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Vorladung ComputerBetrug

Dies ist eine Diskussion zu Vorladung ComputerBetrug innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 13.07.2010, 01:20
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Vorladung ComputerBetrug

Hallo!


Nehmen wir einmal an, eine 18-jährige Personhätte über einen Instant-Messenger Spielzeitaufladungen für ein Online-RollenSpiel Gekauft.
Diese wurden jedoch mit gestohlenen Accounts eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens durchgeführt und die Sache fliegt auf.
Ihm war auch keine Schuld Bewusst.

Gegenstandswert je Aufladung regulär: 65 Euro
Aufladung Gekauft für: ~20 Euro


Es kam ein Brief Reingeflattert Vorladung Als Beschuldigter!
Hat auch alles Gestanden und Beweiß material mitgenommen

Was für eine Strafe könnte die 18-jährige Person bekommen?

Brauch Dringend Hilfe Die Person hat angst das ihm irgendwas Passiert und kann Nachts nicht schlafen.

Die Tat Geschah als er noch Minderjährig war.


§ 163a

(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.


Paragraph 163a stand auf dem Zettel,könnte jemand das Vielleicht für Sterbliche Übersetzen

Könnte es Passieren das,dass Verfahren zur Einstellung führt?

Geändert von Kannnichtschlaf (13.07.2010 um 03:15 Uhr). Grund: Fehler
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 01:44
V.I.P.
 
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AW: Vorladung ComputerBetrug

Ersttäter in minder schweren Fällen, zumal junge, geständige und reumütige, erfüllen so einige Merkmale für eine derart milde
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung ,

dass der fehlende Schlaf im Grunde die größere Strafe darstellt.

Insofern sollte man also lieber in Ruhe schlafen, um dann fit zu sein für die 14 Stunden gemeinnützige Tätigkeit auf dem Spielplatz um die Ecke, falls das Verfahren nicht ohnehin eingestellt wird mit oder gar ohne Buße:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_(Recht)

Gruß aus Berlin, Gerd
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