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Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Dies ist eine Diskussion zu Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 14:38
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Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Hallo, ein folgender fiktiver Fall beschäftigt mich :

Ein MMORPG-Anbieter erlaubt ausdrücklich in seinen AGBs und auf der Homepage Betrug zwischen den Spielern. Dabei wirbt er gleichzeitig mit für den Erwerb von Spielwährung mit realem Geld. Wenn nun jemand sich die Spielwährung kauft und aufgrund seiner Unerfahrenheit Opfer eines Betrugs im Sinne des §263 StGB wird, sagt der Anbieter, dass er nichts für ihn machen kann und verweist auf die AGBs und die Homepage.

Eigentlich halten solche AGBs der Inhaltskontrolle nach §307 Abs. 2 Nr 1. BGB nicht stand und sind somit unwirksam. Es gibt jedoch keine Rechsprechung dazu. Welche Möglichkeiten hat nun das Opfer des Betrug gegen den Anbieter vorzugehen, wenn er seinen Firmensitz in Island hat ? Für den deutschen Verbraucher wird es nahezu unmöglich sein nach Island zu fahren und dort zu klagen, außerdem ist Island nicht Mitglied der EU ergo gelten dort die Verbraucherschutzrichtlinien nicht.

Geändert von JustitiaSeeAll (09.02.2012 um 16:37 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 15:50
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AW: Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Ich kann Deine eigentliche Frage leider nicht beantworten. Nur den Hinweis geben, dass ja viele dieser MMORPG-Betreiber in ihren AGBs festhalten, dass der Account nicht des Spielers Eigentum, sondern des Betreibers Eigentum ist. Ein eventuelle Zahlung an den Spielerbetreiber ist nur für die Erlaubnis, ihren Server benutzen zu dürfen.
So schützen sie sich vor eventuellen Schadenersatzsachen, da Dir dann andere Spieler Dinge weggaunern, die Dir gar nicht gehören, also entsteht Dir auch kein Schaden.

Das nur als Nebenbemerkung.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 18:34
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AW: Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Zitat:
Zitat von JustitiaSeeAll Beitrag anzeigen
Ein MMORPG-Anbieter
Was ist ein "MMORPG"? Vermutlich keine neue Version einer RPG...?

Zitat:
erlaubt ausdrücklich in seinen AGBs und auf der Homepage Betrug zwischen den Spielern.
Das kann er erlauben so viel er will, das ist völlig ohne Bedeutung.

Wenn eine Handlung zwischen den Spielern einen Straftatbestand erfüllt, z.B. den des Betrugs, dann ist es eine Straftat, und wird entsprechend verfolgt. Wenn die Handlung das nicht erfüllt, ist es keine Straftat.

Zitat:
Dabei wirbt er gleichzeitig mit für den Erwerb von Spielwährung mit realem Geld. Wenn nun jemand sich die Spielwährung kauft und aufgrund seiner Unerfahrenheit Opfer eines Betrugs im Sinne des §263 StGB wird, sagt der Anbieter, dass er nichts für ihn machen kann und verweist auf die AGBs und die Homepage.
Falls sich Spieler untereinander betrügen, hat der Anbieter damit nichts zu tun, das müssen die Spieler dann ggf. untereinander klären, mit freundlicher Unterstützung der Justiz.

Zitat:
Eigentlich halten solche AGBs der Inhaltskontrolle nach §307 Abs. 2 Nr 1. BGB nicht stand und sind somit unwirksam.
Wieso?

Wenn ich z.B. ein "Online-Gangster-Spiel" anbiete, dann kann ich den Spielern da sogar anbieten, sich virtuell zu ermorden.

Ein Spiel ist ein Spiel ist ein Spiel.

Zitat:
Es gibt jedoch keine Rechsprechung dazu.
Das könnte daran liegen, daß bestimmte Dinge rechtlich schlicht nicht relevant sind..

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat nun das Opfer des Betrug gegen den Anbieter vorzugehen
Gar keine, wenn der Anbieter nicht einen tatsächlichen Betrug außerhalb des Spieles begangen hat.

