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Unbefugt auf Festplatte zugegriffen?

Dies ist eine Diskussion zu Unbefugt auf Festplatte zugegriffen? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 20:17
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Unbefugt auf Festplatte zugegriffen?

Mal angenommen, ein Mitarbeiter, dem die private Nutzung des Internets im Unternehmen erlaubt ist, speichert sich in seiner Arbeitszeit Videos mit kinderpornographischen Inhalt auf dem PC. Der Arbeitgeber bekommt durch Augenzeugen dadurch Wind und überprüft deswegen (ohne Einwilligung des Mitarbeiters) mithilfe des IT-Adminstrators am Wochenende die (nicht kennwortgeschützte) Festplatte - mit Erfolg. Hat der Arbeitgeber sich dann wegen der Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses strafbar gemacht?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 21:41
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AW: Unbefugt auf Festplatte zugegriffen?

Nein dürfte er nicht, denn das Post- und Fernmeldegeheimnis schützt nur den Übertragungsvorgang. Hier wurden die Daten aber schon gespeichert. Allerdings könnte man vielleicht unbefugten Zugriff auf Daten denken.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 22:39
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AW: Unbefugt auf Festplatte zugegriffen?

Gibt es IT-Richtlinien oder sonstige Vorschriften zur EDV in dem Unternehmen? Wenn ja, was besagen diese bezüglich privater Nutzung etc?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 22:44
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AW: Unbefugt auf Festplatte zugegriffen?

Danke erstmal. Nein, es gibt keine Richtlinien. Betriebliche Übung.
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