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Rechte am Quellcode einer Website (als erbrachte Dienstleistung)

Dies ist eine Diskussion zu Rechte am Quellcode einer Website (als erbrachte Dienstleistung) innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 12:32
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Rechte am Quellcode einer Website (als erbrachte Dienstleistung)

Hallo,

wie sehen die Rechte für Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) aus, wenn der AN dem AG eine Website programmiert hat und dieser anschließend die Herausgabe des Quellcodes fordert?
Vertraglich wurde in diesem Beispiel keine Bedingungen zwecks Quellcode festgelegt, in den AGBs des AN wird allerdings darauf hingewiesen, das die Überlassung des Quellcodes nicht Bestandteil der Dienstleistung ist.
Bestätigt der AG die AGBs in jedem Fall, auch wenn er nicht darauf hingewiesen wurde diese vor Vertragsabschluss zu lesen?
Wenn die AGBs nicht gelten, welche Rechte haben beide Parteien?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 20:46
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AW: Rechte am Quellcode einer Website (als erbrachte Dienstleistung)

Der HTML-Code einer Website liegt naturgemäß für jeden offen. Und da er kein Computerprogramm ist, ist er auch nicht urheberrechtlich geschützt. (Das Design einer Website kann geschützt sein, aber das hat nichts mit dem HTML-Quellcode zu tun.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 08:07
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AW: Rechte am Quellcode einer Website (als erbrachte Dienstleistung)

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der HTML-Code einer Website liegt naturgemäß für jeden offen. Und da er kein Computerprogramm ist, ist er auch nicht urheberrechtlich geschützt.
Tut mir Leid, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt.
Es geht in diesem Beispiel weniger um den HTML Code, sondern um die Skriptsprache wie PHP, JSP, Perl, etc.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 14:04
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AW: Rechte am Quellcode einer Website (als erbrachte Dienstleistung)

Zitat:
Zitat von Spark Beitrag anzeigen
Bestätigt der AG die AGBs in jedem Fall, auch wenn er nicht darauf hingewiesen wurde diese vor Vertragsabschluss zu lesen?
Eine separate ausdrückliche Bestätigung, dass die AGB gelesen, verstanden, und akzeptiert worden sind, ist sicher nicht überall erforderlich. Mindestens eine Verweis auf deren Existenz und Gültigkeit sollte der Vertrag enthalten. Ansonsten könnte da ja jeder vielleicht auch noch nachträglich etwas erfinden.
Interessant wird es, wenn beide Seiten dann AGBs haben, die formell gültig sind und sich aber gegenseitig auschließen!

Zitat:
Zitat von Spark Beitrag anzeigen
Wenn die AGBs nicht gelten, welche Rechte haben beide Parteien?
Die im Vertrag vereinbarten und darüber hinaus ihre gesetzlichen.


Betreffend der Programmcodes kommt es sicher darauf an, was den konkret vereinbart wurde. Hat z.B. der Kunde nur das Nutzungsrecht am Produkt erworben (siehe auch Win...), gibt es keinen Quelltext. Hat er Software entwickeln lassen, die irgendwas tut, gehören die Quellen dazu.
Bleibt noch die Frage zu klären, ob er damit überhaupt was anfangen kann. Aber das ist dann wirklich sein Problem.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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dienstleistung, quellcode, recht, website

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