Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vollmacht per Email rechtsgültig?

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht per Email rechtsgültig? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 15:38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vollmacht per Email rechtsgültig?

angenommen eine Firma erlaubt ihren Mitarbeitern das Schreiben privater Emails im Firmenemailsystem. Nach dem Telkommunikationsgesetz müssen dann alle Emails, auch die reinen Firmenemails, wie Privatemails behandelt werden.

Wenn nun ein Mitarbeiter den Emailadministratoren erlauben will, seine Mailbox zu öffnen (aus welchen Gründen auch immer), genügt dann eine einfache Email, oder muss es mindestens ein Fax mit Unterschrift sein oder sogar ein Stück Papier mit Originalunterschrift?

Und wie müsste er das in etwa formulieren?

vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 04:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.528
97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)  
AW: Vollmacht per Email rechtsgültig?

Aufpassen muss man erstmal auf Gesetze, die eine bestimmte Form verlangen:
"§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge."
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

So muss eine Kündigung in der Regel schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein - so bei Jobs. Bei Mietverhältnissen muss wohl noch eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen. Bei Immobilien-Verkäufen muss noch ein Notar den Vertrag bestätigen.

Bei Postkästen und bei Mail-Boxen kenne ich aber überhaupt keine Formvorschrift. Wenn ich also aus dem Urlaub meinen Nachbarn anrufe und ihn bitte, meine Post zu öffnen um zu kucken, ob Rechnungen drin sind oder ob wer gestorben ist, dann sollte das genügen.

Im Streitfalle sind aber Beweise praktisch. Deshalb hat die Schriftform Vorteile. Noch mehr Einschreiben mit Rückschein und Zeugen für den versandten Inhalt.

Formulieren muss man einen Text so, dass ein durchschnittlich verständiger Bürger den Inhalt so versteht, wie er gemeint ist (formulieren die Gerichte gerne:-). Auch da gibt es keine Formvorschriften! Ein "Hiermit erkläre ich bei vollem Bewusstsein ..." oder so ist nicht nötig - außer bei einer Vereidigung zum Minister oder so.

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 13:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vollmacht per Email rechtsgültig?

Zitat:
Zitat von jakeelee
Wenn nun ein Mitarbeiter den Emailadministratoren erlauben will, seine Mailbox zu öffnen (aus welchen Gründen auch immer), genügt dann eine einfache Email, oder muss es mindestens ein Fax mit Unterschrift sein oder sogar ein Stück Papier mit Originalunterschrift?
das kommt darauf an, wie groß die firma und das verhältnis untereinander ist.

der admin einer (großen) firma sollte sich hüten, auf eine beliebige email mit einem unbekannten / nicht legalisierten absender hin den elektronischen postkasten eines mitarbeiters zu öffnen.

es ist jedermann ohne probleme möglich, unter dem namen eines max mustermann irgendwo einen email-account zu besorgen

wenn allerdings ein ungetrübtes verhältnis zwischen dem user und dem admin und kein zweifel wegen der echtheit der email besteht, sollte es kein problem sein, eine email als "einstieghilfe" zu benutzen, wenn es zb dienstliche belange erfordern

gibt es bestimmt regeln in der firma wegen einer nicht erlaubten paßwortweitergabe ?
gibt es einen notfallplan ?
(der mitarbeiter ist nicht berechtigt, diese regeln auszuhebebeln)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 20:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jakeelee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollmacht per Email rechtsgültig?

Zitat:
Zitat von hera
es ist jedermann ohne probleme möglich, unter dem namen eines max mustermann irgendwo einen email-account zu besorgen
Wir sprechen hier von einem Firmenemailaccount. Ausser dem User selber kann niemand eine Email mit seinem Absender verschicken. Der Exchangeadmin könnte das illegalerweise schon, aber wenn der Exchangeadmin mail in einem PF lesen will, gibt es einfacherere und ungefährlichere Methoden, als sich eine gefakte Vollmacht zu schicken.

Zitat:
Zitat von hera
gibt es bestimmt regeln in der firma wegen einer nicht erlaubten paßwortweitergabe ?
gibt es einen notfallplan ?
(der mitarbeiter ist nicht berechtigt, diese regeln auszuhebebeln)
Ja, die gibt es, aber was hat die Passwortweitergabe oder der Notfallplan mit der Vollmacht eine Mailbox zu öffnen zu tun? Der Exchangeadmin braucht das Passwort des Users nicht. Sein Passwort ist mächtiger.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 11:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Vollmacht per Email rechtsgültig?

keine ahnung, ob es paßt:

http://www.arbg.bayern.de/imperia/md.../11sa54_09.pdf
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 19:39
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 52
Keine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollmacht per Email rechtsgültig?

E-Mails: Vor Gericht nur - Schall und Rauch:
Richter billigen E-Mails keinen Beweiswert zu
Nach einer weit verbreiteten Auffassung können digital generierte Dokumente nur im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung im Prozess berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Gericht bei der Vorlage von E-Mails nach freier Überzeugung entscheidet, ob es die darin enthaltene tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr erachtet. Es liegt also im Ermessen eines jeden Gerichts, ob es einer E-Mail eine gewisse Indizwirkung zubilligt oder sie vollkommen unberücksichtigt lässt.

Siehe:
"Mahnung und andere Willenenserklärungen rechtssicher zustellen:"
http://justiz.ju.funpic.de
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Patientenverfügung rechtsgültig? Medizinrecht 06.07.2010 13:50
ein unterschriebenes Fax, rechtsgültig? Bürgerliches Recht allgemein 25.03.2009 16:40
Vollmacht verus Vollmacht? Zivilrecht - Examensvorbereitung 04.03.2009 12:54
§ 348 HGB rechtsgültig? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.01.2009 14:33
Handyvertrag rechtsgültig ? Verbraucherrecht 22.03.2008 16:26





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Computerrecht / EDV-Recht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN