Dies ist eine Diskussion zu Spyware in Software rechtens? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| AW: Spyware in Software rechtens? Kommt natürlich darauf an, was das Programm ganz konkret auf dem Rechner treibt und übermittelt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sind Hersteller und Verkäufer identisch? Und wo wurde gekauft, nach welchen Recht? Wenn in der EU gekauft wurde, greifen die Ansprüche des Käufers (sofern er Verbraucher ist und nicht Unternehmer) auf Grundlage des Verbraucherschutzrechtes. Da hat der Verkäufer Gewährleistungspflichten. Gegen den Software-Hersteller hat der Käufer erstmal gar keine Ansprüche, ausgenommen die aus der Produkthaftung. Zu klären wäre also 1) Mit wem hat der Käufer überhaupt einen Vertrag? 2) Was sagt dieser Vertrag? Wird der Vertrag eingehalten? Entsteht durch einen Mangel der Ware/Leistung ein Gewährleistungsanspruch seitens des Käufers? 3) Treibt die Software etwas, das nach deutschem Recht unzulässig ist, wie z.B. das Ausspähen von Daten? Wenn das der Fall sein sollte, dann wäre wiederum zu prüfen, ob dies ein Mangel ist, für den der Käufer den Verkäufer (Händler) in Regress nehmen kann (davon möchte ich mal stark ausgehen). Auch hier spielt aber wieder die Frage eine erhebliche Rolle, wo der Kauf eigentlich stattfand und welches Recht zu Anwendung kommt. Also als allererstes: eine vernünftige und vollständige Aufnahme des gesamten Sachverhaltes. Anschließend dann als zweiten Schritt eine Analyse der Rechtslage vor diesem Hintergrund. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Spyware in Software rechtens? Zitat:
Der A hat die Software direkt vom B bezogen. Er kann nicht mit Sicherheit sagen, ob oder welche Daten übermittelt werden. Er möchte jedoch die Möglichkeit ausschließen. Die Software nicht zu kaufen ist keine Option. Welches wären "geeignete rechtliche Schritte"? Sollte a sich auf § 202c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten. berufen? |
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| AW: Spyware in Software rechtens? Dann hätte B, sofern er in der EU sitzt, die hier üblichen gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Zitat:
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"Ich glaube, da könnte vielleicht was sein" wird aber keinem Staatsanwalt reichen. Es ist aber immer noch nicht einmal klar, ob der Anbieter überhaupt in Deutschland oder in der EU sitzt, und wo er sein Programm verkauft. Es könnte auch sein, daß deutschen Strafverfolgungsbehörden aus örtlichen Gründen jede Zuständigkeit fehlt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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