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Verlinkung strafbar?

Dies ist eine Diskussion zu Verlinkung strafbar? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 18:18
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Verlinkung strafbar?

Hallo eine Frage,
wie ist das wenn man einen Link wie Nazileaks in einem Forum postet, kann man sich damit strafbar machen?

Situation:
Habe von betreffender Seite erfahren und in einem Forum diesen Link gepostet. Die Reaktion war wie zu erwarten gemischt und es gab auch keinen Einspruch des Forum zwecks diese links
ein angeblich im Vorstand des Forums sitzender hat sich dann aber im forum aufgeregt und dem forum mir als Threadsteller sowei dem Linkbetreiber mit einer Strafanzeige gedroht
Habe Ich mich strafbar gemacht?
Es wurden keinerlei Daten vo dem Link veröffentlicht!

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 04:27
V.I.P.
 
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AW: Verlinkung strafbar?

Das kommt immer auf die Umstände an:

Wer einen Link setzt mit den Worten (oder auch stillschweigend mit dem Tenor oder der erkennbaren Absicht, diese Haltung zu demonstrieren): "Schaut mal auf diese Seite, da kann man sehen, wie diese verdammten Kaffer unser gelobtes Land zu ruinieren versuchen",

der kann durchaus mal ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung an den Hals bekommen.

"StGB § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Oder auch wegen Beleidigung usw., wenn eine solche Tat sich ergeben könnte aus dem reinen Setzen eines Links.

Das Gegenteil davon wäre: Es ist klar, dass hier eine neutrale Info gegeben wurde mit dem Link (etwa nach dem Motto "Bildet euer eigenes Urteil über diese Website").

Oder gar eine deutliche Distanzierung wurde mitgeliefert mit dem Link.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 09:28
V.I.P.
 
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AW: Verlinkung strafbar?

Zitat:
Zitat von msch36 Beitrag anzeigen
wenn man einen Link ... in einem Forum postet, kann man sich damit strafbar machen?
Das hängt ungefähr davon ab, wie es um die (Un-)Zulässigkeit des Zugänglichmachens der unter dem Link abrufbaren Inhalte bestellt ist ...

Wenn sich die Unzulässigkeit ihrer Verbreitung schon allein aus dem Inhalt ergibt ( z.B. Kinderpornographisches, Volksverhetzendes, ... ), dann wird sich ein Linksetzer dadurch eher strafbar machen können, als wenn die unter dem Link abrufbaren Inhalte selbst "erlaubt" sind ( Filme, Musik, Bilder, Texte, ... ) und eine Unzulässigkeit ihrer Zugänglichmachung "nur" in einer möglicherweise fehlenden Zustimmung des Rechtsinhabers liegen könnte.

Ob Forenbetreiber und Linksetzer für ( eine etwaige Rechtswidrigkeit der verlinkten ) Inhalte überhaupt zu haften bräuchten, hängt zudem davon ab, inwieweit sie dem Forenbetreiber und Linksetzer als deren "eigene" Inhalte zuzurechnen wären, oder ob sie als ihnen "fremde" zu bewerten wären. Für zugänglich gemachte Fremdinhalte müßte erst ab deren Kenntnis gehaftet werden.

Zitat:
wenn man einen Link wie Nazileaks in einem Forum postet
Hier könnte sich der Linksetzer meines Erachtens nicht darauf berufen, daß er nicht von vorherein Kenntnis der verlinkten Inhalte gehabt hätte, und deshalb erst zu haften bräuchte, wenn er von ihnen (nachweislich) Kenntnis erlangt / Kenntnis verschafft erhalten hätte.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 11:20
V.I.P.
 
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AW: Verlinkung strafbar?

Ich möchte noch mal anders ansetzen als die beiden Vorredner:

Grundsätzlich macht sich auch derjenige strafbar, der Links zu Webseiten mit strafbaren Inhalten setzt. Es ist ja laut Sachverhalt davon auszugehen, dass der Linksetzer Kenntnis von den Inhalten hat. Ebenfalls liegt bei der bewussten Linksetzung regelmäßig ein Zueigenmachen vor.

Liegen jedoch Rechtfertigungsgründe vor, so entfällt auch die Strafbarkeit. So kann es im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig sein, den Link ausnahmsweise zu setzen.

Denn es gilt: Wenn ich über etwas berichten will, muss ich es auch zeigen dürfen. (Dies gilt jedoch nicht für absolut unzulässige Inhalte wie die bereits von once erwähnte Kinderpornografie.)

In diesem Fall ist aber eine Distanzierung in Form einer kritischen Auseinandersetzung notwendig. Damit sind nicht die durch das Missverstehen eines Urteils des LG Hamburg aus den späten Neunzigern entstandenen Umtriebe gemeint (pauschale Distanzierung im Impressum für alle Links). Es reicht auch nicht zu sagen: Hier mal der Link, aber ich distanziere mich davon ausdrücklich. Dann stellt sich nämlich die Frage, warum man den Link überhaupt setzt.

Eine wirksame Rechtfertigung muss also den genauen Grund der Linksetzung enthalten und einen recht präzisen Hinweis auf die Art der Rechtswidrigkeit. Wenn man also z.B. über die Methoden der rechten Szene berichtet und wie sie kommuniziert und neue Mitglieder anwirbt, dann wäre es m.E. zulässig, eine solche Seite beispielhaft zu zitieren und gleichzeitig zu sagen, dass die Neonazis so ihre volksverhetzenden, menschenverachtenden Parolen streuen (und am besten noch zu sagen, dass man das nicht gut findet und dass das leider bis heute noch niemand in den Griff bekommen hat und so). Schließlich könnte durch die Berichterstattung letzendlich auch eine stärkere gesellschaftliche Sensibilisierung erfolgen, die so nicht passiert wäre, wenn die Öffentlichkeit gar nicht wüsste, dass solche Seiten existieren.

Es darf auch nicht der Eindruck einer Pseudodistanzierung aufkommen, so dass in Wirklichkeit nur nach einer Möglichkeit gesucht wird, die Inhalte zu streuen.
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