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Verschlüsselte Festplatten

Dies ist eine Diskussion zu Verschlüsselte Festplatten innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 06.11.2010, 22:59
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Verschlüsselte Festplatten

Hallo,

ich hab letztens im Bus ne nette "Story" gehört und bin da etwas neugierig geworden, kann aber irgendwie nichts wirkliches zu finden.

Angenommen: Person X verschlüsselt seine Festplatte. Ein paar freundliche Herren in Grün kommen vorbei und finden die Festplatten hochinteressant und nehmen sie mit. Nun bekommt Person X wohl angeblich einen Brief mit der Aufforderung das Passwort für die Festplattenverschlüsselung rauszugeben, da ihm sonst eine hohe Strafe droht.

Ich kann mir das irgendwie nicht wirklich vorstellen.
Wär das so denkbar ?
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Alt 06.11.2010, 23:52
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AW: Verschlüsselte Festplatten

Als Beschuldigter muss man sich grds. nicht selbst belasten. Daher besteht zunächst keine Pflicht das Passwort herauszugeben.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2010, 00:05
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AW: Verschlüsselte Festplatten

Also wars doch nur schwachsinn.
In den USA weiss ich, da muss man die Daten rausgeben.
Aber wie ich mir schon dachte, war das nur Dummschwall um wohl möglichst "cool" zu wirken, was man fürn "Übergangsta" ist.

danke
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2010, 08:40
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AW: Verschlüsselte Festplatten

Zitat:
Zitat von Exportforce Beitrag anzeigen
Also wars doch nur schwachsinn.
In den USA weiss ich, da muss man die Daten rausgeben.
Aber wie ich mir schon dachte, war das nur Dummschwall um wohl möglichst "cool" zu wirken, was man fürn "Übergangsta" ist.

danke
Aber man muss auch noch unterscheiden ob es sich um ein Zivil- oder ein Strafverfahren handelt. Bei einem Zivilverfahren bestünde durchaus die Möglichkeit unter gewissen Umständen Ordnungsgeld aufzuerlegen...
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Alt 07.11.2010, 13:37
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AW: Verschlüsselte Festplatten

Und warum dürfte da, aber nicht beim Strafrecht ?
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Alt 07.11.2010, 14:25
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AW: Verschlüsselte Festplatten

§§384, 385 ZPO. Je nach Prozessinhalt darf die Aussage nicht verweigert werden. Es sei denn...siehe §384 Ziffern 2 und 3.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 07.11.2010, 15:47
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AW: Verschlüsselte Festplatten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
§§384, 385 ZPO. Je nach Prozessinhalt darf die Aussage nicht verweigert werden. Es sei denn...siehe §384 Ziffern 2 und 3.
Also, wenn auf der Festplatte dann z. B. aber eigene Werke wie z. B. eigene Kunst (Selbst erstelle Musik, selbst programmierte Programme oder Sachen der Arbeit) drauf ist, darf das wieder verweigert werden ?
Was für ein durcheinander...
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  #8 (permalink)  
Alt 07.11.2010, 16:18
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AW: Verschlüsselte Festplatten

Zitat:
Zitat von Exportforce Beitrag anzeigen
Also, wenn auf der Festplatte dann z. B. aber eigene Werke wie z. B. eigene Kunst (Selbst erstelle Musik, selbst programmierte Programme oder Sachen der Arbeit) drauf ist, darf das wieder verweigert werden ?
Nein, es darf verweigert werden, wenn beispielsweise schwarz gebrannte Musik drauf ist oder Kinderpornographie. (§384 Ziff. 2 ZPO) Oder wenn ein Geheimnis drauf ist, beispielsweise eine Motorenneuentwicklung. Kunst oder Beruf an sich muss ja noch nicht geheimnisvoll sein.
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Alt 07.11.2010, 18:56
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*lach*
Also wie bei normalen Aussagen.
Entweder man ist schuldig oder man macht einen schuldigen Eindruck.
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