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Verlinkung gegen Geld

Dies ist eine Diskussion zu Verlinkung gegen Geld innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 00:56
Boardneuling
 
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Verlinkung gegen Geld

Hallo,

angenommen, ich würde auf einer privaten Webseite einen Link zu einer fremden Seite gegen Geld einrichten. Wie sähe es mit meinen Rechten und Pflichten aus? Als Laie kenne ich mich da leider gar nicht aus.

Was mich konkret interessiert:
- Wäre die Webseite dann überhaupt noch "privat", auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt? Was würde daraus folgen (anderes Impressum? Einkommensteuer? Ich-AG?)
- Müsste ich mich irgendwie um die Inhalte der verlinkten Seite kümmern oder mich davon distanzieren?
- Müsste ich den Link extra als Werbung deklarieren?
- Was gibt es sonst noch zu beachten beim Thema "Links gegen Geld"?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:34
V.I.P.
 
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AW: Verlinkung gegen Geld

Zitat:
Zitat von dummer-esel Beitrag anzeigen
... gegen Geld auf seiner Webseite einen Link zu einer fremden Seite einrichten.
Zitat:
- Wäre die Webseite dann überhaupt noch "privat", auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt?
Es käme wohl nicht auf die Höhe der Beträge an. Auch bei einer Zahlung von 100.000 Euro könnte - je nach den konkreten Umständen - die Anwendung von telekommuniskationsrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen sein; umgekehrt könnte auch bei einem unentgeltlichen Linksetzen Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen sein.

Zitat:
- Müsste ich mich irgendwie um die Inhalte der verlinkten Seite kümmern
Ungefähr nein: wenn man sich zum Zeitpunkt des Linksetzens vom Inhalt der verlinkten Seite oberflächlich Kenntnis verschafft hat, und auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte vertrauen durfte, dann haftet man nicht für durch eventuell erst später eingefügte unzulässige Inhalte ausgelöste Verletzungen von Drittrechten ( Markenrechte, Urheberrechte, .... ) und Wettbewerbsverstöße auf der verlinkten Seite.

Zitat:
oder mich davon distanzieren?
Das ist im besten Fall nicht schädlich; im ungünstigsten Fall würde eine zu deutliche Distanzierung als Hinweis dafür gewertet, daß der Linksetzer eine Rechtswidrigkeit argwöhnte und mit ihr ernsthaft rechnete.

Zitat:
- Müsste ich den Link extra als Werbung deklarieren?
Dazu wäre vermutlich nur ein Anbieter verpflichtet, der für eigene(!) Inhalte den Schutz presserecht-ähnlicher Vorschriften in Anspruch nehmen kann/will.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 19:11
V.I.P.
 
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AW: Verlinkung gegen Geld

Zitat:
Zitat von dummer-esel Beitrag anzeigen
- Wäre die Webseite dann überhaupt noch "privat", auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt?
Nein.
Zitat:
Was würde daraus folgen (anderes Impressum? Einkommensteuer? Ich-AG?)
Gewerbeanmeldung, dadurch automatisch Mitgliedschaft in der IHK, Steuerpflicht sowieso.
Zitat:
- Müsste ich mich irgendwie um die Inhalte der verlinkten Seite kümmern oder mich davon distanzieren?
Es erscheint mit fragwürdig, für einen Link erst Geld zu kassieren und sich dann von ihm zu distanzieren.
Zitat:
- Müsste ich den Link extra als Werbung deklarieren?
M.E.: ja.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 01:26
Boardneuling
 
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AW: Verlinkung gegen Geld

Hallo,

vielen Dank erstmal für eure Antworten!

Zitat:
Zitat von dummer-esel
- Müsste ich den Link extra als Werbung deklarieren?
Zitat:
Zitat von once
Dazu wäre vermutlich nur ein Anbieter verpflichtet, der für eigene(!) Inhalte den Schutz presserecht-ähnlicher Vorschriften in Anspruch nehmen kann/will.
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
M.E.: ja.
Was denn nun? Und wenn ja: Warum? (angenommen, die eigenen Inhalte sollen keinem speziellen/presserecht-ähnlichem Schutz unterliegen)

Zitat:
Zitat von dummer-esel
- Was würde daraus folgen (anderes Impressum? Einkommensteuer? Ich-AG?)
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Gewerbeanmeldung, dadurch automatisch Mitgliedschaft in der IHK, Steuerpflicht sowieso.
Wäre das auch bei kleinen Beträgen der Fall? Gibt es für solche Fälle nicht irgendwas in Richtung Geringfügigkeit/Nebeneinkommen/Freibeträge oder so?

Vielen Dank nochmal für die Antworten!
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