Dies ist eine Diskussion zu Sexuelle Belästigung im Netz innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Sexuelle Belästigung im Netz Mal angenommen, jemand hätte Beiträge in einem Forum über ein schlimmes Verbrechen geschrieben. Diese Forum wäre speziell eingerichtet um über diesen Fall zu diskutieren. Der Fall hätte auch mögliche sexuelle Gewalt als Thema. Und nun würden einige User beginnen, den Fall mit sexuellaufgeladenen Bildern zu kommentieren - leider aber über dem Forum beigestellten Chat, der automatisch aufscheint, sobald man eingeloggt ist. Obwohl man den wörtlichen Inhalt des Chat nicht kennt (abgesehen von Wortfetzen wie "Pensiring" etc. ...) kann man anhand der Bilder den eindeutigen sexuellen Inhalt erkennen. Sagen wir diese Bilder würden genau dann auftauchen, als über mögliche sexuelle Gewalt gegen das Opfer geschrieben wird. Gebe es rechtliche möglichkeiten das Chat-Protokoll sichern zu lassen und rechtliche Schritte gegen die Forumsbetreiber einzuleiten, da die Betreiber nicht nur eine Abmahnung der beteiligten User ablehnen, sondern scheinbar selbst beteiligt zu sein scheinen. Und selbst für den Fall, dass das schwierig werden sollte, gäbe es einen Anwalt, der auf solche Fragen spezialisiert und empfehlenswert wäre oder eine Organisation gegen Sexismus im Netz, die zumindest politischen Druck ausüben könnte? Mit freundlichen Grüßen, Kurz P.s.: Sagen wir auch, der Chat hätte keinerlei Altersbeschränkung, verpflichtete man sich als Forumsbetreiber nicht, zu einer Art Jugendschutz? |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Zitat:
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz @2much Ich hatte mich zuerst beim Forum beschwert, da wurde dann von einem Moderator alles ins Lächerliche gezogen und mir ist die Hutschnur gerissen. Dass ich es zuerst auf forumsinternen Weg versuche war für mich schon deswegen klar, weil man ja als Admin oder Moderator nicht überall sein kann und die Situation auch nicht gleich zu durchschauen ist. Wie schon gesagt, es war die Reaktion, eines Moderators und meine Vorbelastung mit negativen Erfahrungen - sonst hätte ich vielleicht länger den Dodel gemacht und hätte lang und breit meinen Standpunkt im Forum dargelegt. Wenn ich mir aber schon ausrechnen kann, dass die ganze Angelegenheit zu einem emotionalen Martyrium uswächst, dann gehe ich einen anderen Weg. Von Rechtsmitteln bin ich mittlerweile abgekommen, da ich einen der verantwortlichen User für aufmerksamskeitgeil halte und die Forumsbetreiber im Grunde genommen die Opfer wären - auch wenn auf dem Rechtsweg nichts herauskäme. Alle hätten psychischen Stress und die Sexisten ihre Aufmerksamkeit. Ich habe zwei Organisationen die sich mit Jugendschutz befassen angeschrieben, aber noch keine Reaktion. Von der Einbeziehung einer Organisation gegen Sexismus bin ich mittlerweile abgekommen - das würde am Standpunkt der Täter nichts ändern. Und wenn man bedenkt, dass in Deutschland 40 Prozent aller Frauen Opfer von männlicher Gewalt sind, dann sollte die Lobby für mein Anliegen prozentuell auch so groß genug sein. Also habe ich mein Mütchen mit einem weiteren Eintrag im Forum gekühlt. Der politische Druck ist der Druck politischer Korrektheit - ich war oft genug Opfer von einer lächerlich übertriebenen Auffassung eines solchen, aber auf einer bodenständigen und mitmenschlich vernünftigen Ebene hat er doch seinen Sinn. |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Hallo Kurz, im Vordergrund steht zunächst das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Absatz 1, bevor die Schranken in Absatz 2 Artikel 5 Grundgesetz beachtet werden müssen: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html So unanagenehm es auch sein mag, wenn Vorwürfe über sexuelle Gewalt lächerlich gemacht werden mittels Bildern mit sexuellem Inhalt, so wenig muss das strafbar sein. Noch ist das keine "§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten" http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html Und wohl auch noch keine Volksverhetzung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html Es kann eine Beleidigung sein, á la "Geschieht der Schlampe recht!" Nur dazu müsste das Opfer angesprochen werden - und nicht nur ahnen, dass hinter seinem Rücke schlecht über ihn geredet wird:http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html Das könnte dann eine üble Nachrede http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html oder eine Verleumdung sein: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html Falls denn Tatsachen behauptet werden. Eine Beleidigung hinter dem Rücken des Beleidigten ist aber keine. Falls mir aber wer auf meine Aussage als Antwort ein Bild mit sexuellem Inhalt entgegenreckt, dann kann das schon eine Beleidigung sein. Die genauen Umstände prüft am Ende ein Strafgericht. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Ich sehe das ähnlich wie Gerd. Zitat:
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Aber was ist mit Männern? Man darf auch nicht vergessen, dass betroffene Männer selten an die Öffentlichkeit gehen. Zitat:
