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Teilweise Editierung durch Moderatoren

Dies ist eine Diskussion zu Teilweise Editierung durch Moderatoren innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2011, 21:28
Boardneuling
 
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Teilweise Editierung durch Moderatoren

Frau V. hat in einem Forum Beiträge geschrieben, in denen einzelne Sätze oder Passagen von Moderatoren editiert wurden wegen angeblichen Verstoßes gegen die Netiquette. Nun fand Frau V., dass dadurch der Sinn ihrer Beiträge verfälscht wird und das Geschriebene nichts mehr mit dem zu tun hat, was sie eigentlich beabsichtigte, zum Ausdruck zu bringen. Sie wand sich deshalb offen in dem Forum an das Moderatorenteam und bat darum, ihre Beiträge ganz zu löschen. Daraufhin bekam Frau V. von einer Moderatorin die Antwort, dass sie dieses dem jeweiligen Moderator zu überlassen habe und dieser die Entscheidung selbst trifft, was gelöscht wird und was stehen bleibt.

Ist das rechtens?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2011, 23:17
V.I.P.
 
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Was ist denn in Hinsicht auf Editierung vereinbart?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2011, 23:30
Boardneuling
 
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Das kann Frau V. momentan nicht nachlesen, weil sie gesperrt wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2011, 23:57
V.I.P.
 
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Der Grundsatz lautet ja:
"§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Also muss man schon mal kucken (lassen), ob eine Einwilligung gegeben worden war, z. B. durch Zustimmung zu AGBs, um dann zu prüfen, ob diese Zustimmung auch auf den konkreten Einzelfall zutreffen könnte oder dafür zu allgemein gehalten ist - oder der Einzelfall zu besonders gestaltet ist.

Interessant dazu ein Urteil des LG Hamburg: Urheberrechtliche Zulässigkeit von redaktionellen Textänderungen

Dort hieß es in einem Vertrag zwar: „Der Chefredakteur oder seine Beauftragten sind zur Änderung und Bearbeitung der Beiträge von Herrn ... berechtigt, soweit diese Bearbeitung nicht den Sinn des Beitrags unzumutbar verändert."

Im vorliegenden Fall aber hieß es am Ende einer langen, aber aufschlussreichen Urteilsbegründung:
"5. Da das Verletzungsmuster insgesamt eine auch durch das vertragliche Bearbeitungsrecht nicht gedeckte Bearbeitung seines Textes „Holland unter Wasser" ist, hat der Kläger einen umfassenden Anspruch darauf, die weitere Nutzung seines Werkes zu untersagen. Sein Anspruch ist nicht beschränkt auf die Unterlassung seiner Namensnennung."

Dasch kann ja man nu ook im vorliechenden Fall der Fall sin! (Bei zwei wegretouchierten Schimpfwörtern wiederum eher gar nicht .)

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 12:02
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Zitat:
Zitat von Lisa-Luna Beitrag anzeigen
Frau V. hat in einem Forum Beiträge geschrieben, in denen einzelne Sätze oder Passagen von Moderatoren editiert wurden wegen angeblichen Verstoßes gegen die Netiquette. Nun fand Frau V., dass dadurch der Sinn ihrer Beiträge verfälscht wird und das Geschriebene nichts mehr mit dem zu tun hat, was sie eigentlich beabsichtigte, zum Ausdruck zu bringen.
Das Editieren fremder Forumsbeiträge durch Forums-Moderatoren steht meines Erachtens rechtlich sowohl vor dem Hintergrund des Urheberrechts als auch des Persönlichkeitsrechts des jeweiligen schreibenden Forums-Users häufig auf wackeligen Beinen.

Besser und sauberer wäre es auf jeden Fall, den ganzen Beitrag zu löschen.

Zitat:
Sie wand sich deshalb offen in dem Forum an das Moderatorenteam und bat darum, ihre Beiträge ganz zu löschen. Daraufhin bekam Frau V. von einer Moderatorin die Antwort, dass sie dieses dem jeweiligen Moderator zu überlassen habe und dieser die Entscheidung selbst trifft, was gelöscht wird und was stehen bleibt.

Ist das rechtens?
Nein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 12:09
V.I.P.
 
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Zitat:
Zitat von Lisa-Luna Beitrag anzeigen
Frau V. hat in einem Forum Beiträge geschrieben, in denen einzelne Sätze oder Passagen von Moderatoren editiert wurden wegen angeblichen Verstoßes gegen die Netiquette.
1. Frau V hat mit ihrer Anmeldung beim Forum eine ( einklagbare!) Rechtsposition erworben, die es ihr erlaubt, das Forum im Rahmen des vertraglich Vereinbarten zum Zweck des Postens "vertragsgerechter" Beiträge nutzen zu dürfen.

