Dies ist eine Diskussion zu Registration auf illegalen Foren innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Registration auf illegalen Foren mich interessiert seit längerer Zeit eine grundsätzliche Frage im Bereich der Internetforen. Bekannterweise gibt es deutschsprachige, von vornherein illegale Foren (z.B. Foren, auf denen gestohlene Kreditkartendaten getauscht und über Kreditkartenbetrug beraten wird). Ist denn alleine die Registration auf so einer Community strafbar (es wird also angenommen, dass keine illegale Aktivität, wie der Tausch von gestohlenen Daten bzw. Betrug aus den Beiträgen des erstellten Accounts herauszuziehen sind bzw. betrieben wurden)? Falls nicht, ist dann ein besonderer Benutzerstatus auf so einem Forum strafbar, wie z.B. Moderator (Forenrechte, um Beitrage zu verändern, zu löschen in manchen Bereichen) oder Co-Admin (die selbigen Rechte, nur in allen Bereichen im Forum). Ist nicht nur der Hauptadministrator (der, der die Server bezahlt und die Domain registrierte) strafbar? Ein Benutzerstatus auf einem Forum spielt doch im Recht offiziell keine Rolle, oder ? Vielen Dank für eine Antwort. =) |
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| AW: Registration auf illegalen Foren Täterschaft und Teilnahme § 25 Täterschaft § 26 Anstiftung § 27 Beihilfe ("(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.") Bevor es der Staatsanwalt oder das Gericht tut, kann der vermeintliche Nicht-Täter ja nachlesen, was auf ihn zutreffen könnte. Und als Bandenmitglied im schlimmsten Fall das da, auch für den Fahrer: "§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...) (4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen;" Ein Co-Moderator oder Co-Admin wäre demnach eher noch kein Rädelsführer oder Hintermann. Sowas wirkt sehr strafmildernd. Gruß aus Berlin, Gerd
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