Dies ist eine Diskussion zu Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen Er kommt deshalb auf die Idee, die Software in einem speziellen Verfahren zu installieren, dass eine besonders schnelle Wiederherstellung erlaubt. Dieses Verfahren ermöglicht aber auch, dass relativ teure, speziell kopiergeschützte und nur ausdrücklich Einzelplatz-lizensierte Software auf mehrere Rechner verteilt werden kann. (Die konkreten technischen Details möchte ich hier nicht debattieren, es geht jedoch wirklich ganz einfach unter Verwendung von frei und legal erhältlicher Software) Weil er sich früher schon mal die Mühe gemacht hat, die Lizenzbedingungen verschiedener Programme zu lesen, ahne M so dunkel, dass das irgendwie nicht ganz sauber ist. Er will aber auch mal fertig werden, macht sich deshalb keinen Kopf um solche Lästigkeiten und klickt die entsprechenden Hinweise einfach weg. So übersieht er auch den speziellen Kopierschutz, der es ihm bei herkömlicher Installation eigentlich technisch unmöglich machen würde, die eine spezielle Software mehrfach zu installieren. Dem Chef C (geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens) als Quasi-Eigentümer von Rechnern sowie Software und M direkt mit dieser Aufgabe Beauftragenden ist ebenfalls nicht anzumerken, ob er über die Situation, dass er hier eigentlich verbotene Sachen ausführen lässt, bescheid weiß bzw. ob ihm solche Trivialitäten überhaupt berühren. Wer von beiden wäre nun warum wie strafbar oder irgend jemandem zu Schadenersatz verpflichtet?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen Mal eine Verständnisfrage: Angenommen es ginge um 10 Rechner. Dann bedeutet Deine Fragestellung also, dass im Prinzip 10 Lizenzen vorhanden sind, aber aus Vereinfachungs- / Handlingsgründen eine Lizenz mittels Netzwerksofware (z.B. Baramundi) auf alle Rechner verteilt wird. Sehe ich das richtig?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen Nicht ganz. Es müssten für die 10 Rechner (alles Laptops für Service-Monteure) eigentlich von jedem Programm je Rechner eine Lizenz da sein, also insgesamt 10. Es gibt aber überhaupt nur eine je Programm. Den Lizenzschlüssel für die teure Software könnte man unter Umständen noch mittels VPN zwischen den Rechnern, die EU-weit durchs Land fahren, hin und her übertragen. Dann wäre die Software relativ legal installiert, weil immer nur auf einem Rechner verfügbar. Das ist aber auch mit dem Risiko Totalverlust verbunden. Das Wissen, dass man eigentlich 10 Lizenzen bräuchte, kann man bei M und C eigentlich voraussetzen, schließlich haben beide schon länger auch privat Rechner in Gebrauch. Dass M da einen etwas komplexeren Kopierschutz mehr oder weniger bewusst umgeht, kann man auch ahnen, aber noch nicht unbedingt nachweisen. Über die technischen Details wollte ich mich ausschweigen. Für Bastelanleitungen gibt's andere Foren.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen Zitat:
Es geht hier m.E. um eine Unterlizensierung, bzw. Lizenzbetrug. Jedenfalls spielt dieses Thema die Hauptrolle (ein mögliches Thema "illegales Kopieren" tritt dahinter zurück, bzw. ist m.E. nicht relevant). Was kann daraus resultiere, wenn man "erwischt" wird? Nachlizensierung, Schadenersatz, ggfls. strafrechtliche Würdigung. Wer ist dran? M.E. für Nachlizensierung und Schadenersatz die Firma, strafrechtlich in erster Linie der verantwortliche Admin.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen Zitat:
Davon abgesehen ist ohnehin nur das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes strafbar, der scheint mir hier nicht gegeben zu sein.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen Das ist aber nicht richtig. Siehe oben! Es sei bei dieser Software ausdrücklich erlaubt, sie auf mehreren vernetzten Rechnern zu installieren. Das spezielle Lizenzschutzprogramm erlaubt dann aber immer nur einem Rechner die Nutzung. Jeder Rechner allein darf die Lizenz nutzen, gleichzeitige Nutzung auf mehreren ist verboten und würde durch die Software gesperrt. Das umgeht M aber. Nach seiner Methode sind mehrere Rechner in der Lage, die Software auch ohne irgendwelche Vernetzung gleichzeitig zu nutzen. Den Vorsatz, genau dies zu erreichen zu wollen, kann man ihm zumindest nicht nachweisen, da seine Methode noch andere praktische Vorteile hat, die er auch ausdrücklich erreichen wollte. Vor allem den, dass das gesamte Softwarepaket nach immer mal wieder vorkommenden Zugriff eines DAU binnen 2 Stunden wieder vollständig einsatzbereit ist, während die herkömmliche Neuinstallation der kompletten Software aber in einem Tag nicht zu schaffen ist. Wann ist ein Kopierschutz wirksam? Wenn die Software gemäß den Anleitungen auf einem nicht präparierten Rechner installiert wird, ist die Lizenz nur einmal nutzbar. Will man sie auf einen anderen Rechner übertragen, benötigt man dazu ein spezielles mitgeliefertes Tool. Mit den herkömmlichen Standardfunktionen kann die Lizenz nicht kopiert oder verschoben werden werden. Eine Variante des von M genutzten Werkzeugs bekommt man aber sogar bei M...soft gratis.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Versehentliches /Fahrlässiges Umgehen von Software-Kopierschutzsystemen zuerstmal ist festzuhalten dass M seinen Chef C sowohl über die Unterlizensierung, als auch über seine Maßnahmen zum Umgehen des Kopierschutzes/Mehrfachnutzung informieren sollte. Am Besten schriftlich, und sich die Zustimmung dazu auch schriftlich geben lassen. Sonst handelt er imho grob fahrlässig und könnte in Regress genommen werden. |
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