Dies ist eine Diskussion zu Softwareentwicklung ohne Vertrag innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Softwareentwicklung ohne Vertrag Habe eine kurze Frage. Angenommen ein Softwareentwickler SE hat für eine kleine Agentur A gearbeitet, als Selbstständiger. A wollte SE fest anstellen, jedoch wollte SE selbstständig bleiben. Ein Vertrag und ein Auftrag liegen nicht schriftlich vor. Chef C der Agentur zeigt dem SE Programme auf deren Basis ein Prototyp gebaut werden soll. C bekommt den Prototypen (ohne Quelldateien) und kann damit bei seinen Kunden Werbung machen - C hat in diesem fiktiven Fall mit seiner Werbung bei seinen Kunden Erfolg. Bei der Rechnungsstellung durch SE weigert sich C, die Rechnung zu begleichen. Er weiß zu diesem Zeitpunkt, dass SE nicht weiter für A arbeiten möchte. C sagt, dass er die Rechnung erst zahlt, sobald die Quellcodes für das Programm bei ihm vorliegen, damit er die Leistung prüfen kann. SE hat zuvor schon für A gearbeitet. Seine Rechnungen wurden teilweise mit Verzögerung (nach Zahlungsfrist) überwiesen. Der Quellcode wurde nie zur Prüfung eingefordert. Hat SE in diesem Fall eine Möglichkeit, trotz fehlenden Vertrags und ohne schriftlichen Auftrag an sein Geld zu kommen? Danke! |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag Wenn SE trotz fehlendem schriftlichen Vertrag beweisen kann, dass - er den Auftrag hat(te), - diesen überhaupt und ordnungsgemäß erfüllt hat, - die Summe x dafür als Honorar festgelegt war, dürfte es fast nur noch an der Zahlungsfähigkeit des C scheitern können. Ein anderer Softwareentwickler, der bei ähnlicher Problemstellung mal die Hoffnung aufgegeben hatte, bekam dann plötzlich sein Geld "freiwillig" angeboten, weil sein Kunde noch mehr von ihm haben wollte. Der hat daraus dann aber die Lehre gezogen, nicht mehr ohne papierne Absicherung zu arbeiten. Hier wird aber auch immer mal wieder über Urheberrechte debattiert, darüber könnte SE auch Forderungen an C begründen. Ich hab aber keinen Schimmer, was er tun muss, um seine Autorenschaft und damit seine Ansprüche zu belegen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag gar kein vertrag UND gar keine entlohnung ist der idealfall: denn dann hast du die vollen urheberrechte an deiner arbeit und der auftraggeber sowohl als auch dritte machen sich stafbar, wenn sie das produkt ohne deine zustimmung nutzen. komplizierter wird es, sobald es irgend etwas schriftliches gibt oder du schon irgendwelches geld bekommen hast. dann liegt ein grossteil der beweislast (für alles mögliche, von der art des arbeitsverhältnissses bis zum bestehen mündlicher vereinbarungen) beim auftragnehmer. |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag Zitat:
Er nutzt es dann ja gar nicht und die anderen wissen gar nicht, dass sie Dein geschütztes Eigentum verwenden. Handelt es sich um die Seuersoftware für eine technische Anlage, könnte auch die schöpferische Tätigkeit des Programmieres fraglich werden, weil bestimmte technische Abläufe eben durch Zweck und Aufbau der Anlage vorgegeben sind.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag diese weitergabe an dritte durch den auftraggeber ist bereits der verstoss gegen das urheberrecht. der dritte handelt ja nicht mit vorsatz, sondern wurde (sofern man denn unsere auffassung teilt), betrogen. |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag Ich habe aber Zweifel, ob hier überhaupt schützenswertes und somit auch schützbares geistiges Eigentum des SE vorliegt. Die zu lösende Aufgabe ist durch den Zweck des gesamten Gerätes und dessen Komponenten klar vorgegeben. Das hat C entweder allein oder gemeinsam mit SE festgelegt. Die darin enthaltenen programmierbaren Bausteine haben von ihrem Hersteller festgelegte Eigenschaften. Damit ist der Weg zum Ziel auch nicht mehr frei wählbar. Versuch das doch mal zu vergleichen mit der Planung z.B. von Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär) o.