Betrug (§263 StGB): "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Zitat:
wenn er seinen Firmensitz in Island hat ? Für den deutschen Verbraucher wird es nahezu unmöglich sein nach Island zu fahren und dort zu klagen, außerdem ist Island nicht Mitglied der EU ergo gelten dort die Verbraucherschutzrichtlinien nicht.
Das ist hier völlig unerheblich, weil der Anbieter keinen Betrug begeht. Wenn überhaupt - das wäre ggf. zu prüfen - betrügen sich die Spieler untereinander.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 09.02.2012, 18:37
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AW: Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Zitat:
Zitat von ImmerImKreis Beitrag anzeigen
Ich kann Deine eigentliche Frage leider nicht beantworten. Nur den Hinweis geben, dass ja viele dieser MMORPG-Betreiber in ihren AGBs festhalten, dass der Account nicht des Spielers Eigentum, sondern des Betreibers Eigentum ist.
"Eigentum" ist im deutschen Rechtssystem "das Herrschaftsrecht über eine Sache". Ein Account ist keine Sache, insofern kann man an ihm auch kein Eigentum haben.

Aus einem Account können sich allenfalls Rechtsansprüche ergeben.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 19:17
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AW: Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Es kann jedoch nicht sein, dass jemand durch Schaffung von "Spielraum" sei es virtuell oder real Platz für Vermögensstraftaten kreiert. Sonst könnte man auch vor einem X-beliebigen Spielbank oder einem Kasino eine Tafel aushängen : "Hier darf man betrügen" .

Erschwerend kommt noch hinzu dass der deutsche Verbraucher im Falle des Kaufs des Spiels in Deutschland vor dem Abschluss des Kaufvertrages nicht die Möglichkeit hat, sich mit den AGBs auseinanderzusetzen da er sie ja erst nach der Installation zur Gesicht bekommt. Zusätzlich ist auch im Falle des direkten Downloads des Spielclients die Wirksamkeit der AGBs fraglich, denn diese sind nur auf Englisch abrufbar, obwohl das Spiel an sich in deutscher Sprache lokalisiert ist.

Schließlich ist der Erfolg gegen den mutmaßlichen Betrüger vorzugehen gleich null, wenn dieser sich im Ausland befindet und der Erfolg gegen den Anbieter existent, denn dieser braucht nur ein paar Klicks in seinem Programm zu machen.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 23:13
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AW: Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Man sollte vielleicht mal die wesentlichen Probleme von einander trennen. Es scheint auch außer mir noch mehr User zu geben, die erst andere Informationsquellen durchsuchen müssen, um zu verstehen, was ein MMORPG ist.
Aber Frage 1 wäre doch, ob hier überhaupt nach deutschem StGB strabares Handeln vorliegt, und Frage 2, wie man nun als kleiner deutscher Spielefreak gegen einen nicht namentlich bekannten Vietnamesen, der einen vermittels eines von amerikanischer Firma in Island betriebenen Spiels abgezockt hat, erfolgreich vorgehen könnte.

Man könnte wegen der Unlösbarkeit von Frage 2 jetzt auch gleich auf die Klärung von Frage 1 verzichten, aber ich sehe hier den Betrug noch nicht gegeben. Zumindest nicht im Sinn der Fragestellung.

Ich gehe auch mal davon aus, dass die virtuelle Spielwährung nicht wieder in richtiges Geld zurückverwandelt werden kann.
Um hier irgendwas als Betrug zu betrachten, wäre doch zu klären, was der Spieler mit seinen zusätzlichen (Echtgeld-)Zahlungen überhaupt erwirbt und ob ihn jemand darüber getäuscht hat. In Bezug auf richtiges Geld hat der Spieler ja einen Vermögensnachteil, während dem Spielbetreiber ein Vorteil sicher ist. Wenn der Spieler von irgendjemandem diesbezüglich getäuscht worden ist, hat der ihn betrogen. Ist ihm irgendetwas als Gegenleistung für sein Geld zugesichert worden, was man ihm bewusst vorenthalten hat, könnte die Betrugsanzeige angemwssen sein. Dergleichen kann ich aber bis jetzt aus der Fragestellung nicht ableiten.

Wenn man im Spiel selbstdurch Täuschen anderer Mitspieler Vorteile erlangen kann, sehe ich das StGB noch unberührt. Sonst müssten auch viele altbekannte Familienspiele auf den Index.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 01:32
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AW: Schaffen von rechtsfreiem Raum in Online-Rollenspielen legal ?

