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Software für Januar bereits im Oktober berechnen?

Dies ist eine Diskussion zu Software für Januar bereits im Oktober berechnen? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 09:01
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Software für Januar bereits im Oktober berechnen?

Hallo liebe Experten,

mal angenommen die Fa. X vertreibt Ihre Software unter anderem als Jahresversion. Das heist, diese ist maximal bis zum 31.12. des ensprechenden Jahres lauffähig. Bis jetzt hat die Fa. X die Software im Rahmen eines "Wartungsvertrages" immer 2-3 Wochen vor Jahreswechsel ausgeliefert und berechnet.
Im Jahr 2009 jedoch, schickt die Fa. X Ihre Verison für 2010 bereits Anfang Oktober zu ihren Kunden und berechnet diese mit 10 Tagen Zahlungsziel.
Die Version 2009 ist natürlich weiterhin bis zum 31.12. uneingeschränkt aktuell und nutzbar.

Da der Kunde aus Prinzip nicht zahlt, kommt bald die Mahnung und kurz darauf die letzte Mahnung mit Androhung eines Mahnverfahrens. Streitwert: knapp 100 EUR.

Handelt die Fa. X rechtens? Kann sie dann ihre Jahresversion für das Folgejahr auch schon im April verschicken und berechnen?

Schon mal vielen Dank für eure Beiträge!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 23:34
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AW: Software für Januar bereits im Oktober berechnen?

Zitat:
Zitat von Soraja1976
Handelt die Fa. X rechtens? Kann sie dann ihre Jahresversion für das Folgejahr auch schon im April verschicken und berechnen?
Na das kommt ganz darauf an, was zwischen den beiden vertraglich geregelt wurde! Der Kunde schnappt sich also einfach seine Unterlagen und liest nach.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 08:41
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AW: Software für Januar bereits im Oktober berechnen?

@2much,
Vertraglich geregelt ist in diesem Sinne nichts. Die Fa. X gibt beim bestellen zwei ankreuzkästchen vor - das Produkt einmal mit und einmal ohne "Wartungsvertrag". Wobei man das Wartungsvertrag nicht umbedingt nennen kann. Vielmehr ist es ein Abo. Im kleingedruckten steht lediglich das die Fa. X ihrem Kunden automatisch Aktualisierungen schickt und berechnet. Dieser Service ist dann 3 Monate vor Laufzeitende kündbar. Das war´s. Kein Wort in den AGB´s!
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