ä., ich glaub nicht, dass da schon einmal einer über Urheberrechte zu "seinem" Geld gekommen ist.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag Hallo! Softwareenwickler SE steht nun vor der Frage sich einen Anwalt zu nehmen. Die Frage dabei ist, was eigentlich üblich. Ist es üblich, dass der Quellcode erst nach der Zahlung des Kunden A ausgehändigt wird, sofern kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Würde sich SE nun einen Anwalt nehmen und es käme vor Gericht, dann würde bei einem mündlichen Vertrag Aussage gegen Aussage stehen. In diesem Fall würde der Richter fragen, ob die Aushändigung des Quellcodes üblich ist. Ist es also üblich, dass der Quellcode bei einer Software erst ausgehändigt wird, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat? Die Software konnte vorher schon durch den Kunden getestet werden. Danke und Gruß |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag Hallo, ich möchte gerne nochmal den Fall hier "aufrollen" und nachfragen, wie Juristen dies beurteilen würden. Der Softwareentwickler hat als freier Mitarbeiter in der Agentur gearbeitet. Er hat nach einem gewissen Meilenstein seine Rechnung gestellt. Angenommen, der Auftraggeber verlangt nun das Kompilat (iPhone App), um dieses dann einem Kunden zu zeigen und der Entwickler gibt ihm dieses. Anschliessend stellt der Auftragnehmer auf Grundlage von Stunden eine Rechnung (Der Auftraggeber hat zu jedem Zeitpunkt eine Übersicht der aufgewändeten Stunden vorliegen gehabt) Er knuepft die Herausgabe des Quellcodes an die Bezahlung der Rechnung und argumentiert damit, dass dies seine Sicherheit sei und der Quellcode nicht geprueft werden muesse. Dies begruendet er damit, dass erstens keine Vorgaben zur Umsetzung gemacht wurden und zweitens ihm bereits mitgeteilt wurde, dass der Kunde der Agentur mit der Loesung sehr zufrieden sei. Ausserdem argumentiert er damit, dass schon mal bei der Bezahlung deutlicher Verzug (durch dieselbe Agentur) vorlag und das Unternehmen ja schon ohne Gegenleistung mit dem Kompilat bei Kunden geworben habe. Eine Uebergabe wurde nicht vereinbart und ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen. Man ging davon aus, dass der Entwickler laengerfristig fuer das Unternehmen arbeiten wuerde und er den Stand somit immer nur selbst kennen muss. Ist der Entwickler mit seiner Meinung im Recht? Hat eine Klage hier einen Sinn oder würde der Entwickler nur teures Lehrgeld zahlen ?? Angenommen es hätte schon eine Korrespondenz zwischen Anwalt und Agentur gegeben und die Agentur würde sich auf ein Zug-Um-Zug Tausch nicht einlassen. Danke Der Martin |
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| AW: Softwareentwicklung ohne Vertrag als ich bin kein jurist, und auch nicht auf diese identische weise im softwaregeschäft unterwegs (aber habe durchaus etwas damit zu tun) ich versuche mal ein halbe antwort zu geben. bei einem streit um die frage, wem der quellcode gehört, wäre SE vor gericht in der lage anhand von zeugen zu belegen, dass dies seine arbeit ist. ausserdem wäre SE sicherlich in der lage, den quellcode demonstrativ zu erklären. der beklagte hingegen - das sagt noch nichts darüber aus, ob er überhaupt beweisen muss, wo der code her ist - wäre nicht in der lage zu beweisen, dass er ihn legal nutzt oder wie er funktioniert. das kernproblem der geschichte scheint mir nach wie vor zu sein, dass hier ein schwächerer partner mit einem stärkeren einen nur mündlichen vertrag über eine komplexe sache gemacht hat. wenn unser SE vielleicht auch nicht gewinnt, aber wenigstens davon lernt, dann ist das besser als nichts. |
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