Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Mal angenommen Person "A" möchte Video bzw Bild und Ton Material von einem Spiele Hersteller "B" veröffentlichen und darauf Werbung schalten also kommerziell benutzen . Würde in diesem Fall eine Genehmigung per Email ausreichen? was müsste in dieser Email vorkommen bzw wie sollte sie formuliert sein? Muss A sich bei jedem Video die Genehmigung von B verschaffen oder kann B A erlauben immer ihren Content zu benutzen ? Mit freundlich Grüßen |
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| AW: Urheberrecht Es würde sogar eine mündliche Einwilligung ausreichen. Nur: falls es hinterher doch mal zum Streit kommt, ist ein gerichtsfest nachweisbarer Vertrag klar von Vorteil. Die Beweiskraft von E-Mails ist... sagen wir mal: sehr dürftig. Ein schriftlicher Vertrag auf Papier mit einer Unterschrift ist im Streitfall der eindeutig bessere Beweis. Wieviel Wert man darauf legen sollte, hängt natürlich immer auch von der eigenen Einschätzung der Seriosität des Vertragspartners ab. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Urheberrecht Die Genehmigung wäre in jeder beliebigen Form (auch mündlich, per E-Mail,...) gültig. Im Falle eines Rechtstreites wäre aber eine weniger einfach fälschbare Form (also z. B. Papier) günstiger. In dieser schriftlichen Genehmigung könnte dann auch nachlesbar drinstehen, ob A überhaupt etwas, nichts, alles, ... nutzen dürfte.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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