Dies ist eine Diskussion zu Server Übergabe innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Server Übergabe mal Angenommen ein Webhoster schließt seinen Dienst und gibt seinen Kunde eine Frist 14-Tage zu Kündigen oder er wird zu dem neuen Webhoster automatisch übermittelt. Der Kunde hat allerdings ein 12-Monats Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen. Nun kündigt der Kunde wie es in der E-Mail von dem Webhoster stand. Der Webhoster verweigert dies und beruft sich auf seinen 12-Monats Vertrag. Daraufhin meldet sich der Kunde bei dem Ticket-Support und im Support-Forum. Alle Support-Plattformen werden nach 5 Minuten in Wartungsarbeiten gesetzt mit der Begründung das der Dienst schließt. Auf E-Mails wird nicht geantwortet, am Telefon geht keiner ran. Muss der Kunde nun zu dem neuen Webhoster, oder kann er kündigen obwohl er einen 12-Monats Vertrag unterschrieben hat? Über Antworten würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, XSun Edit: Bitte in Internetrecht verschieben, habe nicht gesehen das es sowas auch gibt, Tschuldigung. Geändert von XSun (02.06.2011 um 00:16 Uhr). |
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| AW: Server Übergabe Zitat:
zu einem Mitbewerber zu wechseln, mit dem er anscheinend eine Übernahme der Kunden zu den selben Bedingungen ausgehandelt hatte. Wer statt dessen (oder trotz dessen) kündigen möchte, dem steht das frei laut Vertrag - zu den darin genannten (oder sonstwie gültigen) Kündigungsfristen. Ob nun eine Änderung des Leistungs-Erbringers eine außerordentliche Kündigung wirksam macht, oder aber nicht, das kommt sicherlich auf die genauen Umstände an. Eine solche außerordentliche Kündigung (wozu eben auch eine vorfristige und gar eine fristlose zählt) muss der Kunde aber explizit aussprechen, nein, schreiben, tippe ich mal: Sonst gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Server Übergabe 1. Woher nimmst du, dass der Hoster einfach einseitig die Übernahme der Verträge durch einen Anbieter organisieren darf? Er kann zwar theoretisch die Leistung durch einen Dritten erbringen lassen - das ist aber noch keine vertragübernahme (und meiner Meinung nach auch überhaupt nicht möglich, dass die Leitung 100% gleich durch den neuen Anbieter erbracht wird) Eine Übernahme der Verträge wäre nur bei einer kompletten Übernahme des Unternehmens möglich, bei der die Verträge mit übergehen. 2. Wenn der Webhoster schließt (und keine Umgründung stattfindet - das steht nämlich da nicht), mit wem sollte dann noch ein Vertrag bestehen können? 3. Auch eine außerordentliche Kündigung des Kunden würde ich in so einem Fall schon als eine Möglichkeit sehen. Die Umstände liegen rein in der Sphäre des Anbieters. Der Kunde wollte von diesem Anbieter die Leistung. Von sonst keinem. (Datenschutz, Datensicherheit, Qualität, Zuverlässigkeit etc.) 4. Im Ausgangsposting steht, dass der Anbieter den Kunden in der Mail eine 14-Tages-Frist zum kündigen eingeräumt hat. Die hat der Kunde genutzt. Wo sollte da das Problem sein? |
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