Dies ist eine Diskussion zu Vertrag nichtig? Sonderkündigungsrecht? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Vertrag nichtig? Sonderkündigungsrecht? Nach einigen hitzigen Stammtischdiskussionen würde ich gerne mal eine fundierte Meinung hierzu hören. Der A ist bereits 7 Jahre Kunde bei einem gängigen Internetanbieter; nennen wir ihn einfach Blackjack. A hatte seinen analogen Telefonanschluss noch bei seinem Ursprungsunternehmen und bei Blackjack eine 6000er Leitung - technisch allerdings nur eine 3000er geschaltet, weil mehr wohl nicht machbar ist. Diese Leitung wurde erolgreich vom A fürs Internet und auch für die Internettelefonie genutzt. A war derart zufrieden das er sich dann dieses Jahr im Juni dazu entschlossen, den analogen Anschluss zu kündigen und komplett zu Blackjack zu wechseln. Hier wählte er einen Komplettvertrag. Und damit fingen die Probleme für den armen A an. Die Leitungsgeschwindigkeit wurde zwar mit 4500 kbit/sec angezeigt in der Fritzbox vom A, aber schwankte immer zwischen diesem Wert und "Null" hin und her. Surfen im Internet war für den A nur mit Mühe möglich, am Telefon quasi nur Roboterstimmen, phasenweise Leitungszusammenbrüche im Minutentakt. Nach 2 Monaten dauerhaften Beschwerens hatte Blackjack dann die Lösung gefunden und behauptete steif und fest, es wäre technisch nur maximal eine 2000er DSL Leitung möglich, damit die Leitung stabil bleibt. A quittierte diese Aussage mit einem Kopfschütteln. Die Internetverbindung brach zwar nicht mehr zusammen, war aber nun um 33 Prozent langsamer als vorher und die Roboterstimmen tauchten immer noch häufig auf. A drohte mit fristloser Kündigung, weil er ja jetzt mehr im Monat an Blackjack zahle, aber weniger Leistung habe als vorher. Hier erwiderte man dann, "sie müssen uns aber erst eine Frist von 14 Tagen setzen, um das Problem beheben zu können". Hier erging bereits der Hinweis von A auf die 2monatige Unfähigkeit von Blackjack, das Problem zu beheben. Nichts desto trotz hat A mit entsprechender Fristsetzung fristlos gekündigt und die erteilte Einzugsermächtigung von seinem Konto entzogen. Der Frist wurde nur per Email widersprochen. Sonst erfolgte keine Reaktion. Geändert hat sich nix. Man bestätigt zwar die Kündigung des A, aber erst zum Sommer 2010 - Blackjack besteht also auf die komplette Vertragslaufzeit. Weitere Beschwerden von A folgten, bis ihm ein Techniker erstmals (!!!!) erklärte, dass aufgrund der "Umroutung" seiner Leitung, bedingt durch den Wegfall seines analogen Telefonanschlusses, ein anderes Adernpaar auf einem Teilstück der Strecke gewählt werden musste. Hierdurch kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass im nach hinein tatsächlich weniger Leistung zur Verfügung stünde, als vorher. Dieses sei aber derart selten, dass man es nicht für nötig halte, den Kunden von dieser Möglichkeit vorher zu informieren. Es sei schlichtweg in der Geschäftspolitik von Blackjack nicht vorgesehen, diese Möglichkeit dem Kunden ggü. zu erwähnen. Sich genau darauf berufend hat A natürlich erneut eine fristlose Kündigung losgeschickt, begründet damit, dass aufgrund dieses "verschwiegenen" wesentlichen Vertragsbestandteils die Rechtmässigkeit des Vertrages angezweifelt wird und der Vertrag unter dieses Umständen so auch nie vom A abgeschlossen worden wäre. Erneut berief sich Blackjack schlichtweg nur auf die Gesamtvertragslaufzeit. Der Vertrag spräche ja laut den AGB von "bis zu" 16000 kbit/sec. Auf die geforderte Leistung habe der A keinen rechtlichen Anspruch. Der A hatte allerdings nie mehr als das gefordert, was vorher auch Bestand hatte, nämlich seine alte 3000er Leitung, die er ja mehrere Jahre einwandfrei und erfolgreich genutzt hatte. OK... A hat dann erstmal die AGB durchforstet. (sinngemäßes Zitat) "...Der Kunde muss zur Kenntnis nehmen, dass im Vorfeld keinerlei Aussagen zur tatsächlich möglichen Bandbreite gemacht werden können...." Aber: Der A wusste ja, das er niemals eine 16000er Leitung kriegen würde, aber er ging zumindest davon aus, das er zumindest die selbe Leistung hat, wie vor seinem Upgrade. Nur aufgrund dieser Annahme hat A den Vertrag ja auch abgeschlossen. Die AGB werfen aber trotz intensivster Suche keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer Verschlechterung der Leistung bei einer Umstellung von Analog+DSL auf nur noch DSL. Derartige technische Details in der Leitungsschaltung kann der Endverbraucher ja aber auch eh nicht wissen. Erneut hat A dann ein vermittelndes Telefonat mit Blackjack geführt: Blackjack weigert sich aber weiterhin, A aus seinem Vertrag zu lassen. Im Gegenteil; man bietet A "kulanter" Weise einen billigeren Vertrag an. Anstatt 40 Euro soll A dann nur noch 35 Euro im Monat zahlen. Allerdings würde dieser Vertrag dann ab JETZT 24 Monate laufen, die alte Kündigung vom A müsste zurückgezogen werden und die Einzugsermächtigung soll der A der Fa Blackjack dann auch wieder erteilen. Entsprechendes Angebot hat A natürlich abgelehnt. Nun zur Frage: Welche Chancen hat A noch, den Vertrag zu kündigen oder gar zu Widerrufen, oder sich gar darauf zu berufen, das möglicherweise gar kein Vertrag rechtskräftig existiert, weil dem A ja wesentliche Vertragsgrundlagen vorenthalten wurden und auch in den AGB nicht aufgeführt sind. Ich selber vertrete die Auffassung, dass der Vetrag schlichtweg nichtig ist, weil dem A diese technischen Umstände und Möglichkeiten nicht mitgeteilt wurden. Bin mal gespannt was die Gemeinschaft hier dazu sagt. |
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| AW: Vertrag nichtig? Sonderkündigungsrecht? Zitat:
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