Anders ist es bei Partnern, die einmalig Opfer von häuslicher Gewalt werden und sich dann folgerichtig vom Partner trennen. Zitat:
Falls aber politischer Druck wirklich gewünscht ist: bei bestimmten Parteien rennt man da sicher in offene Arme. |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Falls Menschen, die in ihrem Narzissmus verletzt wurden und über dieses gekränkte Selbstbild in die Arme einer Ideologie oder Opferhaltung getrieben wurden und nun jeden, der ihre Ideologie oder ihren reinen Narzissmus kränkt mit einem Argument politischer Korrektheit niederschlägt und zu vernichten sucht, dann können die mir gelinde gesagt den Buckel runter rutschen, weil man gegen Narzissmus nicht anargumentieren kann. Worum es mir geht ist eine Bewusstwerdung in Bereichen, in denen Menschen einfach nicht klar ist, dass sie Menschen, die aus anderen Situationen kommen als sie selbst, Schaden und Schmerz zufügen und nicht immer alles locker gesehen werden kann, sobald man selbst ein Betroffener geworden ist. Gewalt gegen Schwächere ist immer sexuelle Gewalt, weil es eine Form des Sexueltriebes ist, der dadurch befriedigt werden soll. Meistens sind es Männer die ihr Dominanzbedürfnis zu befriedigen suchen, Frauen haben meist - nicht immer -andere Motive. Wie auch immer, ich wollte rechtliche Schritte einleiten um eine Bewusstwerdung für die Sensibilität des von dem Forum angeschnittenem Thema zu erzwingen - und das wird nicht funktionieren. Also bin ich zu der Überzeugung gekommen, es bleiben zu lassen. Ich habe meinen Standpunkt klar gemacht und jeder wird gemäß seines Lebenslaufes einmal zu meinen Erkenntnissen gelangen oder nicht. |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz P.s.: Es ist ja auch eine Form sexueller Gewalt, wenn ich mir in einer Diskussion mit einer Muslimin, von deren Sensibilität mit dem Thema ich ausgehen kann, das Gemächt richte. Da nimmt sexuelle Gewalt schon die Form von Unterdrückung der Meinungsfreiheit ein. Wenn ich Menschen auf diese Weise in ihrem Empfinden verletze um sie mundtot zu machen, da hört sich doch alles auf. Und wenn ich Frauen in einer Diskussion mit pornografischen Bildern bombardiere, dann ist das doch der Versuch, sie in ihrer Meinungsäußerung zu behindern und sie zu entwürdigen, also sie in ihren Menschenrechten in Frage zu stellen. Das ist schon fast ein Fall für den Gerichtshof der Menschenrechte. Das ist in einer Gesellschaft wie der unseren wahrscheinlich an der Tagesordnung, weil man immer genug Pubertierende finden wird, die sagen werden: "Scheiß Dich nicht an." |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Zitat:
Zitat:
Es gelten die einschlägigen Gesetze, die die Verbreitung von "pornographischen Darstellungen" oder "jugendgefährdenden Darstellungen" regeln. Allerdings sind sexuelle Inhalte genausowenig wie die Abbildung nackter Menschen oder ihrer Geschlechtsorgane automatisch "pornographisch" oder "jugendgefährdend". Zitat:
Man kann allerdings auch einfach etwas gelassener sein. Und vor allem: wenn es mir irgendwo nicht gefällt, weil da zu viele "sexuelle Darstellungen" auftauchen, und ich bin nicht gezwungen, mich dort aufzuhalten - dann gehe ich eben einfach woanders hin.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Zitat:
Das ist weder in Gegenwart einer Muslimin noch in Gegenwart von sonst jemandem "sexuelle Gewalt". Das ist noch nicht mal "sexuelle Belästigung", das ist schlicht und einfach das Geraderücken eines Penis oder eines Hodens, der z.B. vielleicht gerade von einem Unterhosenbund o.ä. eingeklemmt ist. Man mag das als etwas "nicht Knigge-gemäßes Verhalten" empfinden. So wie z.B. den Fall, das jemand einfach mal sein Gebiß rausnimmt und mit der Gabel ein Stück Gemüse entfernt, das sich darin verklemmt hat. Aber mal ganz ehrlich: Frauen ziehen sich in Gegenwart von Männern die Träger ihrer Blusen zurecht, wenn die runtergerutscht sind. Warum soll sich ein Mann dann nicht in Gegenwart einer Frau die Hose zurechtziehen? Soll er dafür extra den Raum verlassen?? Zitat:
Zitat:
Und ob die "pornographisch"sind, muß sowieso erstmal ein Gericht entscheiden, und dann können sie immer noch gleichzeitig "Kunst" sein, und unterfallen dann gleich wieder dem Schutz von Art.5 GG (-> BVerfG zu "Josefine Mutzenbacher"). Zitat:
Pornographie ist die Darstellung bestimmter sexueller Phantasien des Menschen - und diese sind ein Teil seiner Menschenwürde. Im übrigen kann ich es mir nicht verkneifen, an dieser Stelle mal wieder mein Lieblingszitat einzufügen: "Alle Versuche, 'gute Erotika' und 'schlechte Pornographie' von einander zu unterscheiden, enden zwangsläufig bei einem 'Was mich anmacht, ist erotisch. Was dich anmacht, ist pornographisch'." (Ellen Willis, US-amerikanische Feministin, 1990 auf der "1.Grünen Bundes-Frauenkonferenz" in Bonn) Zitat:
Zitat:
Manchmal sind die Pubertierenden nämlich deutlich weiser als manch ein Älterer.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Sexuelle Belästigung im Netz Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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