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Spielfehler an Firma verkaufen?

Dies ist eine Diskussion zu Spielfehler an Firma verkaufen? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  • 1 Post By Gerd aus Berlin
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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 22:53
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Post Spielfehler an Firma verkaufen?

Heyho,
also dies ist keine "Wahre" Geschichte, sondern nur ein Fall, zudem ich eine Frage habe.

Der Fall:
Eine Firma entwickelt ein Spiel, welches kostenlos ist.
Das Spiel gibt es schon 3 Jahre lang, und es wird am Spiel immer mehr verändert. Dennoch ist es kostenlos!
Für das Spiel gibt es allerdings einige Spielfehler, welche den User Vorteile verschafft, welche er ohne echtes Geld nicht geschafft hätte (möglich, aber sehr unwahrscheinlich).
Jetzt kommt Person X, die alle "neusten" Spielefehler hat.
Könnte diese Person die Spielfehler an die Entwicklerfirma verkaufen, ohne jegliche Bedenken?
Z.B. für jeden neusten Spielfehler x €.
Die Spielfehler wurden nicht veröffentlich und bleiben so unter der Person X "geheim"!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 01:49
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Es spricht rechtlich nichts dagegen, eine Firma auf Fehler in ihrer Software aufmerksam zu machen - das mache ich auch, wenn auch unentgeltlich, einmal sogar beim Online-Portal einer großen Bank, die den Fehler dann beseitigte und sich bei mir bedankte.

Will man Geld haben für so eine Information, muss man halt vorher die Firma davon überzeugen, dass die Info das wert ist, was man haben möchte. Und dann am besten einen entsprechenden Vertrag aushandeln.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 02:47
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Okey, erstmal danke für deine Antwort.
Und wenn in den AGB's steht, dass das Verwenden solcher Fehler nicht erlaubt ist, dann ist es verboten, richtig?
Könnte man da dennoch mit einer Anzeige rechnen?

Wie würde denn so ein "Vertrag" aussehen?
Alles schrieftlich oder kann soetwas auch Maschinell erledigt werden?

Entschuldigung für die vielen Fragen, bin aber immer sehr neugirieg ).

Gruß, Alex
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 03:15
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Zitat:
Zitat von CockieImperium Beitrag anzeigen
Und wenn in den AGB's steht, dass das Verwenden solcher Fehler nicht erlaubt ist, dann ist es verboten, richtig?
Falls eine entsprechende Passage der AGBs nicht nichtig ist (s. § 305c BGB), dann muss man sich daran halten.

Wenn darin steht, "Der Spieler verpflichtet sich, gefundene Fehler der Software nicht gegen seine Mitspieler auszunutzen", dann kann er ja dennoch den Fehler der Firma melden.


Zitat:
Könnte man da dennoch mit einer Anzeige rechnen?
Das steht der Firma frei. Dir ja auch. Was daraus wird, wäre dann die nächste Frage.

Neben einer Strafanzeige gibt es aber noch zivilrechtliche Mittel, dir ein Verhalten zu untersagen: Abmahnung mit Unterlassensbegehren, Unterlassensklage.

Und dann kann bei Vertrags-Verstößen von dir Schadensersatz gefordert werden, gerichtlich und außergerichtlich.

Zitat:
Wie würde denn so ein "Vertrag" aussehen?
Wie jede andere Willenserklärung auch: Du erklärst, was du haben möchtest und was du dafür bietest.

Dein Vertragspartner kann das dann ebenfalls tun: "Statt der geforderten 1.000,- bieten wir 750,- an plus drei Freikarten für das nächste Heimspiel von Hertha BSC."

Und wenn man sich einig ist, unterzeichnen beide Parteien den Vertrag.


Zitat:
Alles schrieftlich oder kann soetwas auch Maschinell erledigt werden?
Ich erledige alles Schriftliche maschinell, weil meine Sauklaue schwer lesbar ist. Bis auf meine Unterschrift natürlich.

Oder meinst du fernschriftlich per Schneckenpost statt per E-mail? Dafür gibt es nur Vorschriften bei Grundstücksverkäufen und bei Testamenten und so. Zwecks Beweisbarkeit bevorzugen viele Leute aber Verträge auf Papier, die von Hand unterschrieben sind. Aber im Grunde sind meist auch mündliche Verträge und solche per E-Mail wirksam.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 05:02
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Alles klar.
Dann hat sich der Fall wohl auch hiermit erledigt
Bekommst noch ein "Like" für deine ausführlichen und vorallem hilfsbereiten Antworten.
Danke nochmal & Gruß, Alex
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  #6 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 08:59
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Oder meinst du fernschriftlich per Schneckenpost statt per E-mail? Dafür gibt es nur Vorschriften bei Grundstücksverkäufen und bei Testamenten und so.
Das ist eine nur oberflächliche Würdigung der Formvorschriften des BGB. Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung (das hat nichts mit "Post" zu tun); Testamente der notariellen oder eigenschriftlichen Errichtung. Was den umtriebsamen Gamer des TE angeht, sollte unbedingt § 17 UWG beachtet werden, bevor man sich in Verhandlungsaktivitäten stürzt.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 09:10
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Zitat:
Könnte man da dennoch mit einer Anzeige rechnen?
Nein, ein Verstoß gegen die AGB hat keine strafrechtliche Relevanz. Die Firma müsste zivilrechtlich gegen Dich vorgehen was im Regelfall im ersten Schritt dadurch geschieht, dass man Dich von der Teilnahme an dem Spiel ausschließt.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 09:14
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AW: Spielfehler an Firma verkaufen?

Je nachdem, wie die Liste mit Spielfehlern erstellt oder sich verschafft wurde, liegt möglicherweise aber ein strafbarer Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Vergehen strafbar nach § 17 UWG, vor.
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