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Vorladung wegen Computerbetrug

Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen Computerbetrug innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 11.06.2010, 16:43
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Vorladung wegen Computerbetrug

Hallo zusammen!

Nehmen wir einmal an, eine 23-jährige Personhätte über einen Instant-Messenger Spielzeitaufladungen für ein Online-Rollenspiel verkauft.
Diese wurden jedoch mit gestohlenen Accounts eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens durchgeführt und die Sache fliegt auf.

Gegenstandswert je Aufladung regulär: 65 Euro
Aufladungen verkauft für je: ~20 Euro

Nun flattert dieser Person eine Vorladung wegen Computerbetrugs ins Haus und nach kurzer Durchsicht der Akte war zu erkennen, dass vier Personen, deren Accounts illegal aufgeladen wurden selbst Post von der Polizei bekommen hatten, jedoch gleich zu Beginn zugegeben hatten, die Aufladungen gekauft zu haben und nun ist die Justiz eben hinter demjenigen her, der die Aufladungen durchgeführt hat.

Die Fälle, die in der Akte genannt werden belaufen sich auf das Dritte Wuartal 2008 - seitdem wurden geschätzt noch weitere 100 Aufladungen durchgeführt.

Der Aufladende ist noch nicht vorbestraft, hatte allerdings bis zu seinem 18. Lebensjahr einige Sozialstunden abarbeiten müssen - die letzten fünf Jahre hat er sich allerdings nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

In der Akte sind alle nur erdenklichen Details zur Person bekannt. ICQ-Nummer, Foren-Nickname, Voller Name, Postanschrift und Sogar Kontoauszüge von der Bank, die belegen, dass das Geld das die Kunden bezahlt hatten auch wirklich auf besagtem Konto gutgeschrieben wurde.

Die Vorladung findet in ~ einer Woche statt.

# Ist es Ratsam, vor einer eventuellen Aussage einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen?

# Welches Strafmaß hat die Person im 'Worst Case' zu erwarten, da sie ja schon früher diverse kleinere Delikte begangen hatte?


Vielen Dank schoneinmal im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 18:18
V.I.P.
 
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AW: Vorladung wegen Computerbetrug

Zitat:
Zitat von Someday Beitrag anzeigen
# Ist es Ratsam, vor einer eventuellen Aussage einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen?
Oh ja!

Zitat:
# Welches Strafmaß hat die Person im 'Worst Case' zu erwarten, da sie ja schon früher diverse kleinere Delikte begangen hatte?
Lies §263a StGB: bis zu 5 Jahren Haft. Bei einschlägigen Vorverurteilungen im Bereich Betrug wird weniger Milde zu erwarten sein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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