2. Es könnte mit Frau V vertraglich vereinbart worden sein, daß dem Forenbetreiber erlaubt sein soll, bei Verstößen gegen Bestimmungen des Forumsnutzungsvertrags vertragwidrige Beiträge zu sperren/löschen, oder bestimmte Sanktionsmaßnahmen wie z.B. ( befristete ) Sperrungen der vertraglichen Forumsnutzungsmöglichkeit ( zweiwöchiges Schreibverbot ) ergreifen zu dürfen.

3. Eine ( schwammige ) Vertragsklausel, wonach Forumsbeiträge die "Nettiquette" einhalten müssen, dürfte wegen Intransparenz unzulässig sein; jedenfalls wäre sie mit Rücksicht auf Artikel 5 Grundgesetz ( Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ) auszulegen.

4. Erst wenn ein Beitrag entweder gegen vertragliche Absprachen verstößt ( z.B. "Es ist untersagt, Beiträge zum Thema Katzen zu posten" ), oder wenn der Betreiber begründeten Anlaß zur Befürchtung hätte, daß er wegen der von dem Beitrag ausgehenden möglichen Verletzung der Rechte Dritter ( Bildrechte, Persönlichkeitsrechte ) oder wegen der Verletzung gesetzlicher Vorschriften ( Kinderpornographie usw. ) belangt werden könnte, hätte er - auch ohne ausdrücklich vereinbarte Regelung - die Berechtigung, den rechtsverletzenden Beitrag von seinem Server entfernen zu dürfen.

Sofern ihm die Autorin eines Beitrags nicht ausdrücklich erlaubt hätte, den Beitrag nach Belieben verändern zu dürfen, hätte der Betreiber in gar keinem Fall das Recht, ihn seinen Vorstellungen gemäß zu verändern, und diese veränderte Fassung in seinem Forum zu veröffentlichen.

Zitat:
Nun fand Frau V., dass dadurch der Sinn ihrer Beiträge verfälscht wird und das Geschriebene nichts mehr mit dem zu tun hat, was sie eigentlich beabsichtigte, zum Ausdruck zu bringen.
Unabhängig von der Frage, inwiefern Frau V an ihren Beiträgen Urheberrechte zustehen könnten, sodaß der Forenbetreiber für Veränderungen jedenfalls eine urheberrechtliche Genehmigung bräuchte, könnte eine sinnentstellende Änderung eventuell ihre Persönlichkeistrechte rechtswidrig verletzen ( etwa wenn ihr auf diese Weise Meinungen unterstellt würden, mit denen sie nicht übereinstimmt ).

Zitat:
Sie wand sich deshalb offen in dem Forum an das Moderatorenteam und bat darum, ihre Beiträge ganz zu löschen. Daraufhin bekam Frau V. von einer Moderatorin die Antwort, dass sie dieses dem jeweiligen Moderator zu überlassen habe und dieser die Entscheidung selbst trifft, was gelöscht wird und was stehen bleibt.

Ist das rechtens?
Richtig ist: wenn Frau V ( etwa beim Abschluß des Forumnutzungsvertrags ) dem Forenbetreiber das Recht eingeräumt hatte, die geposteten Beiträge nutzen zu dürfen ( durch Veröffentlichen über die Forenplattform ), dann kann sie später nicht plötzlich verlangen, daß ihre Beiträge gelöscht werden sollen.

Wenn Frau Vs Beiträge jedoch nutzungsvertragskonform gewesen sein sollten, dann könnte sie gegen eine vertragswidrige Beitrags(komplett)löschung gerichtlich vorgehen.

Gegen eine (noch dazu sinnentstellende) Veröffentlichung eines Beitrags, der aus einer -von einem Moderator verfaßten- Bearbeitung ihres Beitrags besteht, könnte sie vorgehen. Es sei denn, sie hatte dem Forenbetreiber vertraglich gestattet, ihre geposteten Beiträge nach eigenen Vorstellungen ändern, und ihre Beiträge durch diese Änderungen ersetzen zu dürfen.

Zitat:
Das kann Frau V. momentan nicht nachlesen, weil sie gesperrt wurde.
Die Sperrung wäre vertragswidrig, wenn das die Sperrung veranlassende Verhalten entgegen der Behauptung des Forenbetreibers überhaupt nicht forumsvertragswidrig gewesen sein sollte.

