Dies ist eine Diskussion zu Web-Dienstleistungsvertrag nicht erfüllt? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Ist das rechtens? Hätte A noch einmal eine Nachfrist setzen müssen? |
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| AW: Web-Dienstleistungsvertrag nicht erfüllt? Wenn eine Frist angemessen gewählt worden war und sich danach keine neuen Umstände ergeben, weshalb diese Frist ausnahmsweise nicht eingehalten werden konnte (Erdbeben, Tsunami, Schwiegermutter verstorben oder zu Besuch), gibt es keinen Grund, noch eine Nachfrist einzuräumen, siehe Eintreiben von Forderungen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Web-Dienstleistungsvertrag nicht erfüllt? Zitat:
Was ist als minimum als angemessene Frist zu setzen? Danke, Gruss Jana |
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| AW: Web-Dienstleistungsvertrag nicht erfüllt? Darüber gibt es dicke Bücher und lange Urteilsbegründungen. Wie hier schon zur Nachfrist. Wenn nicht gerade ein Dach einzustürzen droht, sind 14 Tage wohl meist angemessen für eine normale postalische Reaktion (nicht unbedingt aber eine Lieferung, s.o. über die Nachfrist) oder eine schlichte Zahlung, sagt auch die von mir oben schon genannte Quelle bzgl. Forderungen: "Wichtig ist aber, bei Forderungen den Schuldner aussergerichtlich und schriftlich (am Besten per Einschreiben/Rückschein) zur Zahlung aufzufordern und dafür einen Termin (Datum plus zwei Wochen) zu setzen." Gruß aus Berlin, Gerd
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