Dies ist eine Diskussion zu Software Verkauf (Bots) innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Mal angenommen Firma A möchte Bots (Programme die Spielabläufe automatisieren) verkaufen. Der Spielebetreiber (in dem Fall Blizzard) verbietet in seinen AGBs seinen Usern solche Programme zu benutzen. Nach deutschem Recht ist es demnach legal sie zu verkaufen, die Spieler dürften solche Programme nur nicht benutzen. Jetzt fängt Blizzard an gegen die Botbetreiber Firma zu klagen und fordert Schadensersatz, weil diese Programme angeblich dem User helfen in einer kürzeren Zeit zum Beispiel das Maximallevel zu erreichen. Also zahlt der User auch weniger Monatsbeiträge für das Spiel. Gegenargument wäre, dass ein Bot nicht mehr und nicht weniger an Aufgaben als ein normaler Spieler erledigen kann. Wie sieht das aus mit dem Recht? Was für Kosten würden auf einen zukommen außer Anwaltskosten, wenn man dagegen an geht? Macht es Sinn gleich von Anfang an eine GmbH anzumelden, statt nur ein Kleingewerbe? Das ist mein erster Post hier im Forum und ich hoffe, dass ich soweit alles richtig und verständlich formuliert habe. Freue mich auf Antworten ![]() Wenn es noch Unklarheiten gibt, dann einfach Fragen. |
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| AW: Software Verkauf (Bots) Zitat:
Mein Schach-Anbieter verbietet die Verwendung von Schachcomputern, sonst gibt es Sperren. Das kann Jeder nachvollziehen. Zitat:
Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Software Verkauf (Bots) Diese Seiten dürften für dich interessant sein. http://en.wikipedia.org/wiki/Glider_%28bot%29 http://en.wikipedia.org/wiki/MDY_Ind..._Entm%27t,_Inc. |
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| bots, gmbh, recht, spiele |
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