Solange Frau Vs Forumnutzungsvertrag nicht gekündigt wäre, würde ihr vertraglich begründetes ( und gerichtlich einklagbares! ) Schreibrecht fortbestehen. Eine (fristlose Sonder-)Kündigung aus wichtigem Grund wäre nur bei wiederholten/drastischen/eklatanten Regelverletzungen zulässig, die ein Festhalten am Forumnutzungsvertrag unzumutbar erscheinen ließen. ( Eine bloße Meinungsverschiedenheit über die gebotene Höflichkeit stellt keinen wichtigen Grund dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte. )

War denn im Forumsnutzungsvertrag ein vertragliches Kündigungsrecht, eventuell samt Kündigungsfrist, vereinbart? Nur dann wären beide Seiten vertraglich zur ordentlichen Kündigung nach Maßgabe ihrer Vereinbarung ( zum Monatsende/ zum Quartalsende/ jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat/Woche/Tag ) berechtigt, und zwar ohne daß es dafür eines Grundes bedurfte.

11

Geändert von once (26.04.2011 um 12:11 Uhr). Grund: ....
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  #7 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 03:50
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Ob nun ein Forumsnutzungsvertrag mir weitgehend unbeschränkten Veröffentlichungsraum verspricht oder doch eher bedingten wie bei juraforum hier oder gar kein Recht wie da beschrieben, müsste man erstmal kucken.

In der Regel muss man ein Medium kaufen, um so weitgehende Rechte zu besitzen .

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #8 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 12:17
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Ob nun ein Forumsnutzungsvertrag mir ... doch eher ... gar kein Recht wie da beschrieben [verspricht], müsste man erstmal kucken.
Die dort beschriebene Konstellation, daß kein Rechtsanspruch besteht auf Veröffentlichung/Freischaltung von Beiträgen auf den Homepages von Zeitungs-Verlagen, wenn den Nutzern keine vertragliche Nutzungsberechtigung eingeräumt wurde, sondern wenn ihnen "nur" gestattet wurde, kommentierende Beiträge auf den Server hochzuladen (ohne Anspruch auf Veröffentlichung/Freischaltung), dürfte hier nicht vorliegen.

11
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  #9 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 18:06
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AW: Teilweise Editierung durch Moderatoren

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Ob nun ein Forumsnutzungsvertrag mir weitgehend unbeschränkten Veröffentlichungsraum verspricht oder doch eher bedingten wie bei juraforum hier oder gar kein Recht wie da beschrieben, müsste man erstmal kucken.

In der Regel muss man ein Medium kaufen, um so weitgehende Rechte zu besitzen .

Gruß aus Berlin, Gerd

Mal ein Auszug aus den Forenregeln "unseres" Forums

Unter Punkt 6 Rechte des Anbieters heisst es da in 6.2.:

"Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen. "

Beinhaltet nach meinem Gefühl so ziemlich alles, was die TE bezüglich ihres Problems moniert hat.

Wie das dann mit der Bestimmung: " Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Verfasser. " zwei Sätze zuvor zusammenpasst, dass ruft bei mir gewisses Grübeln hervor.

Gruß
Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 21:10
V.I.P.
 
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Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
A) "Zudem hat der Anbieter das Recht, Ihre Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen. "
(...)
Wie das dann mit der Bestimmung: B) " Das Urheberrecht für Ihre Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen als Verfasser. " zwei Sätze zuvor zusammenpasst, dass ruft bei mir gewisses Grübeln hervor.
Das passt sehr gut zusammen: Eben der Urheber nach B) hat auch das Recht, ein Nutzungsrecht einzuräumen (z. B. zur Verbreitung seines Werkes im Forum) und auch ein Recht zur Bearbeitung seines Werkes nach A) einzuräumen!

Das muss er nicht, aber dann wird sein Werk eben nicht verbreitet hier im Forum. Ein Verbreitungsrecht ohne Bedingungen könnte der Betreiber des Forums dem Urheber zwar auch einräumen, muss er aber nicht. Das machen ja noch nicht mal Zeitungen, die dafür bezahlt werden (z. B. bei Anzeigen). Außerdem müsste er dann auch SPAM stehen lassen und Übleres ...

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ein unbeschränktes Bearbeitungsrecht ergibt sich m. E. auch nicht aus der Klausel A). So dürfte das Forum hier kaum aus einem Sonett einen Limerick machen oder inhaltlich ein Posting derart entstellen, dass dadurch das Urheber-Persönlichkeitsrecht berührt wäre oder gar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Gemeint ist damit wohl die übliche Entschärfung von Schimpfworten und das Streichen von Beleidigungen usw.
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