Dies ist eine Diskussion zu Unterprogramme privat verbreiten innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Unterprogramme privat verbreiten mal angenommen eine Person entwickelt für eine spezielle Software eine weitere Software, die durch eine spezielle Sprache implementiert werden kann (vom Entwickler zur Verfügung gestellt). Dieses Unterprogramm soll nun privat von anderen verwendet werden können. Kann man private Personen dazu zwingen, den Inhalt des Programms (also den Code) nicht an dritte weiterzugeben und nur durch Genehmigung des Entwicklers diesen zu verwenden? Wie sähe es dort mit geistiges Eigentum aus, auch wenn die Ursprungssoftware einer anderen Firma gehört? |
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| AW: Unterprogramme privat verbreiten Der Inhaber der ausschließlichen Rechte an einem Code kann bestimmen, wer den Code für was verwenden darf, in welchem Medium und in welcher Region und wie lange: § 31 Einräumung von Nutzungsrechten Gruß aus Berlin, Gerd
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