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unstimmigkeiten mit einem anbieter

Dies ist eine Diskussion zu unstimmigkeiten mit einem anbieter innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 24.05.2011, 12:59
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unstimmigkeiten mit einem anbieter

guten tag, ich möchte mich vorab erstmal für die Rechtschreibfehler entschuldigen, da mir die Rechtschreibung nicht so liegt

Folgender fiktiver Fall:

es geht um einen kunden und um einer internet+telefonie Anbieter Firma,
der kunde hatte sich bei 2 firmen angemeldet 1. nur telefonie (nebensache)
und ne 2.te die übers internet auch ne telefonie anbietet (mit internet anschluss)

nach einem halben jahr musste er ausziehen da es unmöglich war in der vorherigen wohnung zu wohnen. bei der neuen wohnung hat er an beide einen antrag gestellt sich dahin umzumelden.

da kamm den 1 problem es gab nur 1 port für die wohnung.
der kunde hatte bei ersten angerufen und mit ihnen vereinbart das durch den einen port nur die telefonie durchgeht
also währe der dsl port frei
daraufhin hat er bei der 2ten firma angerufen und denen bescheid gesagt das der dsl port frei währe und das die es freischalten könnten.

da kamm nur von dennen es geht nicht da ist ein anderer drauf.
bis der kunde mit dennen vereinbart hatte das die sich telefonisch auseinander setzen sollten.
es kamm nichts raus ( aus der 2ten firma) die erste hatte gesagt gehabt das derport frei währe und das die 2te firma es belegen könnte.
daraufhin hatte der kunde eine rechnung bekommen wo drinne steht das es die ummelde gebühren wehren ( aber die sind schon seit 5 monaten immer noch nicht in der neuen wohnung angemeldet) nach 5 monaten hatte der kunde 3 mal versucht sich aus dem vertrag zu kündigen und es kammen immer nur ablehnungen. bis der sich bei der 2ten firma gemeldet hatte und einen internet anschluss beantragt hatte. der anschluss war inerhalb 2 wochen angemeldet.
die firma 2 hatte nen anwalt eingeschaltet gehabt der eine rechnung geschickt hatte.

der kunde machte einen angebot sodas er die rechnung zahlt unter der Bedienung das er aus dem vertrag rauskommt. es wurde heute eine absage erteilt und der anwalt besteht weiterhin auf das geld.

was kann man dagegen tun? bzw ist es rechtens?? die volle summe zu verlangen obwohl die firma 2 immer noch nicht komplett umgemeldet sei
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Alt 27.05.2011, 14:54
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Ich hab zwar nur die Hälfte verstanden, aber ich versuche es mal:
Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, ist ein Kunde umgezogen und kann an seinem neuen Wohnort einen Telefon-oder Internetvertrag nicht mehr benutzen, weil eine Bereitstellung in der neuen Wohnung nicht möglich ist.

Dazu gilt kurz und knapp: Pech! Das hätte er sich überlegen sollen, bevor er umgezogen ist bzw. bevor er seinem Vertragspartner versprochen hat, ihm monatlich Geld zu bezahlen. Genau dazu gibt es ein jüngeres BGH-Urteil (Link am Ende des Beitrags).
Der BGH sagt (zu Recht): Verträge sind einzuhalten. Wer sich 2 Jahre bindet, der bleibt auch zwei Jahre gebunden. Wer nicht zwei Jahre gebunden sein will, darf sich entweder gar nicht binden, oder muss kürzere Vertragslaufzeiten wählen (und muss dann die höheren Kosten tragen). Was gar nicht geht ist, sich den günstigsten Tarif mit der längsten Laufzeit rauszusuchen und dann einfach so auf Kosten des "unschuldigen" Anbieters auszusteigen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, weigert sich unser fiktiver Kunde auch noch, die alten Rechnungen zu bezahlen, wenn er nicht aus dem wirksamen Vertrag entlassen wird. Auch das "geht gar nicht". Wenn die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat, dann ist es m.E. allerhöchste Zeit, sich richtig zu verhalten oder selbst einen Anwalt zu beauftragen. Der nächste Schritt dürfte nämlich erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten für den Kunden nach sich ziehen, wenn er einfach gar nichts tut.

Link zum Urteil: BGH, Urteil v. 11. November 2010, -Az. III ZR 57/10 -
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 17:38
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

ok sry hatte mich nicht richtig ausgedrückt gehabt.

versuche es nochmal kurz und knapp zu erläutern.

der kunde ist vom elternhaus ausgezogen,
er hat sich bei 2 anbieter angemeldet
1. nur telefon
2 telefon und internet

in der ersten wohnung funktionierte alles ( es gab keine probleme)
beim umzug wurden beide umgemeldet

in der neuen wohnung waren nur 2 ports vorhanden ( 2 anschlüsse) wobei 1 nicht funktioniert (war die aussage vom handwerker)

anbieter 1
hat von dem port nur die telefonie (schnittstelle oder wie das heist) belegt

die dsl schnittstelle war frei

anbieter 2
sollte den die dsl schnittstelle nehmen da internet und telefonie übers internet geht.

anbieter2 hatte es abgelehnt gehabt, aber nicht fachgerecht begründet

der kunde hat mit dennen telefoniert und vereinbart das die beiden kontakt aufnehmen und versuchen es zu regeln,
(der anbieter 2 mietet die dsl anschlüsse vom anbieter 1)

dabei kamm nichts raus und der kunde hat troztem die rechnungen vom anbieter 2 erhalten

damit musste er jeden monat da anrufen und die rechnungen auf gutschrift setzen lassen ( was auch noch an kosten angefallen war)

anbieter 2 wollte dendie ummeldegebühren haben obwohl die noch garnicht in der neuen wohnung angemeldet waren.

