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Software und Gewährleistung

Dies ist eine Diskussion zu Software und Gewährleistung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 15.01.2010, 15:09
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Software und Gewährleistung

Jeder kennt es: Probleme mit Windows! Etliche Updates stopfen nach und nach Sicherheitslücken und andere Defizite.

Bei Computerspielen ist es noch krasser: da werden die Käufer als Beta-Tester missbraucht und müssen dafür auch noch löhnen! Durchaus keine Seltenheit, dass nach einem Update der Spielstand unbrauchbar wird und man von vorne anfangen muss.

Dergleichen Beispiele gibt es zuhauf. Meine Frage ist nun, wie sieht es da in der Praxis mit der Gewährleistung aus? Im Endeffekt ist es ja so, dass mangelhafte Produkte auf den Markt geschmissen werden und der Kunde dem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

In manchen Fällen darf man gekaufte Spiele nicht einmal weiter verkaufen, was man vielleicht gerne täte, wenn man mit dem Spiel durch ist.
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Alt 15.01.2010, 15:28
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AW: Software und Gewährleistung

Ja das hängt ja in erster Linie davon ab, was denn wirklich gekauft wird wenn man Software kauft. Wird die Software als solches gekauft oder lediglich die Lizenz dazu die Software zu nutzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 15:43
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AW: Software und Gewährleistung

Zitat:
Zitat von Freaky22
Ja das hängt ja in erster Linie davon ab, was denn wirklich gekauft wird wenn man Software kauft. Wird die Software als solches gekauft oder lediglich die Lizenz dazu die Software zu nutzen.
Ich denke in 99% der Fälle kauft man lediglich eine Lizenz. Aber funktionieren sollte die Software ja trotzdem. Wir können ja mal Windows als Beispiel nehmen. Windows 7 Ultimate kostet mal eben 260 €! Dafür kriegt man eine Box mit CDs und die Lizenz.

Ich ahne aber schon vorher das Problem rührt. Dann warte ich nur noch darauf, dass man in Zukunft kein Fahrrad mehr kauft, sondern eine Kopie und eine Lizenz zur Nutzung "as it is".
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Alt 15.01.2010, 15:49
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AW: Software und Gewährleistung

Für mich stellt sich die Frage, ob der Kauf den Hersteller dazu verpflichtet, mir ein spielbares Spiel zu liefern. Davon kann man ausgehen. Aber ist eine Spielbarkeit zu verneinen, wenn Speicherungsvorgänge nicht funktionieren? Ich denke, dass das schwierig zu beurteilen ist, da es genügen Spiele gibt, in denen ein Speichern garnicht möglich bzw. gedacht ist. [z.B: Counterstrike]

Außerdem stellen die meisten Hersteller nach bekannten Bugs Updates zur Verfügung und weisen darauf hin, dass man sich [wie eigtl. bei jeder Softwareinstallation] Backups erstellen soll. MMn ist ein Spiel mangelfrei, wenn es spielbar ist und nicht schon dann unspielbar, wenn Bugs auftreten.

Ist die CD kaputt, ist das was anderes. Aber wie schon meine Vorgänger gesagt haben, gilt zudem zu klären, ob man eine Lizenz oder eben die Software erwirbt.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 16:02
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AW: Software und Gewährleistung

Zitat:
Zitat von coa
Für mich stellt sich die Frage, ob der Kauf den Hersteller dazu verpflichtet, mir ein spielbares Spiel zu liefern. Davon kann man ausgehen. Aber ist eine Spielbarkeit zu verneinen, wenn Speicherungsvorgänge nicht funktionieren? Ich denke, dass das schwierig zu beurteilen ist, da es genügen Spiele gibt, in denen ein Speichern garnicht möglich bzw. gedacht ist. [z.B: Counterstrike]
Hängt ja vom Spiel ab. Bei einem reinen Shooter ist es vielleicht egal, wenn man nicht speichern kann. Bei anderen Spielen sieht es aber anders aus! Aber wollen wir uns nicht am Speichern von Spielständen aufhalten.

Zitat:
Außerdem stellen die meisten Hersteller nach bekannten Bugs Updates zur Verfügung und weisen darauf hin, dass man sich [wie eigtl. bei jeder Softwareinstallation] Backups erstellen soll. MMn ist ein Spiel mangelfrei, wenn es spielbar ist und nicht schon dann unspielbar, wenn Bugs auftreten.
Ein Bug ist ein Fehler, in meinen Augen also ganz klar ein Mangel! Kaufe ich ein Auto und da ist ein Tür kaputt, dann ist das auch ein Mangel. Da kann man wohl kaum sagen "wieso? Fährt doch!".
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Alt 15.01.2010, 16:54
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AW: Software und Gewährleistung

Zitat:
Zitat von 2much
Ein Bug ist ein Fehler, in meinen Augen also ganz klar ein Mangel! Kaufe ich ein Auto und da ist ein Tür kaputt, dann ist das auch ein Mangel. Da kann man wohl kaum sagen "wieso? Fährt doch!".
Ja, aber es gibt keinen programmierfehlerfreien Softwarecode. Auf der anderen Seite ist Deins natürlich absolut logisch und per Gesetz bei normalen Sachen gegeben. Ist eine Software also eher als nutzbarer Dienst zu sehen, auf dessen Fehlerfreiheit es nicht ankommt?

Was mir gerade dabei einfällt: Wie verhält es sich mit der Beweislast für "Mängel" nach der "Software=Sache"-Theorie? Ist davon auszugehen, dass der bei Übergabe bereits bestand? Softwarecodes ändern sich nämlich für gewöhnlich nicht von alleine und daher müsste der Fehler bereits von Anfang an da sein
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