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Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.05.2011, 17:14
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Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Hallo,

mich würde mal interessieren wie die allgemeine Rechtsprechung bei den Benutzeroberflächen (GUI) von Softwareprodukten ausschaut.

Darf eine Software eine ähnliche Oberfläche und Bedienungsweise besitzen wie ein anderes Produkt oder fällt die Oberfläche unter das Urheberrecht?

Wie ist eure Auffassung dazu?

Viele Grüße
Kater74
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  #2 (permalink)  
Alt 10.05.2011, 18:19
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AW: Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Ein Werk, welches die erfoderliche Schöpfungshöhe erreicht, ist natürlich urheberrechtlich geschützt. Darunter fällt möglicherweise auch eine Programmoberfläche oder eine Webseite. Ähnlichkeiten reichen da aber möglicherweise nicht: gerade im Softwarebereich klaut doch sowieso jeder von jedem. Apple hatte als erstes die Maus+Zeiger, Ordner und einen Desktop. Heute hat es (fast) jedes Betriebssystem. Der gerade moderne zentrale Button in Firefox, Google Chrome und Microsoft Office Produkten ist ein anderes Beispiel. Möglich aber auch, dass da einfach nie jemand geklagt hat. Das halte ich allerdings für unwahrscheinlich: gerade die großen Firmen wie Apple und Co verklagen sich doch andauernd gegenseitig.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 11:46
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AW: Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Wildwest auf den Desktops:

"Digital Research wurde wegen GEM von Apple verklagt und musste den Dateimanager „Desktop“ der PC-Variante deutlich verändern. ...
Später verklagte Apple ohne Erfolg die Firma Microsoft. Nicht betroffen von den Einschränkungen war die Atari-Version, da deren Entwicklung in der Verantwortung von Atari lag."

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 22:11
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AW: Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Gab zu der Problematik mal einen Artikel auf unserer Seite, den ich empfehlen kann mal durchzulesen. Dort sind auch Beispiele in der Rechtsprechung aufgeführt, an denen man sich zumindest orientieren kann.

Link zum Artikel: http://www.rechtambild.de/2011/03/de...eroberflachen/
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 12:43
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AW: Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Generell gilt, dass reine Ideen und Algorithmen nicht schützbar sind. In dem Sinne wäre eine grafische Benutzeroberfläche wahrscheinlich als eine gestalterische Idee anzusehen und, ebenso wie eine Webseite, nicht schützbar.

Schützbar ist nur der Quellcode als Sprachwerk, aber nicht die äußere Erscheinung der Software.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 14:38
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AW: Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Zitat:
Zitat von fleur_de_lys Beitrag anzeigen
Schützbar ist nur der Quellcode als Sprachwerk, aber nicht die äußere Erscheinung der Software.
Auch nicht als Geschmacksmuster? Wenn nicht gar als "4. Werke der bildenden Künste"?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 15:33
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AW: Software Benutzeroberfläche - Urheberrecht?

Dagegen spräche, dass eine grafische Benutzeroberfläche in den meisten fällen lediglich eine Anordnung fertiger Elemente, aber keine gestalterische Neuschöpfung darstellt. Hier würde womöglich die gestalterische Schöpfungshöhe nicht ausreichen.

Dagegen sind z.B. ein Parfum Flakon oder auch die klassische Cola-Flasche gestalterische Neuschöpfungen von höchster Individualität, die deshalb als Geschmacksmuster geschützt werden können.
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