3. Entgelte
3.1
Die Preise sind Festpreise. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart, so hat xxxx das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
3.2
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. insbesondere die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt xxxx die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

(hoffentlich bringen die 2 agb punkte euch mit der aufklärung weiter)
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Alt 30.05.2011, 03:49
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Zitat:
Zitat von llgdancer Beitrag anzeigen
in der neuen wohnung waren nur 2 ports vorhanden ( 2 anschlüsse) wobei 1 nicht funktioniert (war die aussage vom handwerker)
Warum lässt man den Anschluss nicht einfach reparieren, der nicht funktioniert?

Das ist doch nicht das Problem des Anbieters 2!

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Meines Wissens läuft DSL über eine ganz gemeine Telefonleitung.

Aufgeteilt werden die Signale (Telefon und DSL) erst hinterher mit dem sog. Splitter.

Deshalb verstehe ich das Problem mit den beiden Ports sowieso nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 18:58
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Warum lässt man den Anschluss nicht einfach reparieren, der nicht funktioniert?

Das ist doch nicht das Problem des Anbieters 2!

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Meines Wissens läuft DSL über eine ganz gemeine Telefonleitung.

Aufgeteilt werden die Signale (Telefon und DSL) erst hinterher mit dem sog. Splitter.

Deshalb verstehe ich das Problem mit den beiden Ports sowieso nicht.

der Vermieter weigert sich irgendwas zu machen da die Grundversorgung funktioniert, der kunde ist momentan noch arbeitssuchend und kann es sich nicht leisten,
Aufgeteilt werden die Signale (Telefon und DSL) erst hinterher mit dem sog. Splitter.

Deshalb verstehe ich das Problem mit den beiden Ports sowieso nicht.
und das meinte ich mit ablehnung aber nicht fachgerecht erklärt wieso genau, auser nee es ist belegt () und es geht nicht.

mfg llgdancer
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 20:15
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Zitat:
Zitat von llgdancer Beitrag anzeigen
der Vermieter weigert sich irgendwas zu machen
Und was kann der Internetanbieter jetzt dafür, dass sich Mieter und Vermieter nicht einigen können?
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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 06:08
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Ja, ja, die Grundversorgung. Deshalb muss ein Vermieter eine Sat-Schüssel des Mieters auch erst dulden, wenn der die Sprachen im vorhandenen Kabel-TV nicht versteht.

Bei einem Freund lehnte der Vermieter die Verlegung eines Kabels eines telefon- und internet-anbietenden und/oder preiswerteren Kabel-Anbieters X ab, weil die Grundversorgung ja gesichert wäre durch das vorhandene Kabel von Anbieter Y (oder weil er Provisionen von Y erhält???).

Der Anbieter X verlangt jedenfalls vor einem Vertragsabschluss eine Unterschrift des Vermieters unter ein Blatt, in dem solche Bautätigkeiten erlaubt werden. Also in der Tat eine Frage, ob "sich Mieter und Vermieter nicht einigen können" oder nicht, wie Hafish oben meinte.

Natürlich könnte ein Urteil gegen den Vermieter eine Einigung ersetzen, aber eine Klage ist selten ohne Kostenrisiko. (Bei ALG II könnte es geringer sein mit Prozesskostenhilfe.)

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Im vorliegenden Fall würde ich aber schon mal auf eine korrekte technische Erklärung dringen (und die hier für und Neugierige posten), warum der alte Vertrag nicht zu erfüllen ist von Anbieter 2.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 22:04
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Zitat:
Zitat von Hafish Beitrag anzeigen
Und was kann der Internetanbieter jetzt dafür, dass sich Mieter und Vermieter nicht einigen können?
stimmt er kann nix dafür, aber er ist doch ab dem Moment nicht berechtigt die vollen kosten zu verlangen da er die Leistung nicht bringt (obwohl laut der aussage des Anbieters 1 es möglich wehre) oder irre ich mich da gewaltig????
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  #9 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 22:23
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AW: unstimmigkeiten mit einem anbieter

Im Prinzip haben Leistung und Gegenleistung erstmal nix miteinander zu tun - aber da gibt es auch bestimmte Rechte, die man geltend machen könnte...

Wichtig ist, zu klären, was wirklich das Problem ist:
1. Haben sich der Kunde und der Anbieter schon darauf geeinigt, dass der Vertrag dahingehend geändert wird, dass die neue Wohnung jetzt mit Internet versorgt werden soll?
Wenn ja, ist der Hinweis auf das neue BGH-Urteil nicht einschlägig. Dann hat es mit einem Umzug nichts mehr zu tun.
Wenn nein, dann kommt der Kunde wohl kaum aus dem Vertrag raus und er muss auch weiterhin zahlen.

2. Wer ist schuld daran, dass es nicht geht? Liegt es wirklich am Kunden, der sich da was bestellt hat, was bei ihm nicht möglich ist. Oder liegt es am Anbieter, der es nicht auf die Reihe grigt?
Hier könnte es dann gut sein, dass der Kunde nicht zahlen muss
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