Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz bei Installationsschäden (Software) innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| ... mal angenommen man führt ein BIOS-UPDATE mit einer Originalsoftware des Herstellers durch und es kommt zu einem Absturz der eine kostenintensive Reparatur nach sich zieht. a) ist hier ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Hersteller darstellbar?! b) falls ja, ist dies praktisch dennoch problematisch, weil die Nachweisführung der sachgerechten Installation erst einmal vom User nachgewiesen werden muss |
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| AW: Schadenersatz bei Installationsschäden (Software) Zitat:
Wahrscheinlich läuft das nach dem Muster einsenden, lange warten, reparierte oder neue Platine zugesandt bekommen ab. Manchmal steht auf den Internetseiten, von denen man die Aktualisierungsdateien erhält noch ein Hinweis zur Gewährleistung. Gut zu wissen wäre auch, ob es sich um eine empfohlene Aktualisierung handelt; wobei die Hersteller bei solch schwerwiegenden Aktualisierungen doch weniger dazu neigen, den Nutzer Experimente durchführen zu lassen. Zitat:
Wenn andere Nutzer im Internet über das gleiche Problem berichten, dürfte es einfacher ausfallen. |
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| a) Wäre die Angabe das es sich hier um eine autorisierte Version des Herstellers handelt rechtlich von Relevanz ?! b) Kann der Hersteller sich nicht durch einen formellen Haftungsausschluß absichern. Eine Möglichkeit bei denen man auch in der Praxis die Gewährleistungsansprüche massiv einschränken kann - insofern überhaupt seitens des Gesetzgebers zulässig ... |
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| AW: Schadenersatz bei Installationsschäden (Software) Zitat:
Die Durchführung einer Aktualisierung mittels nicht autorisierter Software würde auf eigene Verantwortung erfolgen. Der Hersteller ist dabei raus, genauso wahrscheinlich bei unstable-Versionen. Ich denke nicht, dass solch ein Ausschluss rechtswirksam wäre; allenfalls bei besagten, nicht stabilen / für alle Anwender herausgegebenen Aktualisierungen. Geändert von Alexias (08.04.2011 um 21:12 Uhr). |
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| AW: Schadenersatz bei Installationsschäden (Software) Ich bekomme regelmäßig online Angebote führender Hersteller von Software, "Es ist ein Update verfügbar, bitte installieren", und es ist noch nie ein Fehler aufgetreten (Ausnahme: Thunderbird kickte ein Zusatz-Tool in den Mülleimer, es funktionierte erst wieder nach drei Updates). Aber noch kein BIOS-Hersteller hat mich gebeten oder mir empfohlen, ein Update zu installieren! Im Gegenteil: Sämtliche Fachzeitschriften warnen, "never change a running system!", und raten nur dann zu einem Update des BIOS, wenn das alte in mehrfacher Hinsicht Fehler aufweist. Denn wenn dann ein Fehler auftaucht, ist das ja auch selten schlimmer als der alte Fehler, der einen zu einem Update verleitet hatte. Der Hersteller des BIOS kann ja ein Update anbieten, auch offiziell auf seiner offiziellen Website, muss es aber nicht anraten, schon gar nicht für alle Fälle! Eher also für seltene Problemfälle, wo neue Hardware nicht kompatibel ist mit dem alten BIOS und ein Update Linderung bringen könnte. Wo aber läge da eine Garantie oder Gewährleistungspflicht des BIOS-Anbieters vor? Das alte Bios (für das man bezahlt hatte inkl. Gewährleistungsrechten) hatte doch mit der alten Hardware perfekt zusammengearbeitet! Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Schadenersatz bei Installationsschäden (Software) Zitat:
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| AW: Schadenersatz bei Installationsschäden (Software) Aha, auch acer gewährleistet nur, wenn sie ein Update empfohlen haben! Sieh an ... Kein Mensch ist gezwungen, seine Software auf den letzten Stand zu bringen, den er Hersteller anbietet. Denn viele Hersteller von Software und Hardware haben ihre Produkte auf den alten Stand optimiert, auf welchen auch sonst? Lediglich manche Produkte sind "abwärtskompatibel", und auch das nicht ewig. Wer sich aus reiner Neugier die neueste Version aufspielt, kommt darin um ... (Oder wundert sich, dass z. B. 32-Bit-Programme auf 64-Bit-Systemen haken :-)). Gruß aus Berlin, Gerd
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