Dies ist eine Diskussion zu Verschlüsselte Festplatten innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Verschlüsselte Festplatten ich hab letztens im Bus ne nette "Story" gehört und bin da etwas neugierig geworden, kann aber irgendwie nichts wirkliches zu finden. Angenommen: Person X verschlüsselt seine Festplatte. Ein paar freundliche Herren in Grün kommen vorbei und finden die Festplatten hochinteressant und nehmen sie mit. Nun bekommt Person X wohl angeblich einen Brief mit der Aufforderung das Passwort für die Festplattenverschlüsselung rauszugeben, da ihm sonst eine hohe Strafe droht. Ich kann mir das irgendwie nicht wirklich vorstellen. Wär das so denkbar ? |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten Als Beschuldigter muss man sich grds. nicht selbst belasten. Daher besteht zunächst keine Pflicht das Passwort herauszugeben. |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten Also wars doch nur schwachsinn. In den USA weiss ich, da muss man die Daten rausgeben. Aber wie ich mir schon dachte, war das nur Dummschwall um wohl möglichst "cool" zu wirken, was man fürn "Übergangsta" ist. danke |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten Aber man muss auch noch unterscheiden ob es sich um ein Zivil- oder ein Strafverfahren handelt. Bei einem Zivilverfahren bestünde durchaus die Möglichkeit unter gewissen Umständen Ordnungsgeld aufzuerlegen... |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten Und warum dürfte da, aber nicht beim Strafrecht ? |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten §§384, 385 ZPO. Je nach Prozessinhalt darf die Aussage nicht verweigert werden. Es sei denn...siehe §384 Ziffern 2 und 3.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten Zitat:
Was für ein durcheinander... |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten Nein, es darf verweigert werden, wenn beispielsweise schwarz gebrannte Musik drauf ist oder Kinderpornographie. (§384 Ziff. 2 ZPO) Oder wenn ein Geheimnis drauf ist, beispielsweise eine Motorenneuentwicklung. Kunst oder Beruf an sich muss ja noch nicht geheimnisvoll sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verschlüsselte Festplatten *lach* Also wie bei normalen Aussagen. Entweder man ist schuldig oder man macht einen schuldigen Eindruck. |
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