Dies ist eine Diskussion zu Vetrag bei INternetprovider nach Tod innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Vetrag bei INternetprovider nach Tod angenommen eine Person P hat einen Vertrag bei einem Internetprovider I abgeschlossen. Nun stirbt die Person P und der Vertrag läuft noch weiter da der Internetprovider nichts von dem Tod erfährt. Ist der Vertrag dann mit dem Tod der Person P erloschen oder müssen die Grundgebühren sowie weitere Gebühren die aus dem Vertrag stammen nach dem Tod weiter gezahlt werden? mfg Rock86 |
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| AW: Vetrag bei INternetprovider nach Tod Hallo Rock86, die Suche nach "tod vertrag ende" brachte sofort alle Infos, vor allem diese: "Manche Verträge enden bei Tod automatisch, andere müssen die Hinterbliebenen dagegen kündigen." http://www.finanzen.net/nachricht/pr...as-Ende-693785 Ein klarer Tipp findet sich hier: "Alle Unterlagen des Verstorbenen sollten so schnell wie möglich gesichtet werden. Bei jedem möglichen Vertrag muss der Vertragspartner informiert werden. Es empfiehlt sich hier mit Hinweis auf den Tod des Verstorbenen mindestens auch eine außerordentliche Kündigung auszusprechen." http://www.berlinonline.de/berliner-...159/index.html Ob eine solche wirksam wird oder nicht? Jedenfalls gilt (ebenda): "Solange der Vertrag besteht, dürfen die Unternehmen die Gebühren einziehen. Der Einwand, die Leistung konnte ja nicht mehr in Anspruch genommen werden, genügt nicht. Es muss auf die Nutzlosigkeit der Leistung verwiesen werden." Zu Telefon und Fitnessstudio meint die selbe Quelle: Es haben "Hinterbliebene die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Vertragsende dem Vertragspartner nicht mehr zuzumuten ist." Wobei im Zweifel ein Gericht entscheidet. Gruß aus Berlin, Gerd |
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