Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vertragsabschluss via Internet durch Minderjährige

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsabschluss via Internet durch Minderjährige innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 22:51
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 7
Keine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sunny31 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vertragsabschluss via Internet durch Minderjährige

Hallo....hier der fiktive Fall




Angenommen Person A (15 Jahre) würde im Internet unbewusst einen 24 monatigen Vertag bei Person B über einen Softwaredownload abschliessen
und hätte bei Abschluss eine falsche Altersangabe gemacht. Gehen wir weiter davon aus dass Person A den Aktivierungslink einer email angeklickt hat.
1 Monat später würde Person C(die Erziehungsberechtigten von Person A) eine Mahnung von Person B per Post erhalten. Person C hätte dem Vertag nicht zugestimmt....


Was könnte Person C in diesem Fall jetzt tun??
Muss Person C den Betrag bezahlen?
Ist Person A nicht beschränkt geschaftsfähig?

jetzt schon mal danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 01:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.528
97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3528 Beiträge, 310 Bewertungen)  
AW: Vertragsabschluss via Internet durch Minderjährige

Hallo Sunny,

wunderbar viele Meinungen und Tatsachen findet man hier zum Bleistift:
http://www.google.de/search?hl=de&so...meta=&aq=f&oq=

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 01:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.066
99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7066 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Vertragsabschluss via Internet durch Minderjährige

Zitat:
Zitat von Sunny31
Ist Person A nicht beschränkt geschaftsfähig?
Ja, ist sie. Deswegen bedarf ein Vertrag mit ihr der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, um rechtsgültig zu sein.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 23:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Vertragsabschluss via Internet durch Minderjährige

Zitat:
Zitat von Sunny31
Angenommen Person A würde im Internet unbewusst einen 24 monatigen Vertag bei Person B über einen Softwaredownload abschliessen
und hätte bei Abschluss eine falsche Altersangabe gemacht. Gehen wir weiter davon aus dass Person A den Aktivierungslink einer email angeklickt hat.
1 Monat später würde Person C(die Erziehungsberechtigten von Person A) eine Mahnung von Person B per Post erhalten. Person C hätte dem Vertag nicht zugestimmt....
Was könnte der trickbetrügerische Rechnungsversender B tun, wenn A und C alle Mahnungen und Drohungen ignorieren und nicht zahlen?

Nichts. D.h. B könnte versuchen, seinen (vermeintlichen) Vertragspartner auf Zahlung der (angeblich) geschuldeten Vergütung zu verklagen ....

Das wird B aber hier ( genauso wie in den zurückliegenden Jahren in hunderttausenden anderen Fällen wohl sein lassen, denn: weil der kostenverschleiernde B grundsätzlich schon daran scheitern wird, den Nachweis einer klar und unzweideutig getroffenen Vergütungsvereinbarung zu erbringen, wird er das -aussichtslose- Klagerisiko nicht eingehen - erst recht nicht, wenn er zudem damit rechnen muß, daß sich sein Gegner TATSÄCHLICH als Minderjähriger herausstellt.

Zitat:
Was könnte Person C in diesem Fall jetzt tun??
C könnte freiwillig den 10-fachen angemahnten Betrag zahlen, den angemahnten Rechnungsbetrag zahlen oder den Rechnungsschwindlern gar nichts zahlen.

Zitat:
Muss Person C den Betrag bezahlen?
Das haben die Rechnugsschwindler in den zurückliegenden Jahren gegenüber konsequenten Nichtzahlern niemals gerichtlich geklärt wissen wollen, wenn weder ein "Vertragspartner", noch dessen gesetzlihce Vertreter die angemahnten "Abo-Gebühren" gezahlt hatten ...

Zitat:
Ist Person A nicht beschränkt geschaftsfähig?
Darauf kommt es hier nicht an ( ja )

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kauf im Internet Vertragsabschluss? Verbraucherrecht 17.11.2009 01:57
Vertragsabschluss durch Ehemann Bürgerliches Recht allgemein 26.07.2007 20:38
Vertragsabschluss im Internet, welche Bedingungen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.04.2007 16:20
Rechtswirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige im Internet Internetrecht 13.10.2006 10:26
Irrtümlicher Vertragsabschluss im Internet: was tun? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.03.2006 09:03





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Computerrecht / EDV-Recht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN