Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Vertrieb von modifizierender Software für fremde Programme

Dies ist eine Diskussion zu Vertrieb von modifizierender Software für fremde Programme innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 00:37
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vertrieb von modifizierender Software für fremde Programme

Hi!

Wenn jemand eine Software Y geschrieben hat, die ein fremdes Programm X modifiziert, darf er Y verkaufen? Quasi unter dem Label "Programmmodifikator für X". Oder verstößt er damit gegen irgendwelche Urheber-, Marken- oder Sonstwasrechte? Es geht hierbei nicht darum X auf irgendeine Weise jemandem kostenlos zugänglich zu machen ohne das dieser kostenpflichtig eine Lizenz erwerben müsste; also quasi X zu raubkopieren oder derartiges. Es könnte sich eher um eine funktionale Änderung handeln, die zum Beispiel einem Tabellenkalkulationsprogramm eine dritte Dimension hinzufügt.

Kann mir der Softwarehersteller der ursprünglichen Software eigentlich verbieten sein Programm bei mir lokal auf dem Rechner zu modifizieren? Zum Beispiel in dem er in der Softwarelizenz-Vereinbarung ausdrücklich untersagt das Programm zu verändern. Geht das überhaupt? Denn irgendwie verstößt das gegen meine bisherige Vorstellung innerhalb seiner vier Wände dürfe jeder tun was er wolle, solange nichts davon nach außen dringe.

Angenommen jemand möchte ein Unternehmen gründen, das genau auf solche modifizierenden Programme spezialisiert wäre; würde es sich lohnen einen Rechtsberater zu zahlen um das im Detail durch zu gehen oder hätte er eh keine Chance?

Ich freue mich schon auf Antworten

Viele Grüße,
Chatamo
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 01:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)  
AW: Vertrieb von modifizierender Software für fremde Programme

Zitat:
Kann mir der Softwarehersteller der ursprünglichen Software eigentlich verbieten sein Programm bei mir lokal auf dem Rechner zu modifizieren? Zum Beispiel in dem er in der Softwarelizenz-Vereinbarung ausdrücklich untersagt das Programm zu verändern. Geht das überhaupt?
Fehler darf man korrigieren an der Software, für die man eine Nutzungslizenz gekauft hat, und auch eine Sicherheitskopie erstellen, schreibt UrhG § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen.

Alles andere sind eher § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen! Insbesondere "2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse."

Denn der Käufer der CD hat dafür kein Recht erworben - sondern lediglich eine CD mit der Software sowie eine Lizenz, also eine reine Nutzungserlaubnis.

Hilfsmittel zu Veränderungen solcher Programme zu vertreiben, zu verkaufen, ist nicht per se verboten, so weit ich weiß, höchstens als Beihilfe zur Tat, falls das hier überhaupt in Frage kommt.

Untersagt ist nur der Vertrieb von Hilfsmitteln zur Umgehung eines Kopierschutzes. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69f.html und insbesondere Absatz 3 in http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html

Eine Werbung für solch eine Software ist auch nicht per se verboten, sogar Marken können dabei genannt werden, also etwas "Schubi-Speed beschleunigt Ihre Schubidu-Software um 30 %!"

Ob man für Werbung und Vertrieb die Marke "Schubi-Speed" verwenden darf, kommt darauf an, ob ein Verstoß gegen § 14 Markengesetz vorliegt oder nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 08:41
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chatamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertrieb von modifizierender Software für fremde Programme

Hey Gerd, du bist ein GOTT! Genau nach diesen Paragraphen habe ich gesucht, das hilft mir unheimlich!

Aber jetzt noch mal im Einzelnen:

Wenn ich § 69c Nr. 2 genauer betrachte, steht da noch ein Anhängsel á la "Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;"... was bedeutet das?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Alles andere sind eher § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen! Insbesondere "2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse."

