Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Dies ist eine Diskussion zu Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 18:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Diensleistung "Pixelfehlerprüfung".

Ein bekannter Online Versandhändler bietet den erwähnten Test für eine gewisse Endsumme an. Dabei soll der TFT auf mögliche Pixelfehler überprüft werden.

Sinn dieses Tests ist die Erkennung von Pixelfehler (außerhalb der Norm - zumindest) und den Umtausch des betreffenden TFT´s vor Ort (beim Händler).

Dieser Test wird so aber nicht vollzogen. Die TFT´s werden ungöffnet/ungetestet bzw. nur geöffnet um wieder verschlossen zu werden, zum Kunden verschickt. - "Laut eines Angestellten (beim Händler) handelt es sich um eine Pauschalversicherung für den TFT."

Meine Frage nun:

Ist dies so rechtens?! - Für mich entsteht hier ein Konflitk mit "Dem Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht von Onlin-Waren etc..

Grüße Spriggan
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 19:13
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.040
Blog-Einträge: 1
96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Also das Widerrufsrecht sehe ich durch die Öffnung der Verpackung nicht beeinträchtigt.

Selbst, wenn dir ein fehlerfreier TFT bescheinigt wird, weil er angeblich getestet wurde und du dennoch bemerkst, dass der Bildschirm einen Fehler aufweist, so muss der Händler bei Ansprüchen deinerseits (und nach Ablauf der Widerrufsfrist) beweisen, dass du schuld an dem Fehler des TFT bist. Man spricht von einer Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.


Oder wolltest du auf etwas anderes hinaus?
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 19:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Hallo glocki,

ja, ich wollte auf etwas anderes hinaus. Aber drückte mich wohl etwas "unpassend" aus.

Mir geht es um die Pixelfehlerprüfung:

=> Kunde kauft für seinen TFT, beim TFT-Kauf, die Dienstleistung Pixelfehlerprüfung für XY Euro => Pixelfehlerprüfung wird nicht durchgeführt => Kunde hat Pixelfehler beim erstmaligen Einschalten des TFT´s => Kunde muss/kann/darf nach gegebener Rechtslage den Monitor umtauschen... => Kunde ist sauer, da er diesen Aufwand mit der Pixelfehlerprüfung entgegen treten wollte...

Der Sinn der Pixelfehlerprüfung ist doch "Den Kunden von dieser Prozedur zu entlasten".

Grüße
Spriggan
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 19:36
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.040
Blog-Einträge: 1
96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Woher weiß der Kunde, dass keine Fehlerprüfung stattgefunden hat?
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 19:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Hallo Glocki,

der Kunde wüsste es von einer Person, die bei dem besagten Händler arbeitet/arbeitete, im Nachinein => evtl. pers. Zwickmühle für den Angestellten.

Grüße
Spriggan
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 19:51
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.040
Blog-Einträge: 1
96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Nun ja, der Kunde könnte den Preis für die Prüfung zurückverlangen und dafür die Begründung anbringen, dass diese nicht erbracht worden sei. Dies müsste der Kunde selbstverständlich darlegen. Der Händler wird der Behauptung - so vermute ich - widersprechen und somit kein Geld zurück geben.

Was schwebt dem Kunden denn vor?
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 20:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Soriggan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Hallo Glocki,

dem Kunden schwebt das Wohl des Angestellten vor - Konsequenzen der Angelegenheit würden den Angestellten treffen, seien sie nun rechtens oder nicht rechtens.

- Nur wäre dies kein Einzelfall => fehlende Pixelfehlerprüfungen, so vermuten beide.

Beide interessiert jedoch die Frage: "Ist diese gesamte Situation bzgl. der fehlenden Tests nicht rechtens oder interpretieren sie die Angelegenheit falsch?!"

Grüße
Spriggan
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 23:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.870
98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18870 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Zitat:
Zitat von Soriggan Beitrag anzeigen
"Ist diese gesamte Situation bzgl. der fehlenden Tests nicht rechtens oder interpretieren sie die Angelegenheit falsch?!"
Für mich ist das Anbieten eines kostenpflichtigen Tests, der tatsächlich nicht durchgeführt wird, eine betrügerische Handlung. Hier in einem besonders schweren Fall, weil sie gewerblich stattfindet.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 00:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Wird mit einer Prüfung geworben und wird diese angeblich vollzogen, so sollte auch ein Prüfprotokoll beiliegen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 00:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Pixelfehlerprüfung beim Kauf eines TFT

Die Pixelfehlerpruefung hat doch den Sinn, die nach dem derzeitigem Stand der Technik unvermeidbaren und damit zulaessigen Pixelfehler auszuschließen. Das heißt, normalerweise kann ein TFT eine bestimmte Anzahl an fehlerhaften Pixeln haben, muss es aber nicht. Bezahlt der Kunde die Pruefung, so hat er damit ein Recht auf ein Geraet ohne Fehler, ansonsten muesste er eine bestimmte Anzahl hinnehmen.

Bekommt der Kunde trotz Pruefung doch ein pixelfehlerbehaftetes Geraet, handelt es sich um Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Denn es wird nicht wie sonst ein Geraet mittlerer Guete geschuldet, sondern ein absolut fehlerfreies.

Einen Betrugstatbestand kann ich jedoch noch nicht erkennen, da der Kunde trotz fehlender Pruefung immerhin eine Zusage erhält, aus der ihm zusätzliche Gewaehrleistungsansprueche erwachsen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens Bürgerliches Recht allgemein 22.03.2010 11:07
Bau/Kauf eines Spezial-LKW: Zwischenabnahmen beim AN oder beim Subunternehmer ? Bürgerliches Recht allgemein 13.11.2008 10:10
Beim Kauf eines pferdes bekannte Mängel verschwiegen Kaufrecht / Leasingrecht 27.08.2007 21:26
Microsoft Lizenzenbedingungen beim kauf eines komplet PC nicht zustimmen Handelsrecht 03.06.2007 15:55
BGH zum Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs Nachrichten: Recht & Gesetz 21.07.2005 10:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Computerrecht / EDV-Recht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN