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Schadenersatz von Telekom verlangen?

Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz von Telekom verlangen? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 11:17
Boardneuling
 
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Schadenersatz von Telekom verlangen?

Person P hat vor 1 Jahr einen DSL Vertrag beim Provider Q abgeschlossen. Letzte Woche kam P nach einer 2 wöchigen Abwesenheit zurück in die Wohnung und stellte fest, dass die Wohnung keine Verbindung mehr ins deutsche Telefonnetz besitzt. Nach einem Anruf bei Provider Q stellte sich heraus, dass eine Person X aus derselben Straße einen neuen Anschluss bekam und der Techniker der Telekom am Hauptverteiler der Straße einfach den Anschluss von P mit dem von X übersteckte, sodass P vom Netz getrennt war. P musste nun abwarten bis der von Q vereinbarte Termin für einen weiteren Technikereinsatz der Telekom stattfand, um wieder an das Netz geschlossen zu werden. In dieser Zeit entstanden P kosten in Höhe von 30-50€, um trotz der Wartezeit weiterhin im Internet surfen zu können.

Kann P nun die Kosten zurückverlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 11:45
V.I.P.
 
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AW: Schadenersatz von Telekom verlangen?

Zitat:
Kann P nun die Kosten zurückverlangen?
ja. und zwar von seinem provicer q, denn mit dem hat er ja einen vertrag. der kann dann sehen, dass er sich das von der telekom wiederhohlt.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 18:23
V.I.P.
 
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AW: Schadenersatz von Telekom verlangen?

Zitat:
Zitat von ceopard Beitrag anzeigen
Person P hat ... einen DSL Vertrag beim Provider Q. Letzte Woche ... stellte P fest, dass die Wohnung keine Verbindung mehr ins deutsche Telefonnetz besitzt. Nach einem Anruf bei Provider Q ... musste P ... abwarten bis ... [ in seiner Wohnung ] das Netz wieder verfügbar war.

In dieser Zeit entstanden P kosten in Höhe von 30-50€, um trotz der Wartezeit weiterhin im Internet surfen zu können.

Kann P nun die Kosten zurückverlangen?
Für welche Dauer war für P kein Netz verfügbar? Was war im DSL-Vertrag zur (Mindest-)Verfügbarkeit des Netzzugangs vereinbart?

Stellt die Nichtverfügbarkeit für die Dauer x demnach überhaupt eine Vertragsverletzung des Providers Q dar?

Zitat:
Zitat von zeiten
Kann P nun die Kosten zurückverlangen?
ja. und zwar von seinem provicer q, denn mit dem hat er ja einen vertrag.
Der Provider müßte nur für Schäden haften, die aus einer Verletzung vertraglicher Pflichten zur Verfügungstellung eines DSL-Anschlusses ( mit vereinbarter Verfügbarkeit von x% ? ) entstanden wären, und auch nur für solche Vertragsverletzungen, die er zu vertreten hätte, d.h. nur bei vorsätzlichen/fahrlässigen Verletzungen seiner Verfügbarkeits-Pflicht.

Wenn nun vertraglich eine DSL-Verfügbarkeit von 363 Tagen im Jahr vereinbart wäre ( = 99,4% ), dann wäre ein zweitägiger DSL-Ausfall noch keine Vertragspflichtverletzung.

Zitat:
der Techniker der Telekom [ hat ] am Hauptverteiler der Straße einfach den Anschluss von P mit dem von X übersteckt, sodass P vom Netz getrennt war.
----> Auf diese Weise würde sich der Techniker(-Arbeitgeber) sofort ab der 1. Minute des fahrlässig verursachten Netzausfalls P gegenüber schadensersatzpflichtig machen, selbst wenn P gegenüber seinem DSL-Provider keinerlei vertraglichen Ansprüche gelten machen könnte.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 19:12
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AW: Schadenersatz von Telekom verlangen?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
...nur bei vorsätzlichen/fahrlässigen Verletzungen seiner Verfügbarkeits-Pflicht.
der provider wird sich den bockmist des leasinggebers wohl zurechnen lassen müssen. daher siehe beitrag 2
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  #5 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 19:34
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AW: Schadenersatz von Telekom verlangen?

woraus würdest du das ableiten, zeiten?
ich sehe da ehrlich gesagt keine grundlage für die zurechnung.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 22:58
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AW: Schadenersatz von Telekom verlangen?

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
ich sehe da ehrlich gesagt keine grundlage für die zurechnung.
stimmt. genau betrachtet, seh ich auch keine...
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:21
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AW: Schadenersatz von Telekom verlangen?

spontaner Gedanke, ohne hier alles gelesen zu haben:

gibt es keine Zurechnung als Erfüllungsgehilfe?!?
__________________
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