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"Virtuelle Sachbeschädigung" - gibt es das?

Dies ist eine Diskussion zu "Virtuelle Sachbeschädigung" - gibt es das? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #11 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 16:31
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AW: "Virtuelle Sachbeschädigung" - gibt es das?

Wenn es zu einem Rechtsstreit in der Angelegenheit kommen sollte, ist meinem Rechtsempfinden nach den Urhebern bzw. Erschaffern dieser Map eine Mitschuld zuzusprechen. Als Serverbetreiber weiß man doch, dass man sensible Daten sichert, insbesondere dann, wenn Dritte, in diesem Fall Spieler R oder weitere Zugang zur Datenbank haben bzw. durch entsprechende Rechtevergabe die Möglichkeit haben, das "Onlinewerk" zu zerstören. Ich selbst betreibe ein großes Länderforum. Und obwohl kein Moderator und erst recht kein User Zugriff auf die Datenbank hat, wird täglich automatisch ein Backup der Datenbank abgelegt. Im hier beschriebenen Fall wäre dies noch sehr viel nötiger gewesen. Von daher würde ich sagen: Einladung zum Diebstahl, bzw. Zerstörung: Selber schuld (zumindest zu 50%). Das war jetzt vielleicht laienhaft ausgedrückt aber doch wohl nachvollziehbar.
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  #12 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 17:22
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AW: "Virtuelle Sachbeschädigung" - gibt es das?

Zitat:
Zitat von Raskolnikof Beitrag anzeigen
Wenn es zu einem Rechtsstreit in der Angelegenheit kommen sollte, ist meinem Rechtsempfinden nach den Urhebern bzw. Erschaffern dieser Map eine Mitschuld zuzusprechen.
Ich finde, selbst eine Teilschuld ist ausgeschlossen. Es ist nunmal Teil des Spiels, das Spielfeld zu zerstören. Und Datenbankrechte sind eben überhaupt nicht notwendig. Es kann sich grundsätzlich jeder User einloggen und die Welt zerstören. Es wurden im Prinzip keine Spielregeln verletzt. Nur der Mitspieler ist sauer, dass er "verloren" hat.
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  #13 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:17
V.I.P.
 
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AW: "Virtuelle Sachbeschädigung" - gibt es das?

Zitat:
Zitat von Nerdworld Beitrag anzeigen
Das größte Problem meiner Meinung nach ist die Tatsache, dass es Bestandteil des Spiels ist, die Welt zu zerstören.
Das ist ein Scheinproblem. Es ist klar, daß es keine Spielregel geben kann, wonach die Nicht-Einhaltung von Spielregeln als regelgerecht gelten darf.

Zitat:
Die Person hat sich ja nicht über irgendeine Hintertür Zutritt verschafft
Es genügt, daß eine "besondere Zugangssicherung" überwunden wurde ...

Zitat:
und den Server beschädigt.
Deshalb scheidet Sachbeschädigung auch aus.

11
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  #14 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:20
Junior Mitglied
 
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AW: "Virtuelle Sachbeschädigung" - gibt es das?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Das ist ein Scheinproblem. Es ist klar, daß es keine Spielregel geben kann, wonach die Nicht-Einhaltung von Spielregeln als regelgerecht gelten darf.



Es genügt, daß eine "besondere Zugangssicherung" überwunden wurde ...



Deshalb scheidet Sachbeschädigung auch aus.

11
Aber der Punkt ist ja, dass es nunmal in dem Spiel genau so ums Aufbauen wie ums Zerstören geht. Zugangssicherungen werden dabei ja garnicht umgangen.
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