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Verkauf von Software

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von Software innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 13:54
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Verkauf von Software

Hi,


Eine Person möchte eine selbstgeschriebene Software auf einer Website anbieten und verkaufen.

Was muss dabei beachtet werden ?
Handelt es sich um Fernabsatz-Verträge ?
Müssen AGBs auf der Website stehen ?
Muss irgendein Vertrag aufgesetzt werden, welcher dann dem Käufer zugeschickt wird ?
Muss Support/Updates angeboten werden ?
Was passiert, wenn die Software bei einem Kunden nicht richtig läuft ? Muss er dann sein Geld zurückbekommen ?

Für alle Ratschläge Tipps bin ich dankbar...


Grüße,
Lusches
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:41
V.I.P.
 
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AW: Verkauf von Software

Zitat:
Zitat von Lusches Beitrag anzeigen
Was muss dabei beachtet werden ?
Eine Gewerbeanmeldung wäre kaum von Pappe. Bei der Gemeinde fragen oder bei der IHK (die berät auch Gründer, teils gratis).

Zitat:
Handelt es sich um Fernabsatz-Verträge ?
Ja. Schließlich sitzen sich Käufer und Verkäufer nicht gegenüber - und der Käufer kann die Ware erst persönlich begutachten nach der Lieferung.

Zitat:
Müssen AGBs auf der Website stehen ?
Nur, wenn der Verkäufer möchte, dass diese Bestandteil des Vertrages werden. BGB - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zitat:
Muss irgendein Vertrag aufgesetzt werden, welcher dann dem Käufer zugeschickt wird ?
Nein. Bei den meisten Rechtsgeschäften sind auch mündliche und konkludente Verträge wirksam. Beweisbarer sind aber schriftliche - was nötig sein könnte, wenn es zum Streit kommt.

Zitat:
Muss Support/Updates angeboten werden ?
Ja, immer an Weihnachten! (Nein, das ist ein freiwilliges Feature ...)

Zitat:
Was passiert, wenn die Software bei einem Kunden nicht richtig läuft ? Muss er dann sein Geld zurückbekommen ?
Genau über solche Fragen berät u. a. die IHK. Zum selbergooglen: Nachbesserung, Wandlung, Umtausch, Gewährleistung, Garantie.

Gruß aus Berlin, Gerd
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