. Wenn's weg ist, ist's weg.

Was hier zu prüfen wäre: sind wettbewerbsrechtliche Belange berührt, d.h. kann das Verhalten von B u.U. "unlauterer Wettbewerb" sein.

Außerdem könnte es ein unzulässiger Eingriff in einen Gewerbebetrieb sein.

Das alles kann man nur bei Kenntnis und Analyse aller - wirklich aller - Details zu beurteilen versuchen, und damit ist man dann bei einem Anwalt am besten aufgehoben, und den braucht man ggf. ohnehin, um eventuelle bestehende Ansprüche durchzusetzen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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