Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Folgender fiktiver Fall: Ein Käufer ersteigert bei Ebay ein PC Spiel, das als gebraucht aber ok angepriesen wird. Bei Lieferung stellt der Käufer dann fest, dass das Handbuch mit dem Registrierungscode nicht dabei ist und das Spiel somit nicht installiert werden kann. Im Foto auf Ebay wäre nur die Hülle von außen zu erkennen gewesen. Der Käufer beschwert sich, aber der Verkäufer beharrt darauf, das der Käufer genau das erhalten hat, was er ersteigert hat und das er den Kaufpreis nicht erstattet bekommt. Der Käufer versucht es über die Problemhilfe bei Ebay und schildert nochmal sachlich die Situation und bittet um Rückerstattung. Der Verkäufer geht nicht daruaf ein und droht nun schriftlich, bei negativ Bewertung eine Strafanzeige zu stellen. Der Käufer bewertet den Verkäufer negativ mit sachlicher Kritik z.b. das er ein Pc Spiel ohne Code verkauft und mit einer Strafanzeige droht. Hätte der Käufer jetzt etwas zu befürchten? Vielen Dank für Eure Antworten |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Zitat:
Im Übrigen sollte er sich überlegen, ob er nicht selber Strafanzeige wegen Betrugs stellen sollte. Ein PC-Spiel zu verkaufen, das unbenutzbar ist, und dies zu verschweigen, stellt meiner Meinung nach einen Betrugsversuch dar.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Er kann beweisen, das kein Handbuch dabei ist, weil er ein E-Mail vom Verkäufer hat, in der steht, dass er kein Handbuch hat und deswegen auch keines verschickt hat. |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Und er kann auch beweisen, dass der Verkäufer eine Anzeige angekündigt hat?
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Ja, denn der Verkäufer hat dies schriftlich in der Problemlösung bei Ebay kundgetan. Der Käufer hat die Seiten natürlich vorsorglich ausgedruckt. |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Nachtrag: Auf die negative Bewertung kam noch die Antwort, dass der Käufer die korrekte Ware erhalten hätte und unfähig wäre sie zu installieren. Muss der Käufer, wenn er selbst Strafanzeige stellen will, wissen, welche genauen "Delikte" er Anzeigen will? Also muss er bei der Polizei sagen: z.B. Betrug, Beleidigung und versuchte Erpressung oder schildert man nur den Sachverhalt und die Polizei macht das Übrige? |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Ich glaube nicht, dass die Androhung einer Anzeige eine Nötigung darstellt, weil es sich nicht um ein empfindliches Übel handelt. Außerdem steht die Anzeige mit der Handlung in inhaltlichem Zusammenhang.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkäufer droht mit Strafanzeige bei negativer Bewertung Beschuldigter in einem Verfahren zu sein ist kein empfindliches Übel? Konnexität aus Mittel und Zweck ist auch nicht gegeben. Sich mit Drohung einer Anzeige gegen eine berechtigte Negativbewertung zu "wehren" seh ich schon als verwerflich an. Hab ich ja auch schon in dem andern Thread zum selben Thema geäußert. |
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