Dies ist eine Diskussion zu Spyware auf Arbeitsplatzcomputer innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Was darf ein Arbeitnehmer tun, von dem verlangt wird, an einem so überwachten Arbeitsplatz zu arbeiten?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Darf der AG, muss dem AN aber darauf hinweisen, dass er ggf. mitliest. Der AG kann nahezu alles mit seinen PCs machen, wenn er den AN darauf hinweist.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Der AN finde jetzt mal nicht sowas angeblich Unsichtbares, sondern den TightVNC Server (Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Network_Computing) auf seinem Rechner. Komentarlos vorhanden, ohne Administratorrechte nicht deaktivierbar, Der Admin ist ein externer Unternehmer, der nur vom Firmeninhaber persönlich beauftragt wurde und Aufgaben bekommt. Ist der AN dadurch hinreichend informiert, dass die Software ihren Betrieb in der Taskleiste meldet?
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer @motzmecker Erkläre doch mal den Inhalt deiner Frage,oder besser, das Ziel deiner Frage.Was sollte einen AG dazu bewegen den AN darauf hinzuweisen das seine Bewegungen am Rechner überprüft werden,wenn der AG doch das sehen will was der AN vermeiden möchte ^^ ? Letztenendes sind doch menschliche Belange krimineller Natur darauf ausgerichtet es im Geheimen zu tun.Ich denke mal das ein AG einen Computerdienstleister in Anspruch nehmen würde wenn er dergleichen vor hätte. Gruß Afrodithe |
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Darf ich an die Lidl-Kamera-im-Umkleideraum-Skandalgeschichte in der Medienwelt erinnern? (Tight-)VNC eignet sich übrigens nicht nur dazu, einen Rechner von jedem beliebigen andern Ort der Welt mit Internetzugang aus heimlich zu beobachten, man kann ihn auch von dort aus bedienen, fast als ob man davor säße. Nur 'ne CD einlegen geht so nicht. Geheimnisvolle Mächte könnten so also auch mit dem Rechner Dinge tun, die der AG seinen AN ausdrücklich verboten hat. Der AN würde in unserem Fall nicht informiert, dass die Software da ist und sichergestellt wird, dass sie nur dann-und-dann so-und-so nach vorheriger Ankündigung benutzt wird. Er findet aber auf grund eigener technischer Kenntnisse und Erfahrungen heraus, dass dieser Dienst auf seinem wie auf allen anderen Rechnern der Firma installiert ist und nicht deaktiviert werden kann. Der Rechner habe angenommenerweise vielleicht auch noch Webcam und Mikrofon fest eingebaut ... ![]() Der Rechner sei auch kein Bankterminal am Busbahnhof, wo sich regelmäßig Penner und Gangster aller Art zwecks Begehung irgendwelcher Schurkereien versammeln, er stehe ein einem Büroraum einer kleinen deutschen Firma, in der noch nie irgendwelche strafbare Handlungen aufgedeckt wurden. Auch stehe keiner der AN unter irgendeinem Verdacht und es sei auch noch keiner von ihnen straffällig geworden.
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Zitat:
Aus arbeitnehmerdatenschutzrechtlichen Gründen sehe ich es eher so wie motzmecker, zumindest was die Teile seiner Beiträge angeht, welche ich verstanden habe ![]() Ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte muss sehr gut abgewogen werden, ähnlich wie dies bei der Kameraüberwachung bei den Discountern entschieden wurde. Denn was ist mit Pausenzeiten, was ist mit privaten Mails? So manch einer möchte vielleicht aber auch eben in der Pause ein Brief an eine Behörde etc. schreiben. Soweit ich motzmeckers Ausführungen zu den Programmen folgen konnte, kann ich etwas zu TeamView sagen. Das ist ein Programm zur Fernwartung des Rechners. Typische Situation: Externes Softwarehaus und der Mitarbeiter hat gerade ein Problem. Dann kann sich der externe IT-Mensch kurzzeitig ins System einloggen und den Rechner fernsteuern und mitlesen. Der Arbeitnehmer muss hier aber im Einzelfall jedesmal aktiv zustimmen und kann das nach Erledigung des Problems auch selber wieder trennen. Diese Möglichkeit der Fernwartung dürfte im Interesse aller Beteiligten liegen, die Fernüberwachung jedoch nicht. Ein bloßer Hinweis dürfte m.E. nicht ausreichen, mindestens sollte die Zustimmung der Belegschaft oder des Betriebsrates vorliegen, was die Sache erschweren würde. Andere Meinungen? |
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Da ich nicht ganz zum ersten Mal lese, dass ich mich unverständlich ausdrücke, was mir wiederum völlig unverständlich ist, kannst Du mir vielleicht einen Hinweis auf ein aktuelles Beispiel geben? Vielleicht kann ich ja doch noch was lernen ... ![]() Die Funktionalität von VNC und TeamView entsprechen einander im wesentlichen, TeamView erleichtert vor allem noch den Zugriff aus völlig fremden Netzen. Das kann man bei VNC aber auch hinbekommen. Hier sei die Sache technisch so installiert, dass der AN zwar erkennen kann, dass die Software da ist, und möglicherweise über den Windows-Taskmanager eine erhöhte Aktivität beobachten kann, aber sonst merkt er nichts von der Beobachtung und unterbinden kann er auch nichts, solange er den Rechner nicht komplett abschaltet. Und noch mal ganz unmissverständlich: In diesem Falle habe es keinerlei Informationen an die Mitarbeiter gegeben. Die Rechner wurden übers Wochenende von einer externen Firma so im Auftrag des AG eingerichtet und sind nun so zu benutzen, wie sie eben sind. Dass die VNC-Software installiert ist, hat ein Mitarbeiter aufgrund seiner technischen Kenntnisse selbst herausgefunden und auf den anderen Rechnern leicht nachprüfen können. Insofern sind jetzt alle Betroffenen über die Existenz informiert, eine Stellungnahme der Geschäftsleitung zum Thema gibt es nicht.
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Wenn er den AN gestattet private Dinge am Arbeits-PC zu tun, darf der AG dies natürlich nicht ausspähen. Es verletzt den AN in seinen Rechten, falls der AG es doch tut. Beweisen kann es der AN natürlich nicht, wenn der AG mitliest. Aber angenommen die Privatnutzung ist untersagt, dann hat der AN pech, wenn er privaten Kram macht. a) war die private Nutzung untersagt, b) der AN war informiert, dass der Chef ggf. mitliest. Der AN muss grundsätzlich über so eine Maßnahme informiert werden. Eine Ausnahme diesbezüglich lässt das BAG jedoch mit Verdacht auf strafbare Handlungen zu.
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Nach allem, was Ihr jetzt schon geschrieben habt, was der AG eigentlich müsste, und ich geschildert habe, was er fiktiverweise tatsächlich (nicht) tut, noch einmal: Zitat:
![]() Oder gar sich weigern, unter diesen Bedingungen zu arbeiten?
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| AW: Spyware auf Arbeitsplatzcomputer Folgendes habe ich gefunden - ist besser als ich das selbst könnte: Zitat:
In allen anderen Fällen würde ich dazu raten den AG darauf hin zu weisen, dass er eine solche Überwachung nur durchführen darf, wenn er eindeutig alle AN darauf hinweist. Wenn ein BR besteht, sollte die Art und der Umfang der Überwachung auch mit diesem besprochen und vereinbart werden. Der wird aber wohl (hoffentlich) nicht vorhanden sein, denn sonst hätte er dieses heimliche Verhalten schon versucht zu unterbinden. |
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