Dies ist eine Diskussion zu Software und Gewährleistung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Software und Gewährleistung Bei Computerspielen ist es noch krasser: da werden die Käufer als Beta-Tester missbraucht und müssen dafür auch noch löhnen! Durchaus keine Seltenheit, dass nach einem Update der Spielstand unbrauchbar wird und man von vorne anfangen muss. Dergleichen Beispiele gibt es zuhauf. Meine Frage ist nun, wie sieht es da in der Praxis mit der Gewährleistung aus? Im Endeffekt ist es ja so, dass mangelhafte Produkte auf den Markt geschmissen werden und der Kunde dem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. In manchen Fällen darf man gekaufte Spiele nicht einmal weiter verkaufen, was man vielleicht gerne täte, wenn man mit dem Spiel durch ist. |
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| AW: Software und Gewährleistung Ja das hängt ja in erster Linie davon ab, was denn wirklich gekauft wird wenn man Software kauft. Wird die Software als solches gekauft oder lediglich die Lizenz dazu die Software zu nutzen. |
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| AW: Software und Gewährleistung Zitat:
Ich ahne aber schon vorher das Problem rührt. Dann warte ich nur noch darauf, dass man in Zukunft kein Fahrrad mehr kauft, sondern eine Kopie und eine Lizenz zur Nutzung "as it is". |
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| AW: Software und Gewährleistung Für mich stellt sich die Frage, ob der Kauf den Hersteller dazu verpflichtet, mir ein spielbares Spiel zu liefern. Davon kann man ausgehen. Aber ist eine Spielbarkeit zu verneinen, wenn Speicherungsvorgänge nicht funktionieren? Ich denke, dass das schwierig zu beurteilen ist, da es genügen Spiele gibt, in denen ein Speichern garnicht möglich bzw. gedacht ist. [z.B: Counterstrike] Außerdem stellen die meisten Hersteller nach bekannten Bugs Updates zur Verfügung und weisen darauf hin, dass man sich [wie eigtl. bei jeder Softwareinstallation] Backups erstellen soll. MMn ist ein Spiel mangelfrei, wenn es spielbar ist und nicht schon dann unspielbar, wenn Bugs auftreten. Ist die CD kaputt, ist das was anderes. Aber wie schon meine Vorgänger gesagt haben, gilt zudem zu klären, ob man eine Lizenz oder eben die Software erwirbt. |
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| AW: Software und Gewährleistung Zitat:
Zitat:
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| AW: Software und Gewährleistung Zitat:
Was mir gerade dabei einfällt: Wie verhält es sich mit der Beweislast für "Mängel" nach der "Software=Sache"-Theorie? Ist davon auszugehen, dass der bei Übergabe bereits bestand? Softwarecodes ändern sich nämlich für gewöhnlich nicht von alleine und daher müsste der Fehler bereits von Anfang an da sein |
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