Dies ist eine Diskussion zu Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT ich hätte eine Frage zur Diensleistung "Pixelfehlerprüfung". Ein bekannter Online Versandhändler bietet den erwähnten Test für eine gewisse Endsumme an. Dabei soll der TFT auf mögliche Pixelfehler überprüft werden. Sinn dieses Tests ist die Erkennung von Pixelfehler (außerhalb der Norm - zumindest) und den Umtausch des betreffenden TFT´s vor Ort (beim Händler). Dieser Test wird so aber nicht vollzogen. Die TFT´s werden ungöffnet/ungetestet bzw. nur geöffnet um wieder verschlossen zu werden, zum Kunden verschickt. - "Laut eines Angestellten (beim Händler) handelt es sich um eine Pauschalversicherung für den TFT." Meine Frage nun: Ist dies so rechtens?! - Für mich entsteht hier ein Konflitk mit "Dem Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht von Onlin-Waren etc.. Grüße Spriggan |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Also das Widerrufsrecht sehe ich durch die Öffnung der Verpackung nicht beeinträchtigt. Selbst, wenn dir ein fehlerfreier TFT bescheinigt wird, weil er angeblich getestet wurde und du dennoch bemerkst, dass der Bildschirm einen Fehler aufweist, so muss der Händler bei Ansprüchen deinerseits (und nach Ablauf der Widerrufsfrist) beweisen, dass du schuld an dem Fehler des TFT bist. Man spricht von einer Beweislastumkehr zugunsten des Kunden. Oder wolltest du auf etwas anderes hinaus?
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Hallo glocki, ja, ich wollte auf etwas anderes hinaus. Aber drückte mich wohl etwas "unpassend" aus. Mir geht es um die Pixelfehlerprüfung: => Kunde kauft für seinen TFT, beim TFT-Kauf, die Dienstleistung Pixelfehlerprüfung für XY Euro => Pixelfehlerprüfung wird nicht durchgeführt => Kunde hat Pixelfehler beim erstmaligen Einschalten des TFT´s => Kunde muss/kann/darf nach gegebener Rechtslage den Monitor umtauschen... => Kunde ist sauer, da er diesen Aufwand mit der Pixelfehlerprüfung entgegen treten wollte... Der Sinn der Pixelfehlerprüfung ist doch "Den Kunden von dieser Prozedur zu entlasten". Grüße Spriggan |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Woher weiß der Kunde, dass keine Fehlerprüfung stattgefunden hat?
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Hallo Glocki, der Kunde wüsste es von einer Person, die bei dem besagten Händler arbeitet/arbeitete, im Nachinein => evtl. pers. Zwickmühle für den Angestellten. Grüße Spriggan |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Nun ja, der Kunde könnte den Preis für die Prüfung zurückverlangen und dafür die Begründung anbringen, dass diese nicht erbracht worden sei. Dies müsste der Kunde selbstverständlich darlegen. Der Händler wird der Behauptung - so vermute ich - widersprechen und somit kein Geld zurück geben. Was schwebt dem Kunden denn vor?
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Hallo Glocki, dem Kunden schwebt das Wohl des Angestellten vor - Konsequenzen der Angelegenheit würden den Angestellten treffen, seien sie nun rechtens oder nicht rechtens. - Nur wäre dies kein Einzelfall => fehlende Pixelfehlerprüfungen, so vermuten beide. Beide interessiert jedoch die Frage: "Ist diese gesamte Situation bzgl. der fehlenden Tests nicht rechtens oder interpretieren sie die Angelegenheit falsch?!" Grüße Spriggan |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Für mich ist das Anbieten eines kostenpflichtigen Tests, der tatsächlich nicht durchgeführt wird, eine betrügerische Handlung. Hier in einem besonders schweren Fall, weil sie gewerblich stattfindet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Wird mit einer Prüfung geworben und wird diese angeblich vollzogen, so sollte auch ein Prüfprotokoll beiliegen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT Die Pixelfehlerpruefung hat doch den Sinn, die nach dem derzeitigem Stand der Technik unvermeidbaren und damit zulaessigen Pixelfehler auszuschließen. Das heißt, normalerweise kann ein TFT eine bestimmte Anzahl an fehlerhaften Pixeln haben, muss es aber nicht. Bezahlt der Kunde die Pruefung, so hat er damit ein Recht auf ein Geraet ohne Fehler, ansonsten muesste er eine bestimmte Anzahl hinnehmen. Bekommt der Kunde trotz Pruefung doch ein pixelfehlerbehaftetes Geraet, handelt es sich um Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Denn es wird nicht wie sonst ein Geraet mittlerer Guete geschuldet, sondern ein absolut fehlerfreies. Einen Betrugstatbestand kann ich jedoch noch nicht erkennen, da der Kunde trotz fehlender Pruefung immerhin eine Zusage erhält, aus der ihm zusätzliche Gewaehrleistungsansprueche erwachsen. |
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