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Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück?

Dies ist eine Diskussion zu Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #11 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 23:10
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AW: Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück?

Und wie könnte man den Vertrag einsehen?
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  #12 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 23:11
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AW: Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück?

Die AGB's und alle anderen Infos hat man beim Download bekommen bzw. bestätigt
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  #13 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 14:14
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AW: Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück?

Zitat:
Zitat von freak-chris Beitrag anzeigen
Mal angenommen, jemand kauft im August 2010 auf einer Website eines Navi-Software-Herstellers die entsprechende Software für sein Android-Smartphone.
Erstens war es ein Fernabsatzvertrag ( Verbraucher-Unternehmer, in gegenseitiger Abwesenheit, nur unter Verwendung von Fernkommuikationsmitteln zustandegekommen ) - und danach war der Anbieter gesetzlich verpflichtet, klar und verständlich darüber zu informieren - und diese Informationen auch in Textformn ( Papier, eMail, Fax, ... ) zu übermitteln - was denn GENAU Vertragsinhalt sein sollte.

Handelte es sich um einen (Rechts-)Kauf? Oder nur um die (einmalige) Verschaffung der Möglichkeit, sich per Download ein "Vervielfältigungsstück" ( Kopie ) der Software herstellen zu dürfen? Oder war gar eine Software-Miete Vertragsgegenstand?

Zweitens war es ein e-commerce-Vertrag ( Online via Internet ). Danach war der e-commerce-Anbieter gesetzlich verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, ob der "Vertragstext" nach Vertragsschluß gespeichert, und für den Kunden einsehbar sein würde. Außerdem war er verpflichtet, die geltenden Vertragsbestimmungen sowie verwendete AGB abrufbar und abspeicherbar bereit zu halten.

Wenn der e-commerce-Anbieter nicht nachweisen könnte, daß er den Kunden vor Vertragsschluß darauf hingewiesen hatte, daß nach Vertragsschluß NICHTS gespeichert/einsehbar sein würde - dann hätte er wohl das Nachsedhen, wenn er eine Behauptung des Kunden, was den konkreten Vertragsinhalt anlangt, nicht widerlegen könnte.

Zitat:
Der Käufer begründet seinen Anspruch darauf, dass er für dieses Produkt gezahlt und somit eine Nutzungslizenz erworben hat
Der Käufer braucht keine Lizenz = Erlaubnis zur Nutzung seines -per Download- hergestellten Software-Vervielfältigungsstücks. ALLEIN(!) seine Rechtsposition als Eigentümer(!) der in seinem Handy verkörperten Kopie der Software berechtigt ihn zur lizenfreien(!) bestimmungsgemäßen Nutzung. ( Erst für über eine bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Nutzungshandlungen wie Kopieren/Verbreiten/Senden usw. wäre eine Erlaubnis/Lizenz nötig. Mit der "Zerstörung" der Software-Kopie wäre allerdings auch die Möglichkeit dahin, diese konkrete(!) Kopie verwenden zu können.

Wenn dagegen ein Software-Mietvertrag geschlossen worden wäre, könnte der Vermieter verpflichtet sein, während der Mietdauer die Funktion der Software auf dem jeweisl genutzten Endgerät zu gewährleisten.

Zitat:
Wo müsste die Sache denn vertraglich geregelt sein?
In den Dir vor dem online-Vertragsschluß zugänglich gemachten, abspeicherbaren Vertragsbestimmungen + AGB. ( Erst NACH Vertragsschluß mitgeteilte Klauseln+EULAs usw. sind sämtlich unwirksam. )

11

Geändert von once (20.12.2011 um 15:22 Uhr). Grund: ...
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