Dies ist eine Diskussion zu Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| AW: Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück? |
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| AW: Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück? Die AGB's und alle anderen Infos hat man beim Download bekommen bzw. bestätigt |
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| AW: Software nicht mehr verfügbar - Geld zurück? Zitat:
Handelte es sich um einen (Rechts-)Kauf? Oder nur um die (einmalige) Verschaffung der Möglichkeit, sich per Download ein "Vervielfältigungsstück" ( Kopie ) der Software herstellen zu dürfen? Oder war gar eine Software-Miete Vertragsgegenstand? Zweitens war es ein e-commerce-Vertrag ( Online via Internet ). Danach war der e-commerce-Anbieter gesetzlich verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, ob der "Vertragstext" nach Vertragsschluß gespeichert, und für den Kunden einsehbar sein würde. Außerdem war er verpflichtet, die geltenden Vertragsbestimmungen sowie verwendete AGB abrufbar und abspeicherbar bereit zu halten. Wenn der e-commerce-Anbieter nicht nachweisen könnte, daß er den Kunden vor Vertragsschluß darauf hingewiesen hatte, daß nach Vertragsschluß NICHTS gespeichert/einsehbar sein würde - dann hätte er wohl das Nachsedhen, wenn er eine Behauptung des Kunden, was den konkreten Vertragsinhalt anlangt, nicht widerlegen könnte. Zitat:
Wenn dagegen ein Software-Mietvertrag geschlossen worden wäre, könnte der Vermieter verpflichtet sein, während der Mietdauer die Funktion der Software auf dem jeweisl genutzten Endgerät zu gewährleisten. Zitat:
11 Geändert von once (20.12.2011 um 15:22 Uhr). Grund: ... |
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