Dies ist eine Diskussion zu Spenden für Freewareprogramme innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| ich hab da mal eine Frage die mir das Internet bisher nicht beantworten konnte. Man findet ja bei diversen Freeware-Programmen öfters mal einen Spendenbutton eines bekannten Online-Bezahlsystems. Wer die Software gut findet, kann den Entwickler mit einer freiwilligen Spende unterstützen. Sind für diese Spenden dann auch Abgaben an das Finanzamt erforderlich? Also wenn XY so etwas machen will, benötigt XY dann eine Steuernummer bzw. Gewerbeanmeldung? Die Software wird ja nicht verkauft sondern verschenkt. Die Spende ist ja freiwillig. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Programm komplett selbst entwickelt wurde. Es wird also gegen kein Urheberrecht verstoßen. Kann mir da jemand mal Auskunft geben, was das aktuelle Recht dazu sagt? Danke schon mal Geändert von Tokra (14.05.2010 um 17:06 Uhr). |
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| AW: Spenden für Freewareprogramme Hallo Tokra, nach "Spende" zu googeln oder wikien war wohl zu aufwändig, deshalb von mir hier: "Nicht abzugsfähige „Spenden“ In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss." http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#...enden.E2.80.9C Gruß aus Berlin, Gerd |
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