Dies ist eine Diskussion zu Russische Keys Kaufen Legal ? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Russische Keys Kaufen Legal ? Ich habe eine Seite entdeckt bei der man sehr billig hauptsächlich Russische aber auch Deutsche Keys kaufen kann die dort in Massenware gekauft wurden. Es Handelt sich um eine ziemlich große Seite und ein Kumpel hat dort auch schoneinmal erfolgreich einen Key gekauft. Welche Rechte gelten hier? Ist es allgeimein legal Auf einer Russischen Seite Keys zu kaufen? MfG |
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| AW: Russische Keys Kaufen Legal ? Ich unterstelle einmal, du meinst mit "Keys" Lizenzschlüssel für Software - oder ? Warum sollte es grundsätzlich illegal sein? Es gibt genügend namenhafte Software die in Russland programmiert wird ( z.B. Anti-Viren-Software, Disk-Imaging Software oder auch Datenbank-Editoren ). Wenn man allerings nicht sicher ist, fragt man einfach den Hersteller der Software! Im Zweifel muss der Anwender nachweisen, das er im Besitz einer gültigen Lizenz ist.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Russische Keys Kaufen Legal ? Hallo, danke für die Antwort es Handelt sich bei Den Keys um Keys von Spielen die es auch in Deutschland gibt nur teurer. Ist es in dem Bereich auch noch Legal mein Freund meinte das es eine Grauzone sei und auch nicht legal ist? Kann mich da jemand genau aufklären? MfG |
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| AW: Russische Keys Kaufen Legal ? Zitat:
Zitat:
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Quelle nicht legal ist ( also "Schwarz" und nicht "Grau" um in der Farbskala zu bleiben. )! Ich wiederhole: Im Zweifel fragt man den Hersteller. Der wird dann schon sagen, ob er den "Key" ( .... welche Funktion diese "Keys" auch immer erfüllen ) akzeptiert oder ob er dagegen vorgehen wird. Die Frage ist nicht WO die "Keys" erworben werden sondern ob der Verkäufer berechtigt ist, die "Keys" in Umlauf zu bringen. Und das kann die hier niemand beantworten.
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| AW: Russische Keys Kaufen Legal ? Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur verkauft werden, wenn sie mit Erlaubnis des Rechteinhabers erstmals in die EU (bzw. den EWR) gebracht worden sind. Wenn man das analog auf Lizenzschlüssel anwendet, also auf Nutzungslizenzen, dann wäre es unzulässig, sie aus Rußland zu exportieren, wenn der Rechteinhaber dem nicht vorher zugestimmt hat. Es spricht einiges dafür, Nutzungslizenzen (also die "Keys") urheberrechtlich genauso zu behandeln wie geschützte Werke selbst. Davon abgesehen: wenn der russische Anbieter die Nutzungslizenzen widerrechtlich verkauft, dann hat der deutsche Käufer schlicht keine Nutzungslizenz und nutzt die Software (das Spiel) widerrechtlich und macht sich damit strafbar und kann sich eine saftige Rechnung vom Rechteinhaber einhandeln, wenn der das irgendwie mitbekommt. Am einfachsten fragt man mal den Hersteller, ob der russische Anbieter ermächtigt wurde, da irgendwas zu verkaufen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Russische Keys Kaufen Legal ? Zitat:
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| AW: Russische Keys Kaufen Legal ? Zitat:
a) Wenn es sich um Sachen/Gegenstände ( Datenträger = CD/FEstspeicher/DVD/... ) handelt, in denen "Vervielfältigungsstücke" von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen "dauerhaft verkörpert" sind, deren Einsatz "spielerischen" Zwecken dient - dann wäre der Eigentümer ( = Kind ) der Sache "Spielsoftware-Datenträger" automatisch zur bestimmungsgemäßen, genehmigungsfreien(!) Software-Verwendung berechtigt, § 69d UrhG. Der Programmrechteinhaber wäre von vornherein nicht berechtigt, die bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung erfolgenden Handlungen ( nämlich die dabei geschehenden (flüchtigen) "Vervielfältigungen" ) von seiner Zustimmung abhängig machen zu können; insbesondere könnte er sie nicht von der Erteilung einer Erlaiubnis, d.h. von einer "Lizenz" abhängig machen. Der rechtmäßige Eigentümer eines Spieleprogrammdatenträgers würde sich mit dem Eintippen eines wieundwoherauchimmer beschafften Lizenzschlüssels daher keinen Zugang zu nur unter Genehmigungsvorbehalt verwendbaren Computerprogrammen verschaffen. b) Bei heruntergeladener Spiele-Software, und bei Online-Spielen wäre die Verwendung von Freischaltungs-Schlüsseln dagegen wieder anders zu beurteilen. Zitat:
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