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Rechte an Software

Dies ist eine Diskussion zu Rechte an Software innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 04.12.2010, 10:51
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Question Rechte an Software

Moin,

Nehmen wir mal an eine Person(Softwareenwickler) A, programmiert eine umfangreiche Software für Person B, ohne das A bei B angestellt ist. Nun bietet Person B Person A in form von Jahresgewinnen (der mit der Software generiert wird) Geld für die umfangreiche Software an.

Was mich nun interessieren würde, wem gehören die Rechte an der Software, Person A oder B oder kommt es darauf an, wie der Vertrag (bz. Jahresgewinn) zwischen A und B formuliert wird (Softwarenutzung/Urheberrechte übertragen?)

Wenn Person A bei B angestellt wäre, würden ja automatisch alle Rechte bei Person B liegen oder?

Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend, ich habe bisher nur Einträge gefunden die sich mit Software recht während eines Arbeitsverhältnis beschäftigen.

Vielen dank!
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Alt 06.12.2010, 00:51
V.I.P.
 
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AW: Rechte an Software

Die Urheberrechte bleiben beim Urheber bis zu dessen Tod, danach 70 Jahre bei dessen Erben - anders können diese Rechte nicht übertragen werden.

Aber Nutzungsrechte kann der Urheber seinem Auftraggeber oder sonstwem einräumen nach UrHG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten. Die Bedingungen können die beiden Vertragspartner aushandeln nach Lust und Laune.

Falls nichts Genaues verabredet worden war, gilt Absatz 5 § 31. Falls zu wenig Geld vereinbart worden war, gilt:
Zitat:
§ 32 Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.
Ob eine Gewinnbeteiligung "nicht angemessen" sein kann, weiß ich nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 01:52
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AW: Rechte an Software

Vielen dank,

ich hatte gestern diesen Artikel noch gefunden gehabt:

http://www.itrechtkanzlei.com/nutzun...te+an+Software

Gruß

Seven
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