Zur Frage was man gegen echtes Geld erwirbt : eine virtuelle Zeitkarte, genannt PLEX mit der man das Spiel im Spiel bezahlen kann d.h man kann diese Karte einlösen um 30 Tage spielen zu können oder man kann sie im Spiel verkaufen um sich diverse Spielausstattung kaufen zu können. Hierzu noch eine Zusatzinfo das Spiel zeichnet sich durch einen Totalverlust aus. Wenn man abgeschossen wird/stirbt ( es ist eine Weltraumsimulation ) verliert man sein Raumschiff und alle Implantate am Körper und sogar die Spielfigur. Das kann überall im Spiel geschehen. Man muss quasi von vorne anfangen. Muss der Anbieter den Verbraucher vor dem Abschluss des Vertrages über den Totalverlust aufklären ? Bzw. wenn dei AGBs unwirksam sind kann

Zur Frage ob man Spielwährung in echtes Geld umtauschen kann. Indirekt geht das. Mann kauft sich die virtuelle Zeitkarte im Spiel für virtuelle Währung und verkauft sie zB bei Ebay für Euro. Der Preis für 60 Tage Spielzeit ist 25-30 Euro.

In dem fiktiven Fall kauft sich A 20 Spiel-Zeitkarten bei Amazon.de für 300 Euro. Er löst sie ein und verkauft sie im Spiel für Spielwährung. Dafür kauft er sich Raumschiffe, Ausrüstung usw. Ein anderer Spieler B erklärt sich bereit den neuen Einkauf im Spiel von Ort X nach Ort Y zu transportieren. Doch nach der Übergabe der virtuellen Sachen von A zu B, macht sich B aus dem Staub. B gibt im Spielchat offen den Betrug zu. A wendet sich daraufhin mit dem Beweis des Chatlogs an den Support des Spielanbieters und der verweist den A an die AGBs und weigert sich die virtuellen Gegenstände oder ihren Wert in Spielwährung zu erstatten.

Kann A den Kaufvertrag bei Amazon wiederrufen wenn ein Sachmangel vorliegt zB. der Totalverlust Faktor bei diesem Spiel eine Besonderheit darstellt und von dem nirgenwo gewarnt wird oder kann A irgenwie gegen den Anbieter vorgehen ? Dass ein Vorgehen des A gegen B aussichtlos ist, ist einleuchtend ( A ist in Deutschland und B oin den USA ).
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  #8 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 10:45
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Wenn man abgeschossen wird/stirbt ( es ist eine Weltraumsimulation ) verliert man sein Raumschiff und alle Implantate am Körper und sogar die Spielfigur. Das kann überall im Spiel geschehen. Man muss quasi von vorne anfangen. Muss der Anbieter den Verbraucher vor dem Abschluss des Vertrages über den Totalverlust aufklären ?
Muss auf den Mensch-ärger-dich-nicht-Packungen gewarnt werden, dass man geschlagen werden kann? If you can't stand the heat, stay out of the kitchen.
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  #9 (permalink)  
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Kann A den Kaufvertrag bei Amazon wiederrufen wenn ein Sachmangel vorliegt zB. der Totalverlust Faktor bei diesem Spiel eine Besonderheit darstellt und von dem nirgenwo gewarnt wird oder kann A irgenwie gegen den Anbieter vorgehen ? Dass ein Vorgehen des A gegen B aussichtlos ist, ist einleuchtend ( A ist in Deutschland und B oin den USA ).
A kann den einen Internetkauf in den ersten 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Dann muss er diese aber wieder zurückgeben oder eventuelle Abnutzungen ersetzen.
Ein Sachmangel, der zu Forderung nach Nachbesserung berechtigt, ist für mich nicht erkennbar, A kann da aber durchaus auch mal die Amazon-Rechtsabteilung fragen.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 01:15
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Es kann jedoch nicht sein, dass jemand durch Schaffung von "Spielraum" sei es virtuell oder real Platz für Vermögensstraftaten kreiert.
Doch. Virtuell kann das durchaus sein - denn "virtuell" ist nicht real.
Zitat:
Sonst könnte man auch vor einem X-beliebigen Spielbank oder einem Kasino eine Tafel aushängen : "Hier darf man betrügen" .
Kann man auch. Ist nicht verboten.

Zitat:
Erschwerend kommt noch hinzu dass der deutsche Verbraucher im Falle des Kaufs des Spiels in Deutschland vor dem Abschluss des Kaufvertrages nicht die Möglichkeit hat, sich mit den AGBs auseinanderzusetzen da er sie ja erst nach der Installation zur Gesicht bekommt.
Dann sind die AGB ggf. halt unwirksam...
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Schließlich ist der Erfolg gegen den mutmaßlichen Betrüger vorzugehen gleich null, wenn dieser sich im Ausland befindet und der Erfolg gegen den Anbieter existent, denn dieser braucht nur ein paar Klicks in seinem Programm zu machen.
Das ist alles rechtlich nicht relevant.
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