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Rechnung trotz Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung trotz Kündigung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 30.01.2012, 15:26
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Question Rechnung trotz Kündigung

Angenommen, folgender Fall könnte passieren:

Anwender A mietet beim Domainprovider U fünf Domains zu einem festgelegten Preis. Er zahlt seinen Rechnungsbetrag für ein Jahr im Voraus - wie von U gefordert.
Im Januar des folgenden Jahres wird der Rechnungsbetrag für die nächsten 12 Monate fällig und A fällt ein, dass er die Domains nicht länger braucht. Als kündigt A den Vertrag mit U mit sofortiger Wirkung, was U auch umgehend bestätigt. Den Rechnungsbetrag für die ganzen 12 Monate lässt A zurückbuchen und bittet U lediglich um eine Aufstellung für den laufenden Januar.

U reagiert nur mit einer Mahnung und fordert den gesamten Jahresbetrag, obwohl A mit seiner Kündigung die Rechte an den fünf Domains bereits verloren hat.
U weist den A darauf hin, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit darauf hinweisen, dass eine Erstattung der Gebühren für die nicht genutzten Monate nicht möglich sei und mahnt weiter.
A sieht nicht ein, Geld für Leistungen zu zahlen, die er nicht mehr bekommt.

Frage: Entspricht die Klausel in den AGB des U den gesetzlichen Bestimmungen?
Darf A die Erstattung der Gebühren für 11 Monate verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 11:53
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AW: Rechnung trotz Kündigung

Gibt es denn eine einzuhaltende Kündigungsfrist laut AGB?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 12:38
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AW: Rechnung trotz Kündigung

Zitat:
Zitat von Freaky22 Beitrag anzeigen
Gibt es denn eine einzuhaltende Kündigungsfrist laut AGB?
Die AGB sagen aus, dass man zwei Monate vor Ablauf des Berechnungszeitraums kündigen muss. Andernfalls wird automatisch der nächste Berechnungszeitraum von 12 Monaten in Rechnung gestellt. Dies war dem A aber nicht bewusst, weil das Unternehmen U eine sofortige Kündigung jederzeit akzeptiert.
Allerdings weist U auch darauf hin, dass eine Erstattung für die nicht genutzten Monate nicht erfolgen kann.

Die Rechte an den gemieteten Domains sind durch die Kündigung umgehend verwirkt und die Nutzung ist nicht mehr möglich.

Dürfen dennoch Leistungen berechnet werden, die nicht mehr geboten werden? Verstoßen die AGB gegen geltendes Recht? (Leistung muss vergütet werden und gegen Vergütung muss auch immer eine Leistung erfolgen.)
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