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Websitenkauf und Hack der selbigen

Dies ist eine Diskussion zu Websitenkauf und Hack der selbigen innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:50
Boardneuling
 
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Lightbulb Websitenkauf und Hack der selbigen

Hallo,
angenommen Herr Mustermann kauft jemanden eine Website ab ohne Domain und Webspace, die auch weiterhin beim Verkäufer auf dem Webspace liegt. Irgendwann wird die Seite gehackt und der Verkäufer weigert sich alles wieder in Ordnung zu bringen. Kann der Käufer verlangen das er die Summe zurückbezahlt bekommt oder Ersatz geleistet wird?

Vielen Dank und bin gespannt welche Möglichkeiten Ihr dazu findet.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 07:28
V.I.P.
 
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AW: Websitenkauf und Hack der selbigen

Wenn man etwas gekauft hat, ist man dessen Eigentümer und muss selber für Ordnung sorgen und Funktionstüchtigkeit.

Wenn man etwas gemietet hat, kommt es auf die Vereinbarungen mit dem Vermieter an, für was der verantwortlich ist. Ansonsten aug die Gesetzeslage.

Verstößt der Vermieter gegen seine Pflichten, gibt es zwei, drei Möglichkeiten für den Mieter.

- Nacherfüllung fordern. Das ist das Übliche.

- Minderung fordern.

- Wandlung fordern beim Kauf, beim Mieten wäre das eine Kündigung. Ob eine ordentliche oder eine außerordentliche erfolgversprechend wäre, wäre die nächste Frage. Man kann die beider aber auch kombinieren, wads die Erfolgschancen erhöhen könnte.

Oder man ruft halt einfach an und bittet um Behebung des Schadens. Danach schriftlich, mit Terminsetzung. Danach das Selbe für die Forderung nach einem Schadensersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 08:28
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AW: Websitenkauf und Hack der selbigen

Mustermann hat sich die Seite doch bestimmt schon längst herunter geladen. Ich wüsste nicht, warum der Verkäufer Gratis-Hoster spielen und dazu auch noch Verantwortung für die verkaufte Seite übernehmen soll, die auf seinem Webspace liegt.

Ist aber natürlich auch die Frage, was überhaupt vereinbart wurde.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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domainrecht, internetrecht, kauf im internet, website

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