Denn der Käufer der CD hat dafür kein Recht erworben - sondern lediglich eine CD mit der Software sowie eine Lizenz, also eine reine Nutzungserlaubnis.
Eigentlich würde ein Hersteller von einem Y ein X aber gar nicht "bearbeiten" in diesem Sinne sondern nur ein Programm herstellen, bewerben und verkaufen das es kann.

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Hilfsmittel zu Veränderungen solcher Programme zu vertreiben, zu verkaufen, ist nicht per se verboten, so weit ich weiß, höchstens als Beihilfe zur Tat, falls das hier überhaupt in Frage kommt.
Wobei auch die Software nicht X bearbeiten würde sondern nur eine nicht einmal als echte Kopie anerkannte Abbildung von X in den Zwischenspeicher eines Lizenzinhabers von X.

Nach § 69e (Dekompilierung) hat ein Hersteller von Y sogar das Recht, X zu dekompilieren, nicht wahr? Dann wäre die Herstellung eines Y nach meinem Verständnis vollkommen unproblematisch.. und der Vertrieb eigentlich auch.. und was die Werbung für Y angeht besteht, wie du schon sagtest, ja eigentlich auch kein Grund zur Sorge.
Ich sehe also letztendlich keinen Grund weshalb es problematisch sein könnte ein Y professionell herzustellen, zu bewerben und zu vermarkten. Liege ich damit richtig?

Mal von dem ganzen "dürfen oder nicht dürfen"-Kram abgesehen: Was würde denn ein Hersteller von einem Y als Strafe erwarten können? Gibt es im StGB einen entsprechenden Paragraphen?

Vielen, vielen Dank nochmal für die Hilfe!

Viele Grüße,
Chatamo
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.971
97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2971 Beiträge, 344 Bewertungen)  
AW: Vertrieb von modifizierender Software für fremde Programme

Zitat:
Zitat von Chatamo Beitrag anzeigen
Wenn jemand eine Software Y geschrieben hat, die ein fremdes Programm X modifiziert, darf er Y verkaufen?
Vermutlich hat der jemand zu diesem Zweck die Software X "dekompilieren" müssen, um ihre Funktion zu verstehen ... das ist grundsätzlich zustimungsbedürftig, § 69e UrhG ( Ausnahme: es soll eine unabhängige Software Y geschrieben werden, die mit Programm X "zusammenarbeiten" kann ).

Zitat:
der Käufer der CD hat [ für Bearbeitungen ] kein Recht erworben - sondern lediglich eine CD mit der Software sowie eine Lizenz, also eine reine Nutzungserlaubnis.
Als Eigentümer der CD benötigt er keine "Nutzungserlaubnis". Indem er als Eigentümer gemäß § 903 BGB mit seinem Vervielfältigungsstück nach Belieben verfahren kann, führt diese Verwendungsberechtigung gemäß § 69d UrhG dazu, daß der Rechteinhaber überhaupt keinen Zustimmungsvorbehalt gegenüber einer bestimmungsgemäßen "Nutzung" ( genauer: gegenüber Vervielfältigungshandlungen beim Laden / Ablaufenlassen ... ) gelten machen kann, sodaß es nicht (erst) einer Erlaubniserteilung ( = Lizenz ) bedürfte, um die CD ( mit dem darauf enthaltenen Programm ) bestimmungsgemäß nutzen zu dürfen.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
modifikation, software, softwarelizenz

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vertrieb von Software inkl Haftung mit fremdem Urheberrecht Computerrecht / EDV-Recht 24.03.2011 19:37
Vertrieb gebrauchter Software-Lizenzen: EuGH soll entscheiden Nachrichten: Internet & IT 03.02.2011 10:08
Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick? Computerrecht / EDV-Recht 05.10.2010 17:08
Suche Quellen/Ausführungen für das Recht fremde WLANS zu nutzen (Internet) und fremde Daten zu kopieren. Computerrecht / EDV-Recht 30.08.2010 07:17
Mit der Gründung der scapos AG geht Fraunhofer neue Wege im Vertrieb von Software Nachrichten: Wissenschaft 09.01.2009 18:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Computerrecht / EDV-Recht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios