Dies ist eine Diskussion zu Vertrag rechtens? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Vertrag rechtens? Also wenn A online einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs mit B abschließt und dieser Nie aufgeschaltet wird, ist der Vertrag dann überhaupt entstanden? Bzw hat B das Recht die Rechnungen über 24 Monate über ein Inkassounternehmen einzufordern? Mich würde nur interessieren ob mich mein "Rechtssinn" hier recht denkt, oder ich aufm Holzweg bin. Das wäre die Kurzform&ich hoffe ich befolgte die Regeln... Gruß ca |
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| AW: Vertrag rechtens? Der Vertrag ist dann schon entstanden. Nachdem B seinen Teil jedoch nicht erfüllt, steht dem A gegenüber dem Zahlungsanspruch aber die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Sprich: Ohne Leistung kein Geld. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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