Dies ist eine Diskussion zu Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Darf ein Online-Verkäufer nach Versendung der Bestellbestätigung die Bestellung am nächsten Tag stornieren, weil er dann festgestellt hat, das der Preis des Produktes falsch/zu niedrich war. Der Kaufpreis sollte per Lastschrift abgebucht werden. Angeblich kommt erst ein Kaufvertrag bei Versendung der Ware zustande.... Ist das Richtig??? mfg |
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer "Bestellbestätigung" ist nicht aussagekräftig genug ... da kommt es schon genau auf den Inhalt an. Möglicherweise ( oder eigentlich sogar üblicherweise ) wird der "Eingang der Bestellung" bestätigt. |
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Zitat:
Allerdings soll ein Verkäufer berechtigt sein, für den Fall eines schon geschlossenen, ihn zur Lieferung verpflichtenden Kaufvertrags diesen unter den gesetzlichen Vorraussetzungen anfechten zu dürfen. Etwa wegen arglistiger Täuschung ( wenn der Käufer im etwas vorgeschwindelt hatte ), oder wenn sich der Verkäufer "geirrt" hatte. Zitat:
Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum liegt vor, wenn eine ungewollte Tipp-Handlung geschah ( z.B. 9,90 Euro Festpreis anstatt der gewollten 99,90 Euro ), oder wenn der Erklärende sich im Irrtum über die Bedeutung einer Erklärung ( "Biete ein Schock Dampfbügeleisen an" ) befunden hatte. Zitat:
Es wäre also zu fragen, in welchen Verkäufer-Äußerungen aus Käufersicht eine vertragsschließende Annahme-Erklärung zu erkennen wäre. Richtig ist, daß ein Versender rechtzeitig vor Abgabe der Kundenbestellung darüber informieren muß, wie der Vertrag zustandekommt ( z.B. so: "Der Vertrag kommt dadurch zustande, daß ich Ihnen die Annahme ihres Kaufangebots erkläre." Welche Verkäufer-Äußerungen eine solchen Erklärungsinhalt haben, wäre durch Auslegung zu ermitteln: § 130 BGB Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Hat z.B. der Künstler hier eine Pfeife gemalt? http://www.comviz.com.ulaval.ca/modu...grittePipe.jpg Zitat:
Daß der Verkäufer ( nach dem jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedsstaaten ) zur Lieferung innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung(!) verpflichtet sein soll, ergibt sich aus der von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzenden EU-Fernabsatzrichtlinie. 11 |
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, Die Lösung: Bestellbestätigung ist kein Vertragsschluss ![]() lg |
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer ganz so pauschal ist das nicht richtig. es kommt sehr auf den genauen inhalt dieser bestellbestätigung an. sollte zb. eine zahlungsaufforderung damit einhergehen, zb. durch angabe von kontoverbindungen etc., wäre das als vertragsschluss zu werten, auch wenn als überschrift "bestellbestätigung" dürber steht. falls wirklich nur formal der eingang der bestellung bestätigt wurde, ist das richtig, dass stellt keinen vertragsschluss dar. Zitat:
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Zitat:
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Zitat:
Zitat:
außerdem ist mir nicht klar, warum du dich an dieser stelle mit der umsetzung von richtlinien befassen willst, das ist doch für unseren fall völlig unerheblich, solange gesetzlich nichts umgesetzt wurde. Geändert von zeiten (11.06.2012 um 23:21 Uhr). |
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Zitat:
"Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren." Hierzu war bis zur Klarstellung duch den EuGH die Auffassung vertreten worden, die deutsche Regelung einer HINSENDEKOSTEN-Erstattungspflicht eines widerrufen Verbrauchers stimme mit der EU-Richtlinie überein, weil die Kosten für die Durchführung der HINSENDUNG keine seien, die (erst) infolge der Ausübung des Widerrufsrechts entstanden sind und deshalb nicht von dem Verbot der Richtlinie erfaßt seien, sie dem Verbraucher nach einem Widerruf auferlegen zu können. Der 15. Erwägungsgrund der Richtlinie lautet: Ebenso ist eine Frist für die Erfuellung des Vertrags vorzusehen, wenn sie nicht bei der Bestellung festgelegt worden ist. Die Richtlinie geht also offenbar davon aus, daß (schon) bei der Bestellung ein Vertrag geschlossen worden sein muß und dabei entweder eine Lieferfrist vereinbart wurde, oder eben nicht. Wenn also für letzteren Fall eine "gesetzliche" Lieferfrist festgelegt wird, dann liegt dem die Vorstellung zugrunde, daß der Unternehmer mit der Bestellung schon zur Erfüllung verpflichtet wird. Zitat:
Wenn die Richtlinienbestimmungen nicht umgesetzt wurden, dann - gelten sie meines Wissens direkt, oder jedenfalls sind die geltenden nationalen Vorschriften dann richtlinienkonform auszulegen. 11 |
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Zitat:
eine festlegung über die lieferzeit, kann durchaus bei einer bestellung erfolgen, ohne dass ein vertrag zustande kommt, genauso wie ich bei einer bestellung auch die farbe des meinetwegen bestellten kleidungsstücks festlegen kann, ohne dass gelich ein vertrag zustande kommt... Zitat:
Zitat:
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| AW: Stornierung Online-Kaufvertrag vom Verkäufer Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nicht schon Dein "ich will ein rotes" legt seine Lieferpflicht fest; ebensowenig wie ein "Lieferung hat in 2 Wochen zu erfolgen!" bereits als Überkunft zu werten ist, daß der Verkäufer die Lieferung innerhalb von 2 Wochen zu leisten hat. Erst die vertragsschließende Annahme der Gegenseite macht die Festlegung "Farbe: rot" bzw. "Lieferfrist: 2 Wochen" perfekt. Zitat:
Zitat:
Wie anders ist folgende Konstellation richtlinienkonform zu lösen? a) Versender teilt mit: nur indem ich versende, nehme ich ihre Bestellung auch an b) Versender bestätig unverzüglich ( per Mail ) den Erhalt der Bestellung c) Versender liefert auch nach 8 Wochen nicht ... und nach 10 Wochen teilt er entweder mit, nicht mehr ( zu diesen Konditionen ) liefern zu wollen, oder veranlaßt (endlich) die Lieferung der bestellten Waren. Meines Erachtens will die EU-Richtlinie auch Konstellationen wie die beschriebene von folgender Vorschrift erfaßt sehen: Zitat:
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